Neuer Busbetriebshof für einen stärkeren ÖPNV

Die Landeshaupt­stadt Kiel stärkt den öffentlichen Nah­verkehr. Dafür muss der Fahrzeug­bestand der Busse wachsen. Weil die bestehenden Bus­betriebs­höfe in der Werft­straße und der Diedrich­straße nicht erweiterbar sind, wird ein weiterer Standort benötigt.

Nach intensiver Suche und Abwägung hat die Landeshauptstadt Kiel hierfür eine geeignete Fläche gefunden und unternimmt nun erste Schritte im Rahmen der anstehenden Planung.

 

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Kontakt

0431 901-5525

Bitte beachten Sie: Über dieses Postfach eingehende Fragen, Hinweise oder Mitteilungen sind keine form- und fristgerechten Stellungnahmen zur Bauleit­planung im Sinne der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Öffentliche Termine

11. März 2026: Ortsbeiratssitzung Gaarden
19 Uhr, Kantine der KVG, Werftstraße 233-243, 24143 Kiel

5. März 2026: Bauausschuss
17 Uhr, Neues Rathaus, Raum D 604 (6.Stock)

11. Februar 2026: Ortsbeiratssitzung Gaarden 
19 Uhr, Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule - Stadtteilcafé, Stoschstraße 24, 24143 Kiel

 

Lageplan

Das vorgesehene Betriebsgelände liegt parallel zum Konrad-Adenauer-Damm zwischen Ostring und Segeberger Landstraße, zum Teil auf einer bisherigen Gewerbefläche.


Bauleitplanverfahren

Für den geplanten neuen Busbetriebshof führt die Landes­haupt­stadt Kiel derzeit ein Bau­leitplan­verfahren durch. Es sorgt dafür, dass die Planung transparent ist und alle wichtigen Themen – wie Umwelt, Verkehr und Nachbar­schaft – berücksichtigt werden.

 

Parallel zum Bebauungsplan wird auch der Flächen­nutzungsplan geändert. Dieser übergeordnete Plan legt fest, wie Flächen im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich genutzt werden (zum Beispiel Wohnen, Gewerbe oder Infrastruktur). Damit der Bus­betriebshof umgesetzt werden kann, müssen beide Planungen aufeinander abgestimmt sein.


  • Aufstellungsbeschluss: Der Bauausschuss sowie die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel haben beschlossen, die notwendigen Bauleitpläne aufzustellen beziehungsweise zu ändern. Damit beginnt das offizielle Verfahren. (§ 2 Baugesetzbuch – BauGB)
    Die Beschlüsse im Ratsinfosystem: Aufstellungsbeschluss Beschluss Änderung F-Plan
  • Vorentwurfsphase (aktueller Stand): Derzeit werden erste Planungen erarbeitet. Es werden Varianten geprüft, wie der Standort gestaltet werden soll, wie der Verkehr angebunden wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
  • Frühzeitige Beteiligung: Bürger*innen, Behörden und Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel Stadtwerke Kiel) werden frühzeitig informiert und können Hinweise und Anregungen einbringen. (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
  • Entwurfsbeschluss: Die Planung wird auf Grundlage der eingebrachten Hinweise und Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung weiter ausgearbeitet und als Entwurf durch den Bauausschuss beschlossen.
  • Veröffentlichung (Offenlage): Die Planentwürfe – sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplan-Änderung – werden öffentlich ausgelegt sowie online veröffentlicht. In dieser Zeit kann jede*r Stellungnahmen dazu abgeben. (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
  • Satzungsbeschluss / Wirksamkeit: Nach Abwägung aller Stellungnahmen beschließt die Stadt den Bebauungsplan als Satzung. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird durch das Land Schleswig-Holstein genehmigt und danach wirksam. (§ 10 BauGB sowie § 6 BauGB für den Flächennutzungsplan)
  • Bauantrag und Umsetzung: Erst danach kann der Bau des Busbetriebshofs konkret beantragt und der Bau begonnen werden.
 

