ZuständigkeitsfinderPersonalausweis bei Verlust neu beantragen
Infos zur Leistung
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- Reisepass, unabhängig davon, ob dieser gültig oder bereits abgelaufen ist
- wenn kein Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- sorgeberechtigte Elternteile:
Hinweise für Kiel:
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.
Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.
Außerdem müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Hierfür müssen Sie ein anderes Ausweispapier mit Foto (z. B. Reisepass), oder eine Geburtsurkunde und einen Bürgen mit eigenem Identitätsnachweis dabei haben. Wenn der letzte Ausweis in Kiel ausgestellt wurde, ist eine Identifikation anhand des Ausweisregisters möglich.
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr
- Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen, und eine Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür beziehungsweise in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür bzw. in der Postfiliale entgegennehmen können.
An Ihre zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Geltungsdauer: 6 Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Gebühr: 46 €
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 27,60 €
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 10 €
Für den vorläufigen Personalausweis.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 13 €
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 30 €
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 43 €
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 6 €
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Vorkasse: Ja
Gebühr: 15 €
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
Vorkasse: Ja
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hinweise für Kiel:
Gebühren:
- bis 23 Jahre 22,80 Euro
- ab 24 Jahre 37,00 Euro
Eine Ermäßigung ist nicht möglich.
Für einen vorläufigen Personalausweis sind Gebühren in Höhe von 10,-€ zu entrichten.
Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Hinweise für Kiel:
Für die Bearbeitung benötigen Sie einen Termin. Diesen erhalten Sie unter www.kiel.de/terminvereinbarung
Worum geht es?
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden:
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel der Rathausbehörde oder dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Nur noch digitale Passbilder möglich
Seit August 2025 werden für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bundesweit nur noch digitale Passbilder akzeptiert – Papierfotos oder Scans sind nicht mehr zulässig. Die Umstellung ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und macht die schnelle und papierlose Bearbeitung von Anträgen für Ausweisdokumente möglich. Die digitale Übermittlung ist dabei sicher und komfortabel.
So funktioniert es: Antragsteller*innen können ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister anfertigen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeiter*innen im Stadtamt scannen den Code und rufen das Foto direkt aus der sicheren Cloud ab.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Kieler*innen, ihr digitales Passbild bereits vorab bei einem zertifizierten Anbieter anfertigen zu lassen und den QR-Code mitzubringen.
Es bleibt weiterhin möglich, das Foto für die Ausweisdokumente in der Behörde über die sogenannten PointID-Geräte aufzunehmen. Die Einwohner*innenmeldestelle im Rathaus und die Zuwanderungsabteilung im Neuen Rathaus sind bereits mit diesen Geräten ausgestattet. Nach und nach werden die Geräte in allen Außenstellen installiert. Bis dahin kann alternativ der QR-Code genutzt werden.
Der Passbildautomat bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Passbilder zu erstellen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird – zum Beispiel wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden, Gesichtsbereiche durch Kleidung oder Accessoires (wie Kopfbedeckungen) teilweise verdeckt sind oder die Lichtverhältnisse beziehungsweise Kontraste schwierig sind. In solchen Fällen wird empfohlen, ein zertifiziertes Fotostudio zu nutzen, das individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingeht, sodass alle biometrischen Vorgaben für digitale Passbilder erfüllt werden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
Online-Dienste online bezahlen
Vieles bei der Kieler Stadtverwaltung können Sie online erledigen. Wenn dabei Gebühren zu bezahlen sind, akzeptieren wir die Online-Zahlung per Kreditkarte oder PayPal.