Impfungen

Infos zu Häufigen Fragen

Impfpass

Hinweise für Kiel:

Nachtragen von Impfungen:
Wenn es sich um Impfungen gegen das Coronavirus handelt, fragen wir, wenn Sie damit einverstanden sind, die Impfdaten bei der zuständigen Behörde ab. Hierfür benötigen wir noch weitere Angaben per Mail von Ihnen. Zunächst Ihr Einverständnis zum Abfragen der Daten. Zusätzlich den vollständigen Name und Ihr Geburtsdatum. Und zum Schluss, wann und wo die Impfung stattgefunden hat und mit welchem Impfstoff.

Bitte senden Sie Ihr Anliegen unter Angabe der notwendigen Daten an impfausweis@kiel.de .



  • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
  • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

Hinweise für Kiel:

Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an an die reisemedizinische Impfambulanz des Universitätsklinikums unter der Rufnummer 0431-50016145.

Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.

Hinweise für Kiel:

Die Nachtragung oder Bestätigung einer Impfung nach § 22 Abs. 2 S. 3 IfSG ist gebührenpflichtig gemäß Landesgebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (VerwGebV). Diese Gebühr beträgt für die erste Nachtragung einer Impfung 25,- € und für jede weitere Impfung 10,- €. Sie erhalten eine Rechnung per Post zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass die Rechnung nach erbrachter Leistung vom Amt per Post zugestellt wird, auch bei Nicht-Abholung des Impfausweises.



Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

RKI - STIKO

Infektionsschutz und Impfungen

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

Worum geht es?

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.

Hinweise für Kiel:

Das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel bietet eine allgemeine Impfberatung an. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/gesundheit_vorsorgen_heilen/infektionsschutz/impfungen.php

Gemäß §22 Abs. 2 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht die Möglichkeit, im Amt für Gesundheit in Kiel einzelne Impfungen in einen Impfausweis nachtragen zu lassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf Landeshauptstadt Kiel: Impfberatung und Impfungen. Wir weisen darauf hin, dass hierfür Gebühren anfallen.

Zusätzlich zur Impfberatung bietet das Amt für Gesundheit eine Impfsprechstunde an. Informationen dazu finden Sie hier.
 

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