Bericht über die Verkehrsschau am 12. Juni 2012

Nummer 04/ 2012 - Folgende Straßenzüge wurden besichtigt:


1. Rendsburger Landstraße/ Waldweisenkreuz – OBR Hassee/ Vieburg

Im Fahrradforum wurde die Verkehrssituation an der Einfahrt in die Rendsburger Landstraße vom Waldwiesenkreuz behandelt. An dieser Stelle solle es zu Konflikten zwischen rechtsabbiegenden Kfz von der B 76 und Radfahrern aus Richtung Innenstadt kommen. Vor Ort wird festgestellt, dass die Sichtbeziehungen zwischen Autofahrern und Radfahrern durch den auf der Dreiecksinsel vorhandenen Grünbewuchs beeinträchtig werden. Das Grünflächenamt wird daher gebeten, diesen gründlich zurückzuschneiden und dauerhaft kurz zu halten. Weiterhin soll in der Zufahrt von der B 76 der rechtsseitige Mast mit VZ 205 (Vorfahrt gewäh-ren) und dem VZ 209- 20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) um 2 m in Richtung B 76 zurückgesetzt werden, damit er frühzeitiger vom Kfz-Verkehr wahrgenommen werden kann. In der Verkehrsschau wurde zudem festgestellt, dass die Beschilderung für die an dieser Stelle bestehenden Wegebeziehungen im Hinblick auf die Führung der Radfahrer unvollständig und verbesserungsbedürftig ist.

Anweisung an das Tiefbauamt:

An der Zufahrt von der B 76 aus Richtung Müllverbrennungsanlage kommend in die Rendsburger Landstraße ist der rechtsseitige Mast mit VZ 205 und dem VZ 209- 20 um 2 m in Richtung B 76 zurückzusetzen.

In der Rendsburger Landstraße ist vor Haus 7 in Richtung Waldwiesenkreisel an der Quer-verbindung in Richtung von-der Goltz-Allee ein Mast mit einem VZ 239 (Gehweg) und einem ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) vorhanden. Die Schilder sind zu reinigen, ggfs. zu erneuern. An der auf gleicher Höhe am Fahrbahnrand stehenden Laterne ohne Nummer ist das VZ 267 (Verbot der Einfahrt) höher zu setzen. Sodann ist hier zusätzlich ein VZ 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) in Richtung Waldwiesenkreuz sichtbar anzubringen. Damit werden die in Richtung Innenstadt fahrenden Radfahrer an dieser Stelle von der Fahrbahn und damit aus dem Gegenverkehr auf die auch für den weiteren Verlauf sichere Gehwegfläche überführt.


2. Fröbelstraße – OBR Hassee/ Vieburg

Aufgrund eines Hinweises des 3. Polizeirevieres wurde festgestellt, dass an der Ausfahrt vom Parkplatz der GMSH trotz einer baulichen Gehwegüberfahrt ein VZ 205 (Vorfahrt gewähren) steht. Das Zeichen ist gem. der allgemeinen Regelung nach § 10 StVO überflüssig. Danach hat sich u.a. derjenige, der aus einem privaten Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Eine Klarstellung durch ein VZ 205 ist an dieser Stelle angesichts der baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht erforderlich. Der GMSH ist der Abbau zu empfehlen.


3. Speckenbeker Weg/ Seekoppelweg - OBR Russee/ Hammer

Aufgrund eines Hinweises aus einer Sitzung des Ortsbeirates Russee/ Hammer, wurde die Situation im Bereich der Einmündung Speckenbeker Weg/ Seekoppelweg am dortigen Über-gang zwischen Fahrbahn und baulichem Radweg überprüft. Hier komme es regelmäßig durch parkende Fahrzeuge zu Behinderungen.
Im Speckenbeker Weg beginnt in Richtung Rendsburger Landstraße kurz vor dem Seekop-pelweg auf der rechten Seite ein baulicher Radweg.
Zum Schutz der beschriebenen Über-führung zwischen Fahrbahn und Radweg kommen nach Ansicht der Verkehrsschauteilneh-mer die Markierung einer Grenzmarkierung gem. VZ 299 oder eines anlaufenden Radfahr-streifens in Betracht.
Der Radverkehrsbeauftragte des Tiefbauamtes befürwortete den anlaufenden Radfahrstrei-fen und hat dazu der Verkehrsaufsicht zwischenzeitlich bereits einen entsprechenden Mar-kierungsplan zur Mitzeichnung vorgelegt. Zusätzlich wird der Bereich im Interesse der Nutz-barkeit und zum Schutz der Sichtverhältnisse mit einem absoluten Haltverbot ausgeschildert.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Anordnung der Haltverbotsbeschilderung durch Mitzeichnung des entsprechenden Planes von 66.0-Radverkehrsbeauftragter vom 06.09.2012.

