Sterbefall anzeigen

Infos zu Häufigen Fragen

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Hinweise für Kiel:

Die Bescheinigung sollte den nicht vertraulichen Teil und den vertraulichen Teil enthalten.

 Zusätzlich, bei minderjährigen Kindern, die Geburtsurkunde und die Angabe des Wohnsitzes der minderjährigen Kinder.



An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Zuständige Stellen in Kiel

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

  • §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG),
  • §§ 37 ff. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).

§§ 28 ff. PStGPStG

§§ 37 ff. PStV

Worum geht es?

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.


Zuständige Stellen

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