Digitale Anträge und Verfahren bieten viele Vorteile. Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet jetzt erste Online-Dienste an und erweitert das Angebot kontinuierlich.

Verkürzte Bearbeitungszeiten: Durch die digitale Einreichung der Unterlagen entfallen zum Beispiel die Postwege. Das macht Stellungnahmen aller Akteur*innen in Bauantragsverfahren erheblich einfacher.

Flexible Antragstellung: Alle notwendigen Dokumente können jederzeit und von jedem Ort aus bequem eingereicht werden. Sie müssen nicht mehr persönlich kommen.

Einfache Kommunikation: In laufenden Verfahren kommunizieren Antragsteller*innen und Baubehörde über das Antragsportal, digital verschlüsselt und rechtssicher. Briefwechsel entfallen überall dort, wo das Portal zum Einsatz kommen kann.

 

Häufige Fragen FAQ

Privatpersonen: BundID Anmeldung

Unternehmen: MuK-Anmeldung

Antragsportal

  • Anträge sind über das Antragsportal des Landes Schleswig-Holstein zu stellen.
  • Technische Hilfe: Bei Bedienungsproblemen und Fehlermeldungen finden Sie im Antragsportal (am unteren Ende der Seite) ein Supportticket für Ihre Frage sowie eine Hilfe-Webseite. 
  • Technische Fragen können leider grundsätzlich nicht von den Mitarbeiter*innen der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantwortet werden. Sie beantworten Ihnen dafür gern alle fachlichen Fragen in den Verfahren.

Vollmacht und Kommunikation

  • Vertreter*innen der Bauherr*innen müssen eine Vollmacht bereithalten, die mindestens bis zum Erhalt der Baugenehmigung zur Kommunikation ermächtigt. 
  • Alternativ können Entwurfsverfasser*in und Bauherr*in gemeinsam im Antragsraum arbeiten und Anträge freizeichnen.
  • Bitte beachten Sie: Nur die einreichende Person ist zur Kommunikation nach Antragstellung technisch ermächtigt und erhält die dann folgende Korrespondenz der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Dokumentenupload als PDF/A

  • Anlagen zu Antragsverfahren sind im Format PDF/A (Langzeitarchivierung) bereitzustellen. Jede gängige PDF-Software kann Dokumente in diesem Format speichern. 

Anträge digital

  • Zum Start des digitalen Antragsportals werden das „Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung“ sowie das „Normale Baugenehmigungsverfahren nach § 64“ angeboten. Das Angebot wird kontinuierlich ausgeweitet. 
  • Die Übersicht aller Leistungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde finden Sie im Zuständigkeitsfinder.

Anzeigen digital

  • Der Baugenehmigung folgend kann aktuell die „Baubeginnanzeige nach § 72 Landesbauordnung“ sowie die „Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 82“ digital erfolgen.

Papierhafte Anträge

  • Anträge per Post/Papier sind in allen Verfahren möglich. Allerdings können auf Papier eingereichte Bauanträge nicht von den Vorteilen digitaler Kommunikation profitieren – Antworten, Rückfragen und die Übergabe von Bescheiden erfolgen dann auf dem Postweg.

Verfahren

  • Die Beteiligung der TÖB nach einer Online-Einreichung der Unterlagen des Bauantragsverfahren kann ausschließlich digital erfolgen. Es gelten die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein. Das digitale Beteiligungsverfahren wird im Antragsportal des Landes Schleswig-Holstein geführt. Die beteiligte Stelle erhält hier alle Unterlagen zum Download und stellt im folgenden Schritt seine Stellungnahme als Upload ein.
  • Die Koordination der Nutzung und Entwickung des Portals erfolgt durch den  IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH).
  • Bei papierhaften Verfahren können TÖB ausschließlich auf dem Postweg beteiligt werden.

Zugang

  • Zur Einrichtung eines Zugangs ist einmalig die Untere Bauaufsicht zu kontaktieren und ein E-Mail-Funktionspostfach anzugeben. Nachfolgend werden neue Verfahren per E-Mail an das Funktionspostfach des TÖB angezeigt. Mit den Zugangsdaten sind die Verfahren im Antragsportal einsehbar