Werden Sie Grünpat*in!
Als Grünpat*in kümmern Sie sich um die Bepflanzung, die Pflege und die Bewässerung eines kleinen Beets im öffentlichen Raum. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Stadt.
Eine Grünpatenschaft - was ist das?
Mit einer Grünpatenschaft übernehmen Sie die Verantwortung für ein kleines Beet. Meistens handelt es sich um ein Baumbeet, also um die freie Fläche rund um einen Straßenbaum.
Wir freuen uns über viele blühende Flächen und ein lebendiges Kieler Stadtbild!
Ein Baumbeet (auch Baumscheibe genannt) ist die freie Fläche rund um den Stamm eines Baumes. Diese Beete können im Rahmen einer Patenschaft bepflanzt und gepflegt werden. Um den Schutz der Bäume und die Sicherheit im Verkehrsraum zu gewährleisten, müssen dabei einige Grundregeln für das Gärtnern im öffentlichen Raum beachtet werden.
Als Grünpat*in bepflanzen, pflegen und bewässern Sie das Beet, für das Sie die Patenschaft übernommen haben. Das Grünflächenamt kümmert sich nur noch um die Pflege und Bewässerung des Baumes.
Bitte beachten Sie, dass neugepflanzte Bäume in den ersten fünf Jahren eine sehr intensive Pflege und Bewässerung benötigen. Dies verträgt sich in der Regel nicht mit einer Bepflanzung des Baumbeets. Deshalb können in den ersten fünf Jahren nach einer Baumneupflanzung grundsätzlich keine Patenschaften vergeben werden.
Sehr alte Bäume haben ein sehr dichtes Wurzelwerk. Eine Bepflanzung des Baumbeets ist hier oft kaum noch möglich. In der Regel können hier nur noch Blumenzwiebeln gesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass keine Maschinen, Elektrogeräte oder Leitern zum Einsatz kommen dürfen. Die gewählte Fläche sollte daher so klein sein, dass eine ausschließlich händische Pflege möglich ist.
Als Pat*in tragen Sie Kosten für die Anschaffung von Pflanzen. Auch die Arbeitsgeräte (Pflanzschaufel usw.) müssen Sie selbst mitbringen. Ebenso tragen Sie die Kosten für das Bewässern des Beets. Darüber hinaus entstehen Ihnen keine Kosten.
Als Grünpat*in sind Sie über die Landeshauptstadt Kiel unfall- und haftpflichtversichert. Deshalb schließen wir gleich zu Beginn der Patenschaft eine Patenschaftsvereinbarung mit Ihnen ab, mit der Sie eine offizielle Genehmigung zur Pflege der Fläche erhalten. Darin sind auch einige Vorschriften zur Unfallverhütung enthalten. Wir bitten Sie, diese Unfallverhütungsvorschriften unbedingt einzuhalten!
Grünpatenschaften - Miteinander im öffentlichen Raum
Eine Grünpatenschaft soll so wertvoll wie möglich sein: für Sie persönlich, für die Stadtnatur und für alle Kieler*innen. Darum sind einige Dinge zu beachten. So darf zum Beispiel die Gestaltung der Beete nicht die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer*innen gefährden.
Bei Baumbeeten muss zudem der Schutz des Baumes an oberster Stelle stehen. Denn unsere Straßenbäume sorgen für ein gutes Stadtklima und leisten einen wertvollen Beitrag für die Lebensqualität und das Miteinander in Kiel.
Als Grünpat*in gut versichert
Als Grünpat*in sind Sie über die Landeshauptstadt Kiel unfall- und haftpflichtversichert. Daher müssen Sie auch einige Vorschriften zur Unfallverhütung berücksichtigen.
Deshalb schließen wir gleich zu Beginn der Patenschaft eine Vereinbarung mit Ihnen ab, in der Sie eine Genehmigung zur Pflege der Fläche erhalten und den Erhalt der Unfallverhütungs-Vorschriften bestätigen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII sind Bürger*innen, die ehrenamtlich für eine Kommune tätig sind, in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Grünpat*innen der Landeshauptstadt Kiel sind in der Sozialversicherung für Forsten, Landwirtschaft und Gartenbau (SVLFG) versichert.
Es gelten die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG. Darüber hinaus gelten für Grünpatenschaften einige zusätzliche Sicherheitsbestimmungen.
So dürfen beispielsweise keine motorgetriebenen Maschinen, keine Elektrogeräte und keine Leitern eingesetzt werden. Alle Pat*innen erhalten zu Beginn Ihrer Patenschaft eine Warnweste, die bei Arbeiten im Verkehrsraum getragen werden muss. Alle Sicherheitsbestimmungen für Grünpatenschaften sind in der Patenschaftsvereinbarung aufgeführt.
Infos zur Haftpflicht-Versicherung
Grünpat*innen sind über die Landeshauptstadt Kiel haftpflichtversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist der Haftpflichtschadensausgleich der deutschen Großstädte (HADG). Für den Versicherungsschutz genügt es, mit dem Grünflächenamt eine Vereinbarung über die Übernahme einer Patenschaft abzuschließen.
Über die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinaus gibt es hier keine weiteren Regeln zu beachten.
Sofern ein Haftpflichtschaden entstanden ist, muss dieser umgehend an das Grünflächenamt gemeldet werden. Wir kümmern uns dann um die weitere Abwicklung des Schadens.
Wie kann ich eine Patenschaft übernehmen?
Wenn Sie eine Patenschaft übernehmen möchten, benötigen wir von Ihnen Angaben zur gewünschten Fläche sowie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Für Rückfragen können Sie gerne auch Ihre Telefonnummer angeben.
Sie können diese Angaben per E-Mail senden oder uns anrufen. Sobald Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob die Fläche grundsätzlich für eine Patenschaft geeignet ist und setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Grünflächenamt
Holstenstraße 106-108, 24103 Kiel
Dr. Alice Otto
0431 901-3820
gruenpatenschaft@kiel.de