Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Infos zu Häufigen Fragen

  • Übersicht über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt.
  • Übersicht über die ausstehenden Forderungen (Gläubigerliste) - Wie viel schulden Sie wem? Wie hoch ist die Gesamtsumme?
    Kopieren Sie den Schriftwechsel mit den Gläubigern.
  • Kontoauszüge, Lohnbescheinigungen, Mietvertrag, Wohngeldbescheid, Kaufverträge, Kreditverträge, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Schuldanerkenntnisse, Bürgschaftsurkunden, Mahnungen, Briefe von Gläubigern, Versicherungspolicen etc.


An eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese finden Sie im Internet oder mit Hilfe der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung unter der Telefonnummer 04331 593 248.

Schuldnerberatung Schleswig-Holstein

Hinweise für Kiel:

Aufgrund der steigenden Energiekosten wurde ein gemeinsames Beratungstelefon von den Stadtwerken Kiel, dem Jobcenter Kiel und der Landeshauptstadt Stadt eingerichtet. 

Das Beratungstelefon unter der Nummer 0431 901-3333 ist von montags bis freitags zwischen 13 und 18 Uhr für Betroffene aus Kiel erreichbar.

Das Beratungstelefon kann helfen, wenn Abschlagszahlungen für Energie (fast) nicht mehr finanzierbar sind. Wichtig: Am Beratungstelefon gibt es keine Energiespartipps, sondern dort geht es darum, den Haushalten in schwierigen finanziellen Situationen zu helfen. 

Zuständige Stellen in Kiel

Nehmen Sie so früh wie möglich zu der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle Kontakt auf.

Die Verbraucherinsolvenzberatung in den anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos. Lediglich die Erstattung von geringen Kosten für tatsächlich entstandene Auslagen (zum Beispiel für Kopien oder Porto) darf von Ihnen verlangt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Beitrag für die allgemeine Schuldnerberatung von Ihnen zu entrichten ist, hängt von den Regelungen der kreisfreien Stadt/des Kreises ab, in der/dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Schuldnerberatungsstelle.



Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung Schleswig-Holstein.

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Koordinierungsstelle Schuldnerberatungsstelle

Info-Broschüre "Schulden (ent)fesseln"

  • Insolvenzordnung (InsO),
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

InsO

SGB II

SGB XII

Worum geht es?

Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland steigt beständig an und hat seit einigen Jahren die Drei-Millionen-Grenze überschritten. In Schleswig-Holstein gelten annähernd 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland über 200.000 Menschen ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Die Ursachen der Überschuldung sind vielfältig: Arbeitsplatzverlust, Trennung, Scheidung, Krankheit oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Verschuldung auslösen. Eine mangelnde Finanzkompetenz sowie die Überschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten führen nicht selten in eine finanzielle Notlage, die ohne professionelle Hilfe nicht zu bewältigen ist.

Die Folgen der Überschuldung sind für Betroffene verheerend: wirtschaftliche und soziale Not sowie die Beeinträchtigung der physischen und psychischen Befindlichkeit. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

Dieses sind Schuldnerberatungsstellen, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) als „geeignete Stelle“ anerkannt sind. Diese Beratungsstellen erfüllen hohe Qualitätsmerkmale und bieten Ihnen die Gewähr für eine unabhängige und qualifizierte Beratung. Nur diese Schuldnerberatungsstellen sind berechtigt, gegebenenfalls die erforderliche Bescheinigung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen.


Zuständige Stellen

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