ZuständigkeitsfinderVerlust des eigenen Personalausweises melden
Infos zur Leistung
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Hinweise für Kiel:
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.
Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass).
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Melde- oder Passbehörde.
- Sie erscheinen persönlich und melden den Verlust Ihres Personalausweises.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft weitere Unterlagen (zum Beispiel Identitätsnachweis) und dokumentiert den Verlust.
- Der Verlust wird im Melderegister oder Personalausweisregister vermerkt.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Verlustmeldung sowie Hinweise zu den nächsten Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Personalausweises.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Melde- oder Passbehörde, ob ein Onlinedienst für die Verlustmeldung des Personalausweises angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Wählen Sie den entsprechenden Onlinedienst für die Verlustmeldung aus.
- Füllen Sie das digitale Formular aus und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Angaben geprüft haben, senden Sie die Verlustmeldung elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Behörde entgegengenommen, geprüft und im Register vermerkt.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihrer Verlustmeldung bestätigt und über die weiteren Schritte informiert, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Personalausweises.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Personalausweisbehörde
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Den Verlust können Sie im Rathaus ohne Termin anzeigen. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Kiel:
Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren.
Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig)
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.
Worum geht es?
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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