Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

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An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Worum geht es?

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


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