Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Infos zu Häufigen Fragen

Hinweise für Kiel:

Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür gern unseren verlinkten Online-Dienst. 



Hinweise für Kiel:

Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Hierzu reichen Sie bitte die "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" ausgefüllt und unterschrieben (bitte erforderliche Anlagen nicht vergessen) im Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel ein.

Infoblatt zur Zweitwohnungsteuer

Information zum Datenschutz in der Steuerverwaltung

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

Hinweise für Kiel:

Bei Fragen zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und  allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig.  Nutzen Sie zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gern den verlinkten Online-Dienst. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Zweitwohnungsteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.

Erklärung zur Zweitwohnungssteuer direkt online

Hinweise für Kiel:

Nähere Einzelheiten finden Sie in der Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel.

Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel

Worum geht es?

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

Hinweise für Kiel:

Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer.


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