Meldebestätigung

Infos zu Häufigen Fragen

Hinweise für Kiel:

Gültiges Ausweisdokument.



An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

Keine

Hinweise für Kiel:

Für den Fall, dass Sie unabhängig von einer An- oder Abmeldung eine melderechtliche Bescheinigung benötigen, wird auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erteilt, die umfassender ist - siehe Eintrag Meldebescheinigung -.



§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

§ 24 BMG

Worum geht es?

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

Hinweise für Kiel:

Die Aushändigung an andere Personen erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Ausweisdokumentes des Abholenden.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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