ZuständigkeitsfinderVorläufigen Personalausweis beantragen
Infos zur Leistung
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- sorgeberechtigte Elternteile:
Hinweise für Kiel:
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Geltungsdauer: 3 Monate
Gebühr: 10 €
Vorläufiger Personalausweis
Vorkasse: Ja
Gebühr: 13 €
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Vorkasse: Ja
Gebühr: 6 €
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Vorkasse: Ja
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Es gibt folgende Hinweise:
- Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.
Hinweise für Kiel:
Worum geht es?
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Hinweise für Kiel:
Ob ein vorläufiger Personalausweis als Einreisedokument für Ihr Ziel ausreichend ist, erfahren Sie unter:
Nur noch digitale Passbilder möglich
Seit August 2025 werden für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bundesweit nur noch digitale Passbilder akzeptiert – Papierfotos oder Scans sind nicht mehr zulässig. Die Umstellung ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und macht die schnelle und papierlose Bearbeitung von Anträgen für Ausweisdokumente möglich. Die digitale Übermittlung ist dabei sicher und komfortabel.
So funktioniert es: Antragsteller*innen können ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister anfertigen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeiter*innen im Stadtamt scannen den Code und rufen das Foto direkt aus der sicheren Cloud ab.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Kieler*innen, ihr digitales Passbild bereits vorab bei einem zertifizierten Anbieter anfertigen zu lassen und den QR-Code mitzubringen.
Es bleibt weiterhin möglich, das Foto für die Ausweisdokumente in der Behörde über die sogenannten PointID-Geräte aufzunehmen. Die Einwohner*innenmeldestelle im Rathaus und die Zuwanderungsabteilung im Neuen Rathaus sind bereits mit diesen Geräten ausgestattet. Nach und nach werden die Geräte in allen Außenstellen installiert. Bis dahin kann alternativ der QR-Code genutzt werden.
Der Passbildautomat bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Passbilder zu erstellen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird – zum Beispiel wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden, Gesichtsbereiche durch Kleidung oder Accessoires (wie Kopfbedeckungen) teilweise verdeckt sind oder die Lichtverhältnisse beziehungsweise Kontraste schwierig sind. In solchen Fällen wird empfohlen, ein zertifiziertes Fotostudio zu nutzen, das individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingeht, sodass alle biometrischen Vorgaben für digitale Passbilder erfüllt werden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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