Häufige Fragen zur digitalen Baugenehmigung
Digitale Anträge und Verfahren bieten viele Vorteile. Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet jetzt erste Online-Dienste an und erweitert das Angebot kontinuierlich.
Verkürzte Bearbeitungszeiten: Durch die digitale Einreichung der Unterlagen entfallen zum Beispiel die Postwege. Das macht Stellungnahmen aller Akteur*innen in Bauantragsverfahren erheblich einfacher.
Flexible Antragstellung: Alle notwendigen Dokumente können jederzeit und von jedem Ort aus bequem eingereicht werden. Sie müssen nicht mehr persönlich kommen.
Einfache Kommunikation: In laufenden Verfahren kommunizieren Antragsteller*innen und Baubehörde über das Antragsportal, digital verschlüsselt und rechtssicher. Briefwechsel entfallen überall dort, wo das Portal zum Einsatz kommen kann.
Häufige Fragen FAQ
Privatpersonen: BundID Anmeldung
- Private Personen (wie Bauherr*innen) benötigen ein Nutzer*innenkonto der BundID
- Aktuell können Verfahren mit der einfachen Vergabe eines Nutzer*innennamens + Passwort genutzt werden.
- Hilfe: FAQ und Kontakt BundID
Unternehmen: MuK-Anmeldung
- Unternehmen benötigen ein Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER.
- Bitte beachten Sie: Der Erhalt eines neuen Organisationszertifikates kann bis zu zwei Wochen dauern.
- Hilfe: FAQ und Kontakt MUK
Antragsportal
- Anträge sind über das Antragsportal des Landes Schleswig-Holstein zu stellen.
- Technische Hilfe: Bei Bedienungsproblemen und Fehlermeldungen finden Sie im Antragsportal (am unteren Ende der Seite) ein Supportticket für Ihre Frage sowie eine Hilfe-Webseite.
- Technische Fragen können leider grundsätzlich nicht von den Mitarbeiter*innen der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantwortet werden. Sie beantworten Ihnen dafür gern alle fachlichen Fragen in den Verfahren.
Vollmacht und Kommunikation
- Vertreter*innen der Bauherr*innen müssen eine Vollmacht bereithalten, die mindestens bis zum Erhalt der Baugenehmigung zur Kommunikation ermächtigt.
- Alternativ können Entwurfsverfasser*in und Bauherr*in gemeinsam im Antragsraum arbeiten und Anträge freizeichnen.
- Bitte beachten Sie: Nur die einreichende Person ist zur Kommunikation nach Antragstellung technisch ermächtigt und erhält die dann folgende Korrespondenz der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Dokumentenupload als PDF/A
- Anlagen zu Antragsverfahren sind im Format PDF/A (Langzeitarchivierung) bereitzustellen. Jede gängige PDF-Software kann Dokumente in diesem Format speichern.
Anträge digital
- Zum Start des digitalen Antragsportals werden das „Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung“ sowie das „Normale Baugenehmigungsverfahren nach § 64“ angeboten. Das Angebot wird kontinuierlich ausgeweitet.
- Die Übersicht aller Leistungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde finden Sie im Zuständigkeitsfinder.
Anzeigen digital
- Der Baugenehmigung folgend kann aktuell die „Baubeginnanzeige nach § 72 Landesbauordnung“ sowie die „Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 82“ digital erfolgen.
Papierhafte Anträge
- Anträge per Post/Papier sind in allen Verfahren möglich. Allerdings können auf Papier eingereichte Bauanträge nicht von den Vorteilen digitaler Kommunikation profitieren – Antworten, Rückfragen und die Übergabe von Bescheiden erfolgen dann auf dem Postweg.
- Bürger*innen, Antragsteller*innen sowie Fachplaner*innen, die Unterstützung bei Bauanträgen und Baugenehmigungen benötigen, können online Fragen stellen oder ein kurzes telefonisches Vorgespräch buchen.Bitte benutzen Sie dazu dieses Online-Formular.
- Alternativ finden Sie Hinweise und Kontaktdaten auf der Service-Website der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Verfahren
- Die Beteiligung der TÖB nach einer Online-Einreichung der Unterlagen des Bauantragsverfahren kann ausschließlich digital erfolgen. Es gelten die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein. Das digitale Beteiligungsverfahren wird im Antragsportal des Landes Schleswig-Holstein geführt. Die beteiligte Stelle erhält hier alle Unterlagen zum Download und stellt im folgenden Schritt seine Stellungnahme als Upload ein.
- Die Koordination der Nutzung und Entwickung des Portals erfolgt durch den IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH).
- Bei papierhaften Verfahren können TÖB ausschließlich auf dem Postweg beteiligt werden.
Zugang
- Zur Einrichtung eines Zugangs ist einmalig die Untere Bauaufsicht zu kontaktieren und ein E-Mail-Funktionspostfach anzugeben. Nachfolgend werden neue Verfahren per E-Mail an das Funktionspostfach des TÖB angezeigt. Mit den Zugangsdaten sind die Verfahren im Antragsportal einsehbar.