Infos zu Häufigen Fragen

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes


„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Hinweise für Kiel:

Wilden Müll melden Sie bitte dem Kommunalen Ordnungsdienst.

Falls der Kommunale Ordnungsdienst nicht zu erreichen ist, können Sie Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Kundenzentrum oder alternativ der Außenstelle Kleiner Kiel) aufnehmen.

Wilde Müllablagerungen können Sie auch via Smartphone über die Melde Möwe-App oder auf der Website unter dem entsprechenden Link (siehe unten) melden oder Hinweise erteilen, die mittels GPS oder Ortsangabe auf der Kartengrafik sofort räumlich zugeordnet werden können.
 

Melde.Möwe

keine



Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Worum geht es?

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Hinweise für Kiel:

Schrottfahrräder sind in manchen Stadtteilen Kiels ein großes Ärgernis. Diese Fahrräder werden von Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel markiert und in eine Liste eingetragen. Gleichzeitig werden die Fahrräder mit einer Banderole versehen und der*die Besitzer*in aufgefordert, das Fahrrad zu entfernen.

Wurde das Fahrrad nach zwei Wochen nicht entfernt, wird es eingezogen und nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten einer sozialen Einrichtung zur Verfügung gestellt. In den letzen drei Jahren wurden so über 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.


Zuständige Stellen

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