Datenschutzhinweise Online-Knöllchen - Verkehrsüberwachung

Informationen zu Ihren Rechten über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis des §31 Landesdatenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LDSG) in Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Online-Knöllchen

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe dieser personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

Wir sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung datenschutzrechlicher Anforderungen verpflichtet.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

Oberbürgermeister Dr. Samet Yilmaz 

Vertreten durch Stabstelle Digitalisierung
Fleethörn 9, 24103 Kiel 

Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht

Sie haben nach § 33 LDSG SH ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. 

Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771 

Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu:

0431 988-1200 

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten über Sie, die wir im Rahmen der Nutzung des Online-Knöllchens freiwillig von Ihnen erhalten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der § 27 LDSG SH.

Welche Quellen und Daten nutzen wir (Erhebung bei Dritten)?

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes sowie zum Zweck einer eventuellen Zahlung über Zahlungsdienstleister.

Daten zum Thema des Verstoßes, insbesondere 
a. Art des Verstoßes 
b. Ort und Tatzeit des Verstoßes 
c. Fahrzeugkennzeichen 
d. Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung 

Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Da die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, steht Ihnen nach § 27 LDSG SH das Recht zu, eine abgegebene Einwilligungserklärung ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage Ihrer Einwilligung bewirkten Verwendungen rechtmäßig bleiben.

Wer bekommt Ihre Daten (Weitergabe an Dritte)?

Es handelt sich um Daten, die durch die Landeshauptstadt verarbeitet werden. Die Anwendung Online-Knöllchen nutzt den E-Paymentdienst der S-Public Services GmbH. In Abhängigkeit des Verstoßes werden die Daten innerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel weitergeleitet.

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten nur diejenigen Stellen und Personen Zugriff auf Ihre Daten, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach § 25 LDSG SH.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des Erlasses vom 24.03.1998 (Az.: VII 424 – 621.180.94) über die Aufbewahrungsfristen von Bußgeldverfahren des Landes Schleswig-Holstein unwiederbringlich gelöscht.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Nein. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet nicht statt.

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Die Nutzung des Services Online-Knöllchen ist freiwillig. Um diesen nutzen zu können, sind bestimmte Datenfelder verpflichtend auszufüllen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie den Service leider nicht nutzen.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen in den einzelnen Verwaltungsverfahren grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß § 30 LDSG SH.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach dem LDSG SH insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (§ 33 LDSG SH)

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (§ 34 LDSG SH)

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von § 34 LDSG SH zutrifft

d) Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. Das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung besteht zudem, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (§ 34 LDSG SH)

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (§ 11 LDSG SH)

Es gelten nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 LDSG. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  

Stand der Information: April 2026