Badegewässerqualität - Kontrolle

Infos zu Häufigen Fragen

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

Baden in Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Badegewässerverordnung

Worum geht es?

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

Hinweise für Kiel:

Aktuelle Informationen zur Badegewässerqualität an den Badestellen der Landeshauptstadt Kiel finden Sie hier:

Badegewässerqualität an den Kieler Badestellen


Zuständige Stellen

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