Erziehungsberatung

Infos zu Häufigen Fragen

  • An die Erziehungsberatungsstellen in Schleswig-Holstein oder
  • an das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (Evangelische Beratungszentrum).

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie die Beratung in den stadteigenen Erziehungsberatungsstellen in unmittelbarer Umgebung erhalten.

Informationen Beratungs- und Hilfsangeboten und zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein. und des Landesjugendamtes.

Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämter

Stark mit Kindern

Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Erziehungs- und Betreuungsbedarf

Hinweise für Kiel:

Zusätzliche Informationen gibt es zudem auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BkE).

www.bke.de

§ 28 i. V. m. §§ 16 bis 18 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.

SGB VIII

Worum geht es?

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.

Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.


Zuständige Stellen

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