Infos zur Leistung

Hinweise für Kiel:

Gültiges Ausweisdokument.



An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

keine

Hinweise für Kiel:

Für den Fall, dass Sie unabhängig von einer An- oder Abmeldung eine melderechtliche Bescheinigung benötigen, wird auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erteilt, die umfassender ist - siehe Eintrag Meldebescheinigung -.



Worum geht es?

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Hinweise für Kiel:

Die Aushändigung an andere Personen erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Ausweisdokumentes des Abholenden.

 

 



Bankverbindungen

Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

115 zurzeit nicht erreichbar

9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.

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Zentrale Servicenummer

115

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr 

Behördentelefon in Gebärdensprache

 

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