Wohnsitz Abmeldung

Infos zu Häufigen Fragen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Hinweise für Kiel:

Nach § 15 des Landesmeldegesetzes ist eine Meldung durch Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheines (amtlicher Vordruck) vorzunehmen. Ebenfalls muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie jemanden bevollmächtigen oder die Unterlagen per Post zusenden. Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ist hier die Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses unerlässlich.

Bei Abmeldung per Post kann die Abmeldebestätigung dann aber nur an eine Adresse in Deutschland geschickt werden.
 

Vollmacht zur Meldung

Abmeldung



Hinweise für Kiel:

Zur Abmeldung Ihrer Wohnung können Sie die folgenden Fomulare nutzen.

Vollmacht zur Meldung

Abmeldung

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden: 

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Hinweise für Kiel:

Bei einer verspäteten Abmeldung kann es zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.



Worum geht es?

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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