Verbraucherschutz

Infos zu Häufigen Fragen

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen).

Hinweise für Kiel:

Bei speziellen Fragen zur Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelsicherheit wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Sachbereich Lebensmittelüberwachung. 

Bei vielen allgemeinen Fragen zu Verbraucherthemen (z.B. allgemeine Verbraucherrechte bei Abschluss von Dienstleistungsverträgen, Informationen zu Stromanbietern, Rechte bei Flugreisen, Probleme mit dem Telefonanschluss) können Sie sich auch an den Verbraucherlotsen, einen Bürgerservice des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wenden. Die Servicenummer 0228/24252627 ist an Werktagen von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen, oder Sie senden eine E-Mail an info@verbraucherlotse.de .

Zuständige Stellen in Kiel

Beratung, Verbraucherinformationen und Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Rechte erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. (VZ SH).
Einige spezielle Beratungsleistungen sind allerdings kostenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren erteilt die VZ SH Auskunft.

Weitere Informationen zum Verbraucherschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

VZ SH - Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

Verbraucherschutz

Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).

VIG

Worum geht es?

Verbraucherinformation, Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung wird in Schleswig-Holstein durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden.

Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt, den wirtschaftlichen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz:

  • Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel, Medizinprodukte, Haushaltsgeräte und Spielzeug angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gesundheitsbezogene Ernährungsaufklärung und -information. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.
     
  • Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird bestimmt durch den Schutz vor Täuschung und vor Übervorteilung auf den Konsummärkten und die Stärkung der Eigenverantwortung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die Verbesserung von Verbraucherrechten im Zivilrecht und Vorgaben für die anbietende Wirtschaft wird den Verbraucherinteressen Geltung verschafft. Die Schwerpunkte sind Finanzdienstleistungen, neue Medien, Gesundheit/Pflege, Energie und Telekommunikation.

Zuständige Stellen

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