Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Kiel:
Die Mitteilung über den Kaufvertrag erfolgt formlos. Üblicherweise beantragt die Notarin oder der Notar das Negativzeugnis und reicht gleichzeitig den Kaufvertrag ein. Wird der Kaufvertrag nicht vorgelegt, kann er nachgefordert werden, wenn er für die Bearbeitung des Antrags erforderlich ist.
Hinweise für Kiel:
Für das Ausstellen des Negativzeugnisses fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der/dem das Grundstück liegt, das laut Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.
Zuständige Stellen in Kiel
§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Worum geht es?
Die Gemeinde besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.
Verfahrensablauf:
Die Grundstückverkäuferin oder der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie auf Antrag ein so genanntes Negativattest aus.
Hinweise für Kiel:
Die Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch gelten nach dem Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel vom 13.06.2019 seit dem 1. Juli 2019 auch wieder für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Damit ein Vorkaufsrecht besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden in den §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) genannt. Ein Vorkaufsrecht besteht z.B.
- beim Verkauf von Grundstücken, die mit Wohngebäuden bebaut werden können und bisher unbebaut sind
- beim Verkauf von Grundstücken in Sanierungsgebieten
- beim Verkauf von Grundstücken, für die in einem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist und
- wenn die Stadt für ein Gebiet eine Vorkaufsrechtssatzung aufgestellt hat (das ist zurzeit im Bereich Festung Friedrichsort / Alt-Friedrichsort sowie für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1023 "Altes Postareal" der Fall).
In der überwiegenden Zahl der Grundstücksverkäufe besteht entweder kein Vorkaufsrecht oder die städtebaulichen Ziele erfordern nicht die Ausübung des Vorkaufsrechts. In diesen Fällen stellt das Stadtplanungsamt das o.g. Negativattest aus, eine Bestätigung, dass kein Vorkaufsrecht besteht bzw. das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
Dingliches Vorkaufsrecht
Neben dem gesetzlichen Vorkaufsrecht gibt es auch ein dingliches Vorkaufsrecht. Das ist der Fall, wenn zugunsten der Landeshauptstadt Kiel ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Zu den im Grundbuch eingetragenen Rechten gibt die Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Kiel Auskunft.
Zuständige Stellen
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