Häufige Fragen

ÖPNV & Betriebshof

Kiel ist Klimaschutzstadt, treibt die Mobilitätswende voran und hat sich unter anderem mit dem mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren.

Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ausbau des ÖPNV. Dazu zählen sowohl die Ausweitung des Busnetzes als auch die Planung der Stadtbahn.

Ein besserer ÖPNV bedeutet beispielsweise dichtere Takte, neue Verbindungen und ein insgesamt stabileres Angebot. Dafür braucht die Stadt mehr Busse als heute, unter anderem moderne Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben.

Busbetriebshof in der Werftstraße: Dort befindet sich der Stammsitz der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH. Zentrales Gebäude ist die 2022 fertiggestellte Hauptwerkstatt, die auch zukünftig für alle Busse der KVG genutzt wird zur Reparatur und Instandhaltung. Weitere ältere Gebäude werden in den nächsten Jahren noch saniert.

Busbetriebshof in der Diedrichstraße: Hier wird zur Zeit noch der größere Teil der KVG-Busse abgestellt und für den täglichen Einsatz vorbereitet: Tanken beziehungsweise Laden und Reinigen.

Die beiden vorhandenen Busbetriebshöfe in der Werftstraße und in der Diedrichstraße sind bereits vollständig ausgelastet, auch weil die modernen Elektrobusse mehr Abstellfläche benötigen als Dieselbusse. Unter anderem braucht die Ladeinfrastruktur für die Elektrobusse mehr Platz. 

An beiden Standorten stehen derzeit 218 Busse, eine Erweiterung der Abstellflächen ist nicht mehr möglich. Der Standort Diedrichstraße ist zudem auch als Betriebshof für die Stadtbahn vorgesehen.

Es gelten neue Sicherheits- und Brandschutzvorgaben, insbesondere für Elektrobusse. Busse dürfen nicht mehr dicht nebeneinander stehen, sondern müssen mit größeren Abständen oder durch Brandschutzwände getrennt abgestellt werden. Das erhöht die Sicherheit, führt aber dazu, dass pro Bus mehr Fläche benötigt wird.

Die Planungen für den neuen Betriebshof der KVG stehen noch am Anfang. Viele Dinge müssen noch untersucht werden. Beispielsweise steht die Lage der künftigen Gebäude noch nicht genau fest.

Für März 2026 sind zunächst zwei Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Bauleitplanungen Bebauungsplan Nr. 1049 und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes geplant. Die Bauleitplanung dient der langfristigen städtebaulichen Planung und planungsrechtlichen Sicherung von Flächen.

Der deckungsgleiche Geltungsbereich der beiden Bauleitplanungen umfasst die Fläche, die für einen neuen zukunftsfähigen Busbetriebshofs erforderlich wird.

Gelände & Kleingärten

Die KVG stellt ihre Busflotte bis etwa 2032 vollständig auf Elektrobusse um. Dafür werden deutlich mehr Flächen benötigt – unter anderem für Abstellung und Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig entfällt der bestehende Betriebshof Dietrichstraße, da dort künftig ein Depot für die geplante Stadtbahn entsteht.

Deshalb wurde von 2023 bis 2025 eine umfassende Standortsuche durchgeführt. Unterlagen im Ratsinfosystem

Verschiedene Flächen im Stadtgebiet sind anhand festgelegter Kriterien geprüft und miteinander verglichen worden. Im Ergebnis hat sich der Standort Stubbenkoppel als die insgesamt geeignetste Lösung herausgestellt. Besonders wichtig waren dabei:

  • sehr gute betriebliche Voraussetzungen
  • gute vorhandene Erschließung
  • geringe Eingriffe in Natur und Umgebung durch Nutzung bereits versiegelter Flächen
  • gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Der geplante Geltungsbereich für den  Bebauungsplan Nr. 1049 sowie für die 48. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Plan markiert . Der Bebauungsplan Nr. 1049 sieht dabei eine Sondernutzungsfläche als Busbetriebshof vor. Im Geltungsbereich liegen die Parzellennummern 12 – 75 der Bielenbergkoppel V sowie 15 und 16 der Koppel Sieversdiek 24.