 

4. Reinickendorfer Straße – OBR Russee/ Hammer

Der Ortsbeirat Russee/ Hammer hat aufgrund der Schilderung eines Bürgers gebeten, die durch ordnungswidrig im Kurvenbereich abgestellten Fahrzeuge verursachte gefährliche Verkehrssituation zu überprüfen. Dabei sollte auch die Parkregelung in der restlichen Reini-ckendorfer Straße berücksichtigt werden.
Die Parksituation in dem betreffenden Kurvenbereich der Reinickendorfer Straße war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand verkehrsrechtlicher Beurteilungen. So wurde die Örtlichkeit sowohl in einer regulären Verkehrsschau im Jahr 2002 als auch in einer ge-meinsamen Verkehrsschau mit dem Ortsbeirat im Jahr 2004 in Augenschein genommen. In beiden Fällen war man dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausweitung der beste-henden Haltverbotsregelung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrsschauteilnehmer sehen auch nach der erneuten Ortsbesichtigung keine beson-dere Verkehrssituation, die eine Ausdehnung der vorhandenen Haltverbotsregelung oder sonstige verkehrsregelnde Maßnahmen zwingend notwendig machen würde. Insbesondere können keine Anhaltspunkte für eine besondere Verkehrsgefährdung erkannt werden. Die Bewertungen der bisherigen Verkehrsschauen sind weiterhin zutreffend. Es handelt sich für eine Tempo 30 Zone um völlig normale und im gesamten Stadtgebiet an vielen vergleichba-ren Stellen ebenfalls anzutreffende Verhältnisse.
Hinsichtlich des sonstigen Straßenverlaufs ist festzustellen, dass aufgrund der Fahrbahnbreite in der Reinickendorfer Straße einseitig geparkt werden darf. Es ist den Bürgern überlassen, auf welcher Seite sie ihre Fahrzeuge außerhalb der Senkrechtparkstreifen abstellen. Für einen Eingriff der Ordnungsbehörde in diese Freiheit gibt es jedoch keine verkehrsrechtlichen Gründe. Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Parken innerhalb einer Tempo 30 Zone immer auch ein Element der Verkehrsberuhigung darstellt. Der verringerte Straßenquerschnitt und die Tatsache, dass dem Gegenverkehr ggfs. Vorrang einzuräumen ist, wirken sich positiv auf das Fahrverhalten und das Geschwindigkeitsniveau aus.


5. Virchowstraße – OBR Schreventeich/Hasseldieksdamm

Die Hausverwaltung des Häuserblockes Virchowstraße 1-5 hat von Problemen bei der Müll-entsorgung berichtet. Diese erfolgt über die Fahrbahn am Ende der Stichstraße 5 a – 11c. Es wurde gebeten, den entsprechenden Zugang gegen parkende Fahrzeuge zu sichern.
Die Verkehrsschauteilnehmer können die beschriebenen Probleme nachvollziehen und stimmen daher einer Kennzeichnung durch eine Grenzmarkierung gem. VZ 299 zu.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Stichstraße der Virchowstraße 5 a – 11 gibt es am Ende auf der linken Seite einen mit Platten ausgelegten Zugang zu einer Müllcontaineranlage. Der Fahrbahnbereich vor diesem Zugang ist mit einer Grenzmarkierung gem. VZ 299 zu kennzeichnen.

