Grundschule: Übergang in weiterführende Schule ("Orientierungsstufe")

Infos zu Häufigen Fragen

Jährlich erscheint eine aktualisierte Informationsbroschüre „Welche Schule für mein Kind“, die an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 verteilt wird.

Hinweise für Kiel:

Für alle allgemein bildenden Schulen gibt es sowohl innerhalb der Stadtgrenzen als auch kreisübergreifend keine Einzugsbereiche mehr. Den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern steht die Wahl einer Grundschule bzw. einer weiterführenden Schule also grundsätzlich - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - frei.

Falls Sie unsicher sind, welche Schule für Sie ausgehend von Ihrem Wohnort in der Landeshauptstadt Kiel in Frage kommt, können Sie sich an den Sachbereich Schulunterhaltung des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen wenden.



Das Schulamt Kiel hat für bestimmte Themenbereiche (z. B. Schulsport, Integration, Autismus, etc.) sogenannte Kreisfachberater bzw. Kreisfachberaterinnen eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet schulartübergreifend angesprochen werden können (siehe nachfolgenden Link).

Kreisfachberater

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
  • Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym).

SchulG

GemVO

SAVOGym

Worum geht es?

Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule. Sie müssen nach Erhalt des Entwicklungsberichtes wählen, welche Schule Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn zukünftig besuchen soll.
Schleswig-Holstein bietet die Möglichkeit zum Besuch einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums.
In den Gymnasien sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Orientierungsstufe gestaltet. Ziel der Orientierungsstufe ist es, die Kinder zu fördern und zu fordern und zu ermitteln, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann.
Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe - diese Schulen sind geprägt von längerem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus weitgehend gemeinsam unterrichtet werden.


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