Städtische Liegenschaften
Kiel hat insgesamt x städtische Liegenschaften. Diese sollen Schritt für Schritt so klimafreundlich wie möglich gestaltet werden. Dazu gehört unter anderem eine bestmögliche Dämmung, wenn möglich Solaranlagen und energieeffiziente Heizanlagen.

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Energie-Ausweise für städtische Liegenschaften
Die Pflicht zur Erstellung und zum Aushang von Energieausweisen für öffentliche Gebäude ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) § 80 (3): „Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird.“
Die Kieler Energieausweise werden auf Grundlage des Energieverbrauchs (tatsächliche Verbrauchswerte) erstellt. Diese berücksichtigen neben Daten der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausstattung auch die Daten der Betriebsführung und des Nutzungsverhaltens.

Energetische Sanierung von städtischen Liegenschaften
Hier steht dann ein text zur energetischen Sanierung....

Ausbau von Erneuerbaren Energien
Hier steht dann ein text zu EE....

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