ZuständigkeitsfinderReisepass beantragen
Infos zur Leistung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Hinweise für Kiel:
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Digitale Lichtbilder können nur verwendet werden, wenn sie bei uns vor Ort oder von zertifizierten Fotodienstleistern aufgenommen wurden und das Fotostudio einen QR-Code zum Abruf des Fotos bereitstellt.
Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. bei Bewegungen während der Aufnahme oder bei schwierigen Lichtverhältnissen/Kontrasten). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.
Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.
Minderjährige: Minderjährige, für die der Reisepass ausgestellt werden soll, müssen bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein. Bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ordens- und Künstlername: Wenn jemand seinen Ordens- und Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Reisepass nach Verlust/ Identitätsbescheinigung: Für den Fall, dass nach Verlust des alten Reisepasses ein neuer Pass beantragt wird, muss ein aktueller Personalausweis oder eine aktuell ausgestellte Geburtsurkunde und ein anderer Bürger mit Identitätsnachweis als Bürge mitgebracht werden. Wenn der letzte Pass in Kiel ausgestellt worden ist, dann ist eine Identifikation anhand des Passregisters möglich.
Passrechtliche Ermächtigung/ Passunbedenklichkeitsbescheinigung: Für den Fall, dass der Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden soll, ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei zuständiger Behörde Passversagungsgründe o. ä. vorliegen. Diese wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der/die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Reisepasses wird dann eine doppelte Gebühr erhoben. Eine passrechtliche Ermächtigung muss von der ausstellenden Behörde per Fax angefordert werden.
Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Bearbeitungsdauer: 3 Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilämter
Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden, die hierfür die mitgeschickte ausgefüllte Vollmacht, ggf. den abgelaufenen Reisepass und ihre eigenen Ausweispapiere vorlegen muss. Die Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beantragt werden.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Gebühr: 70 €
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 37,50 €
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 32 €
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 22 €
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Vorkasse: Ja
Gebühr: 36 €
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 6 €
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 15 €
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Vorkasse: Ja
Hinweise für Kiel:
Ein Reispass kostet ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70 Euro, bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,50 Euro.
Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:
- ein vorläufiger Reisepass 26 Euro
Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die zu dem regulären Preis hinzuzurechnen sind, wenn
- ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro)
oder ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)
Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig.
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Hinweise für Kiel:
Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 09.00 bis 12.00 Uhr
Frühe Termine gibt es von 07.30 - 09.00 Uhr (am Vortag online buchbar)
Es ist nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen. Unter 16-Jährige beantragen einen Personalausweis oder Reisepass.
Worum geht es?
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Nur noch digitale Passbilder möglich
Seit August 2025 werden für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bundesweit nur noch digitale Passbilder akzeptiert – Papierfotos oder Scans sind nicht mehr zulässig. Die Umstellung ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und macht die schnelle und papierlose Bearbeitung von Anträgen für Ausweisdokumente möglich. Die digitale Übermittlung ist dabei sicher und komfortabel.
So funktioniert es: Antragsteller*innen können ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister anfertigen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeiter*innen im Stadtamt scannen den Code und rufen das Foto direkt aus der sicheren Cloud ab.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Kieler*innen, ihr digitales Passbild bereits vorab bei einem zertifizierten Anbieter anfertigen zu lassen und den QR-Code mitzubringen.
Es bleibt weiterhin möglich, das Foto für die Ausweisdokumente in der Behörde über die sogenannten PointID-Geräte aufzunehmen. Die Einwohner*innenmeldestelle im Rathaus und die Zuwanderungsabteilung im Neuen Rathaus sind bereits mit diesen Geräten ausgestattet. Nach und nach werden die Geräte in allen Außenstellen installiert. Bis dahin kann alternativ der QR-Code genutzt werden.
Der Passbildautomat bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Passbilder zu erstellen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird – zum Beispiel wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden, Gesichtsbereiche durch Kleidung oder Accessoires (wie Kopfbedeckungen) teilweise verdeckt sind oder die Lichtverhältnisse beziehungsweise Kontraste schwierig sind. In solchen Fällen wird empfohlen, ein zertifiziertes Fotostudio zu nutzen, das individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingeht, sodass alle biometrischen Vorgaben für digitale Passbilder erfüllt werden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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