Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
- Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
- Kinderreisepass sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten, - Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.),
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).
Hinweise für Kiel:
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Hinweise für Kiel:
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Zuständige Stellen in Kiel
- Stadtamt, Einwohner*innen-Angelegenheiten
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Elmschenhagen
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Hassee
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Mettenhof
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Neumühlen-Dietrichsdorf
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Pries / Friedrichsort
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Suchsdorf
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Worum geht es?
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Gleichzeitig sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Hinweise für Kiel:
Ob ein vorläufiger Personalausweis als Einreisedokument für Ihr Ziel ausreichend ist, erfahren Sie unter:
Zuständige Stellen
- Stadtamt, Einwohner*innen-Angelegenheiten
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Elmschenhagen
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Hassee
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Mettenhof
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Neumühlen-Dietrichsdorf
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Pries / Friedrichsort
- Stadtamt, Stadtteilbürgeramt Suchsdorf
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