Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

Hinweise für Kiel:

Die bei der Stadt Kiel zuständige Abteilung im Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen ist ebenfalls zuständig für Schulraumüberlassung, Fahrten zum Schwimmen und Turnen und Essenszuschüsse für Ganztagsschulen. Außerdem werden hier die Schulkostenbeiträge (Schullastenausgleich) abgewickelt.

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

§ 114 SchulG - Schülerbeförderung

Worum geht es?

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.


Zuständige Stellen

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