Termine vereinbaren für Fahrerlaubnisse
Für Angelegenheiten rund um Fahrerlaubnisse brauchen Sie immer einen Termin. Dazu zählen vor allem Führerscheine, Internationale Führerscheine, Fahrerkarten und Kontrollgerätekarten.
Wir schaffen Platz für mehr Termine im Einwohner*innen-Bereich. Darum stellen wir die Buchung dort um: Ab Dezember können Sie genau für Ihr(e) Anliegen einen passgenauen Termin bekommen.
Damit die Umstellung reibungslos funktioniert, wird die Terminbuchung für das Rathaus am 1. und 2. November vom Netz genommen. Vom 3. November an können Sie dann Termine ab Dezember buchen.
Buchungen für Zulassungen und Fahrerlaubnisse sind weiter wie gewohnt möglich.
Was muss ich mitbringen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter www.kiel.de/service oder telefonisch unter 115 über die erforderlichen Unterlagen und die Gebühren.
Termine für
Was muss ich mitbringen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter www.kiel.de/service oder telefonisch unter 115 über die erforderlichen Unterlagen und die Gebühren.
Andere Bereiche mit Terminbuchung
Hinweise zu Fahrerlaubnissen
Es werden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen zu den üblichen Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
In unaufschiebbaren Notfällen melden Sie sich bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@kiel.de.
Falls Ihnen die Online-Reservierung nicht möglich ist, rufen Sie bitte 0431 901-2800 an. Persönliche Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
Wenn Sie doch nicht kommen können
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. Dann können wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen erneut vergeben: per Link in Ihrer Reservierungsbestätigung, telefonisch unter 0431 901-2800 oder per E-Mail an fahrerlaubnis@kiel.de. Dann können wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen erneut vergeben.
Auch kurzfristig abgesagte Termine werden wieder freigeschaltet. Schauen Sie sich darum gern werktags ab 8 Uhr die aktuelle Buchungslage an. Vielleicht können Sie so früher einen Termin erhalten.
Umtausch der alten Führerscheine
Für alle Kieler*innen, die vom Pflichtumtausch des Führerscheins betroffen sind, steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice und die neuen Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.
Ort: Stadtteilamt Hassee, Fahrerlaubnisse, Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel
Öffnungszeiten:
- Montag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
- Freitag 7.30 - 12 Uhr
Welche Unterlagen brauche ich?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- Bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt.
- Jetziger Führerschein
- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt 34,70 Euro.
Gebühren können nur noch kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich!
Hinweise zur Funktion der Terminbuchung und Service-Kontakte
- Bitte suchen Sie aus: Was möchten sie erledigen?
- Suchen Sie im Kalender die Woche aus. Klicken Sie eine freie Uhrzeit an. Klicken Sie unter dem Kalender auf "weiter".
- Geben Sie oben im Formular (mindestens) Name, Vorname und E-Mail an. Klicken Sie auf den Absendeknopf.
- Schauen Sie innerhalb einer Stunde in Ihr Mail-Postfach: Sie erhalten von uns eine Bestätigungsmail.
Die Bearbeitung der Anliegen bei der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und beim Einwohnermeldeamt erfolgt in vielen Fällen nach Terminen. Bei der Buchung eines Termins werden Angaben zu Ihrem Namen und Vornamen und Ihrer E-Mail ausschließlich zum Zweck der Terminvergabe nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz S.-H. vom 17. Mai 2018 gespeichert.
Die Angabe Ihrer Telefonnummer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO zum Zweck der kurzfristigen Kontaktaufnahme mit Ihnen, falls es zu unerwarteten Problemen bezogen auf den mit Ihnen vereinbarten Termin kommen sollte. Ebenso können Sie uns in dem Feld „Bemerkungen“ auf freiwilliger Basis weitere Informationen zukommen lassen, die Sie für die Terminvergabe für erforderlich halten.
Alle vorgenannten Daten werden 3 Monate nach dem Termin gelöscht. Über diese Frist hinaus bleiben Ihre Angaben nur dann gespeichert, wenn Sie sich durch Setzen eines Hakens an dem entsprechenden Auswahlfeld ausdrücklich freiwillig gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO damit einverstanden erklären. Diese Daten werden als „Cookie“ genannte Datei auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät abgelegt und für 1000 Tage gespeichert. Sie können diese Cookies jedoch jederzeit über Ihren Browser löschen, mit dem Sie den Termin vereinbart haben. Die Einwilligung, die Daten für zukünftige Anfragen zu speichern, betrifft ausschließlich die Speicherung auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät, diese Daten werden nicht bei der Landeshauptstadt Kiel gespeichert.
Bezogen auf die bei uns gespeicherten freiwilligen Angaben können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Den Widerruf der Speicherung können Sie entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.
Beachten Sie bitte auch die kiel.de-Datenschutzerklärung.
Infos per Telefon oder Mail:
Umfassende Informationen zu allen Anliegen unter 0431 901-0.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an fahrerlaubnis@kiel.de