Zuständigkeitsfinder
Sachbereich Fahrerlaubnisbehörde
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden wieder zu den üblichen Öffnungszeiten bearbeitet.
Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung erforderlich. Gebühren können nur noch per EC-Karte bezahlt werden.
Ausgenommen von der Bearbeitung ist - vorübergehend bis zum 30. September 2020 - der Umtausch der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine in den EU-Kartenführerschein, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen erforderlich ist, z.B. bei Erwerb zusätzlicher Fahrerlaubnisklassen oder zur Beantragung internationaler Führerscheine.
Ortskenntnisprüfungen werden wieder durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie unter Telefon 0431 901-2800 einen Termin.
Aufgrund der aktuell zu beachtenden Mindestabstände bitten wir Sie einzeln zum Termin zu erscheinen. Nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei Begleitung durch Dolmetscher*in, erziehungsberechtigte Personen können wir davon abweichen. Als weitere Hygieneschutzmaßnahme ist beim Betreten des Dienstgebäudes Verwaltungszentrum Saarbrückenstraße ein Alltags-Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 13 Uhr
Dienstag 7.30 - 13 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13 - 17 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
Anschrift & Kontakt
Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel
(Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per EC-Karte bezahlt werden.)
Adresse im Stadtplan anzeigen (öffnet ein neues Fenster)
Telefon
0431 901-2800
Fax
0431 901-62008
Internet: Terminvereinbarung
Nahverkehr, Haltestellen
- Stadtrade
Parkplätze
-
Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung
im Innenhof : 2 -
Parkplätze
im Innenhof : 100
Barrierefreiheit
- Es gibt einen Aufzug.
- Die Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Auch interessant
Diese Stelle ist zuständig für:
- Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Punkte und Folgen
- Fahrerlaubnis: Status der Bearbeitung - Auskunft
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrlehrererlaubnis / Fahrschulerlaubnis
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Fahrlehrerprüfung: Zulassung
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Kfz: Fahrerkarte (Digitales Kontrollgerät)
- Kfz: Werkstattkarte
Gehört zu
Landeshauptstadt Kiel≻ Bürger- und Ordnungsamt≻ Abteilung Einwohner- und Verkehrsangelegenheiten, Wahlen (Abteilungsleitung)
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC:
NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.