Prostitution: Verbot - Auskunft

Infos zu Häufigen Fragen

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

Hinweise für Kiel:

Ansprechpartner ist das Bauordnungsamt Kiel

Worum geht es?

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

Hinweise für Kiel:

Bei einer beabsichtigten Nutzung im Bereich der Prostitution (Bordell, Erotik-Massage, Swinger- Club u.ä) ist eine Erstberatung im Bauordnungsamt erforderlich.

Die Umnutzung ist baugenehmigungspflichtig.

Es ist frühzeitig zu klären, ob diese Nutzungsänderung an dem beabsichtigten Standort planungsrechtlich möglich ist.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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