Datenschutzhinweise zur Jugendsozialarbeit und zum Übergangsmanagement
Informationen nach Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 sowie Artikel 13 DSGVO
Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit einer Beratung im Rahmen der Jugendsozialarbeit bzw. des Übergangsmanagements des Jugendamtes der Landeshauptstadt Kiel an den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)
Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Datenverantwortlicher
Oberbürgermeister Dr. Samet Yilmaz
Vertreten durch das Jugendamt
Abteilung Jugendsozialarbeit, Sachbereich Übergang Schule und Beruf
Andreas-Gayk-Straße 31B, 24103 Kiel
0431 901-4318
Manuel.Dethloff@kiel.de
Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht
Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:
0431 901-2771
datenschutz@kiel.de
Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.
0431 988-1200
mail@datenschutzzentrum.de
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten über Sie, die wir im Rahmen der Beratung freiwillig von Ihnen erhalten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Welche Quellen und Daten nutzen wir? (Erhebung bei Dritten)
Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Beratung, zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und ggf. zum Austausch mit den in einer Schweigepflichtentbindung benannten Ansprechpersonen und Institutionen. Es handelt sich um Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Klasse, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Daten über die familiäre, finanzielle und gesundheitliche Situation. Ihre Daten stammen von Ihnen und von den in einer Schweigepflichtentbindung genannten Ansprechpersonen und Institutionen sowie von Dritten (z. B. Lehrkräfte, Jugendtreffs, Jugendberufsagentur). Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG).
Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)
Es handelt sich um Daten, die ausschließlich die Landeshauptstadt Kiel sowie ggf. die in der Schweigepflichtentbindung genannten Ansprechpersonen und Institutionen verarbeiten. Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten nur diejenigen Stellen und Personen Zugriff auf Ihre Daten, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a der DS-GVO.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn Sie um Löschung Ihrer Daten bitten bzw. die Einwilligung in die Verarbeitung widerrufen, spätestens jedoch 5 Jahre nach dem Ende des Schuljahres, in welchem die Beratung endet.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Nein, eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet nicht statt.
Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Nein, Ihre Angaben sind ausschließlich freiwillig.
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Wir nutzen in den einzelnen Verwaltungsverfahren grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO.
Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Artikel 15 DSGVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Artikel 16 DSGVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, die Sie mittels Antrag erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Dies hat möglicherweise zur Folge, dass eine noch nicht abgeschlossene Beratung nicht mehr gemäß den geltenden Qualitätsstandards fortgeführt werden kann..
Es gelten nach dem LDSG Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 Landesdatenschutzgesetz.
Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Stand der Information: 23. Juli 2026