Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)

Infos zu Häufigen Fragen

  • Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
  • gegebenenfalls vorhandene Gutachten.


An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.

Hinweise für Kiel:

Im Bereich der Förderzentren gibt es sowohl eine Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderzentren Lernen als auch entsprechende Zuordnungen der Grundschulbezirke zu den beiden Förderzentren geistige Entwicklung, um wie bei anderen Schularten auch bei einem möglichst flächendeckenden Schulangebot eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Verteilung der Schülerströme zu erreichen. Das Förderzentrum Sprache in Kiel und das Förderzentrum körperliche und motorische Entwicklung sind für das ganze Stadtgebiet zuständig.

Falls Sie unsicher sind, welche Schule für Sie ausgehend von Ihrem Wohnort in der Landeshauptstadt Kiel in Frage kommt, können Sie sich an den Sachbereich Schulunterhaltung des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen wenden.


Das Schulamt Kiel hat für bestimmte Themenbereiche (z. B. Schulsport, Integration, Autismus, etc.) sogenannte Kreisfachberater bzw. Kreisfachberaterinnen eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet schulartübergreifend angesprochen werden können (siehe nachfolgenden Link).

Kreisfachberater

Keine

Keine



Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Sonderpädagogische Förderung

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).

SchulG

SoFVO

Worum geht es?

Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.

Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Geistige Entwicklung,
  • Körperliche Entwicklung,
  • Hören
  • Sehen,
  • Autismus,
  • Unterricht kranker SchülerInnen.

Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.

Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.

Förderschwerpunkte


Zuständige Stellen

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Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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