Durch das B-Planverfahren wird sich voraussichtlich später die Nutzung einiger Teile der Kleingartenanlage ändern. Das Bundeskleingartengesetz legt fest, dass es im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans grundsätzlich zulässig ist, Parzellen oder einzelne Teilflächen zu kündigen. 

Derzeit befindet sich die Planung in einem frühen Stadium. Grundsätzlich soll der Eingriff so gering wie möglich sein. Die Landeshauptstadt befindet sich hierfür in enger Abstimmung mit den Beteiligten.

Die Landeshauptstadt Kiel ist Eigentümerin der vom Bebauungsplan betroffenen Flächen. Die Fläche der Kleingartenanlagen Bielenbergkoppel V und Sieversdiek 24 wurden bisher dem Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden-Süd e.V. zur kleingärtnerischen Nutzung verpachtet.

Der Pachtvertrag mit dem Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden-Süd e.V. wird nur für die nach Abschluss der Planung tatsächlich betroffenen Flächen oder Teilflächen von der Stadt gekündigt. Der Verein muss dann die Pachtverträge mit den betroffenen Pächter*innen anpassen oder gegebenenfalls kündigen.

Nicht berührt von der Kündigung der Parzelle ist die Mitgliedschaft der Pächter*innen im Verein. Nähere Fragen dazu kann der Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden-Süd e.V. direkt erläutern.

Nach dem Bundeskleingartengesetz besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Entschädigung. Dies ist ein angemessener Ausgleich für Anpflanzungen und Anlagen, die im Zusammenhang mit der kleingärtnerischen Nutzung eingebracht oder gegen Entgelt übernommen wurden.

Die Höhe der Entschädigung wird durch dafür qualifizierte und unabhängige Wertermittler*innen ermittelt. In die Bewertung fließen unterschiedliche Gesichtspunkte ein, zum Beispiel eine gegebenenfalls vorhandene Laube. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der jeweiligen Einzelfallbetrachtung.

 

Umwelt- & Klimaschutz

Im weiteren Planungsprozess werden Untersuchungen zu vorkommenden Tier- und Pflanzenarten durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Planung ein, um mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen vorzusehen. 

Das Ziel ist es, die Flächeninanspruchnahme insgesamt möglichst gering zu halten.

Der neue Busbetriebshof wird ein wichtiger Bestandteil der Elektrifizierung des Busverkehrs und trägt damit zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Kiel bei. In die weitere Planung fließen zudem Aspekte der kommunalen Wärmeplanung sowie ein Energieversorgungskonzept ein. Das Ziel ist eine möglichst klimafreundliche Energieversorgung auf Basis von 100% erneuerbaren Energien. 

Weitere konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Planungsprozess festgelegt. Deren Umsetzung und Wirkung werden im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie im späteren Betrieb begleitet und überprüft.

Die konkreten Maßnahmen richten sich nach den Ergebnissen der Erfassungen der vorhandenen Strukturen sowie der Tier- und Pflanzenarten. Auf dieser Grundlage lässt sich festlegen, welche Flächen oder weiteren Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz erforderlich sind. 

Vorgesehen ist bereits jetzt die Begrünung von Dachflächen, die einen Beitrag zu Klima- und Umweltaspekten leisten kann. 

Im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens wird ein Schallgutachten erstellt, das die zu erwartenden Lärmbelastungen prognostiziert. Darauf aufbauend werden geeignete Maßnahmen erarbeitet, um gegebenenfalls Immissionskonflikte zu lösen und mögliche Belastungen für die Anwohner*innen zu minimieren.