Eheschließung anmelden

Infos zu Häufigen Fragen

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.

Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.

Hinweise für Kiel:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Eheschließung

Sollte sich eine*r Verlobten im Ausland aufhalten, bedarf es für die Anmeldung der Eheschließung einer besonderen Vollmacht. Diese Vollmacht wird Ihnen direkt zugeschickt. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Standesamt.

Hinweis zum Link Schleswig-Holstein Service, Anmeldung Eheschließung (DE):

Hierbei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Voranmeldung - die persönliche Anmeldung muss dennoch im Standesamt Ihres Wohnortes  erfolgen.

Schleswig-Holstein Service, Anmeldung Eheschließung

Merkblatt Eheschließung



An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Die Ehe kann erst geschlossen werden, wenn festgestellt ist, dass der Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Der Termin für die Eheschließung muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses, liegen.

Hinweise für Kiel:

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. In wenigen Ausnahmefällen (Auslandsbeteiligung) kann die Gültigkeitsdauer geringer als sechs Monate sein.

Eine Reservierung Ihres Trautermins ist längerfristig telefonisch möglich.

An Sonn- und Feiertagen werden grundsätzlich keine Eheschließungen vorgenommen. Im Trauzimmer des Standesamtes finden jedoch auch am zweiten Samstag des Monats Eheschließungen statt. Darüber hinaus werden an den Außentrauorten (z.B. Leuchtturm, Schiffe, Hotels) außer an den Wochentagen auch jeden Samstagvormittag Eheschließungen vorgenommen. Nähere Auskünfte zu Eheschließungen an den Außentrauorten erhalten Sie unten der folgenden LInk sowie durch Kiel-Marketing unter der Rufnummer 0431/ 6791013.

Maritime Hochzeiten/Trauungsorte

  • Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro. Wenn das Recht eines Staates zu beachten ist, der kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, zusätzlich 20,00 Euro je zu beachtenden Rechts.
     
  • Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall nichts.
     
  • Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an, wenn Sie in einem anderen als dem Anmeldestandesamt an Ihrem Wohnsitz heiraten.
     
  • Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.


Sollten Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Ihre persönlichen Dokumente, wie z. B. Ihr Ausweis, Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls geändert werden. Genaue Auskunft darüber, welche Dokumente geändert werden müssen, erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise für Kiel:

Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

Personalausweisportal

  • §§ 11 - 15, 41 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 28 f. Personenstandsverordnung (PStV)
  • §§ 1310 - 1312, 1616 - 1617c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Art 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
  • § 1353 BGB

PStG

§ 28 PStV

BGB

BGBEG

Worum geht es?

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft und gegebenenfalls in einem Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.

Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen, wenn die Eheschließenden dies wünschen.

Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.

Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bei Eheschließung von gemeinsam sorgeberechtigten Partnern, also zwischen den Elternteilen nicht ehelich geborener Kinder, erstreckt sich der Ehename auch auf die gemeinsamen Kinder.

Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.


Zuständige Stellen

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