Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Infos zu Häufigen Fragen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)


  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
  • Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
  • Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.

  • Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
  • Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
  • Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
  • Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.

Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk

Hinweise für Kiel:

Wenn Sie Fragen zum Thema Betreute Grundschulen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Schulbaufinanzierung, Schulbudget, Schulentwicklungsplanung des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Die Landeshauptstadt Kiel sucht derzeit freie Träger der Jugendhilfe, die bereit und in der Lage sind, die Trägerschaft für den Offenen Ganztag oder für betreute Grundschulen im Kieler Stadtgebiet zu übernehmen. Interessierte können sich hierfür bis zum 28.02.2014 beim Amt für Schule-, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Abt. Schulen, Postfach 1152, 24099 Kiel, bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0431/ 901-3161. 

Falls Sie unsicher sind, welche Schule für Sie ausgehend von Ihrem Wohnort in der Landeshauptstadt Kiel in Frage kommt, können Sie sich an den Sachbereich Schulunterhaltung des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen wenden.

Zuständige Stellen in Kiel

Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.

Hinweise für Kiel:

Die Betreuungsangebote in Betreuten Grundschulen sind gebührenpflichtig. Sie werden überwiegend von Elternvereinen getragen und von der Landeshauptstadt Kiel unterstützt und gefördert.



Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.

Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.

Grundschule in Schleswig-Holstein

Allgemeine Informationen über die Grundschule

Hinweise für Kiel:

Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel ist hauptsächlich für Zwecke der Schulpflichtkontrolle in Grundschulbezirke unterteilt, so dass jede Grundschule für einen bestimmten Bezirk zuständig ist, der im übrigen nicht mit den Stadtteilgrenzen identisch sein muss. Die Eltern haben davon unabhängig die Möglichkeit, ihr Kind auch an einer nicht zuständigen Schule anzumelden.

Für alle allgemein bildenden Schulen gibt es sowohl innerhalb der Stadtgrenzen als auch kreisübergreifend keine Einzugsbereiche mehr. Den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern steht die Wahl einer Grundschule bzw. einer weiterführenden Schule also grundsätzlich - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - frei.

Das Schulamt Kiel hat für bestimmte Themenbereiche (z. B. Schulsport, Integration, Autismus etc.) sogenannte Kreisfachberater bzw. Kreisfachberaterinnen eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet schulartübergreifend angesprochen werden können (siehe nachfolgenden Link).

Kreisfachberater

Worum geht es?

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.

Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger und Schulanfängerinnen auf besondere Weise ein:

  • Die Kinder durchlaufen die Eingangsstufe der Grundschule entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren.
  • Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.

Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich: Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülern und Schülerinnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestens fünf Zeitstunden.

Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungs- oder offene Ganztagesangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.

Hinweise für Kiel:

An vielen Kieler Grundschulen gibt es Betreute Grundschulen, welche die Kinder vor und nach der eigentlichen Schulzeit besuchen können. Den Schüler/innen wird dort eine schulische Unterstützung, z. B. in Form von Hausaufgabenbetreuung und in fast allen Einrichtungen auch ein Mittagessen angeboten.

Auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel finden Sie weitere Informationen zum Thema Betreute Grundschulen, insbesondere ein umfangreiches FAQ.

Betreute Grundschulen auf kiel.de


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