Städtische Liegenschaften

Kiel hat insgesamt x städtische Liegenschaften. Diese sollen Schritt für Schritt so klimafreundlich wie möglich gestaltet werden. Dazu gehört unter anderem eine bestmögliche Dämmung, wenn möglich Solaranlagen und energieeffiziente Heizanlagen.

 
Rathaus Hopfenstraße
Foto: Bodo Quante / Lh Kiel
 


Energie-Ausweise für städtische Liegenschaften

Die Pflicht zur Erstellung und zum Aushang von Energieausweisen für öffentliche Gebäude ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) § 80 (3): „Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird.“

Die Kieler Energieausweise werden auf Grundlage des Energieverbrauchs (tatsächliche Verbrauchswerte) erstellt. Diese berücksichtigen neben Daten der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausstattung auch die Daten der Betriebsführung und des Nutzungsverhaltens. 

 
Energieausweis einer Schule

Energetische Sanierung von städtischen Liegenschaften

Hier steht dann ein text zur energetischen Sanierung....

 
Energieausweis einer Schule
 

Ausbau von Erneuerbaren Energien

Hier steht dann ein text zu EE....

 
Energieausweis einer Schule

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