 

6. Chemnitzstraße/ Städtisches Krankenhaus – OBR Schreventeich/Hasseldieksdamm

Auf Wunsch der Bußgeldstelle wurden die Haltverbotsregelungen im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Parkdeck des Städtischen Krankenhauses überprüft.
Einfahrend von der Chemnitzstraße ist die Zufahrt mit einem Schild gem. DIN 4066 als Feu-erwehrzufahrt ausgeschildert. Auf der rechten Seite der beiden Rampen ist zudem ein abso-lutes Haltverbot ausgeschildert. Darüber hinaus besteht aufgrund der Fahrbahnbreite von 4,45 m bereits ein gesetzliches Haltverbot. Zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

7. Möllingstraße/ Körnerstraße – OBR Schreventeich/ Hasseldieksdamm

Ein Bürger hat die Situation im Bereich der Einmündung der Körnerstraße in die Möllingstraße im Hinblick auf die Sichtverhältnisse zwischen ein- und ausfahrenden Kfz sowie kreuzenden Radfahrern bemängelt. Ursächlich seien hierfür die in der Möllingstraße zu dicht an der Einmündung parkenden Fahrzeuge.
Die beschriebenen Beeinträchtigungen konnten vor Ort nachvollzogen werden. Allerdings handelt es sich nicht um einen Regelungsmangel, sondern ausschließlich um ein Problem der Verkehrsüberwachung. Im Einmündungsbereich sind auf beiden Seiten der Körnerstraße abgesenkte Bordsteine vorhanden. Diese sind soweit in die Einmündung hineingezogen, dass bei Beachtung des damit verbundenen Haltverbots keine Einschränkungen der Sicht-verhältnisse zwischen Radfahrern und Kfz bestünden.
Angesichts des Parkdrucks ließe sich nach Ansicht der Verkehrsschauteilnehmer jedoch nur durch eine bauliche Umgestaltung, wie z.B. in der Stiftstraße, eine dauerhafte Verbesserung erzielen. Das Tiefbauamt wird daher gebeten, im Zusammenhang mit zukünftigen Baumaß-nahmen in diesem Bereich, die mögliche Herstellung einer Gehwegüberfahrt zu berücksich-tigen.

 

8. Westring/ Wörthstraße – OBR Schreventeich/ Hasseldieksdamm

Im Westring sind an der Ampel Wörthstraße in beiden Richtungen Grünpfeil-Schilder ange-bracht, die es dem Kfz-Verkehr erlauben, unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten auch bei Rot nach rechts in die Wörthstraße abzubiegen.
Das Tiefbauamt hat nun darauf aufmerksam gemacht, dass der Radweg regelmäßig in bei-den Richtungen befahren wird, was ein Ausschlusskriterium darstellt. Der Grünpfeil darf nach der StVO nämlich dann nicht verwendet werden, wenn der Radweg trotz Verbot regelmäßig in Gegenrichtung befahren wird und dies auch nicht verhindert werden kann. Insofern sind die Schilder zu entfernen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Im Westring sind die in beiden Richtungen an den Ampelmasten Wörthstraße angebrachten Grünpfeilschilder zu entfernen.

 

9. Fleethörn – OBR Mitte

In der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass in der Fleethörn zwischen Rathausplatz und Asmus-Bremer-Platz die Beschilderung des Parkstreifens vor dem KN-Gebäude nicht den baulichen Gegebenheiten entspricht. Hier steht der Mast mit dem Beginn der Kurzzeitpark-regelung nicht am Beginn des Parkstreifens, sondern erst ca. 5 m dahinter. Der Mast ist ent-sprechend zu versetzen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Fleethörn ist vom Rathausplatz kommend in Richtung Asmus-Bremer-Platz auf der rechten Seite ein bewirtschafteter Parkstreifen vorhanden. Der ca. 5 m hinter dem Park-scheinautomaten stehende Mast mit dem VZ 314-10 (Parkplatz Anfang) und dem ZZ 1052-33 (nur mit Parkschein) ist an den baulichen Anfang des Parkstreifens in die dortige Klein-pflasterfläche vor dem Parkscheinautomaten zurückzusetzen.

 

10. Dänische Straße– OBR Mitte

In der Dänischen Straße wurde von der Kreuzung Schloßgarten/ Prinzengarten kommend auf der rechten Seite ein Parkstreifen bis zur Einmündung Lorentzendamm markiert. Hier war zunächst vorsorglich im Hinblick auf die Sichtverhältnisse am Ende ein absolutes Haltverbot ausgeschildert worden. Nachdem nun die endgültige Dauermarkierung aufgebracht ist, wurden die Sichtverhältnisse in der Verkehrsschau überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass das Haltverbot nicht erforderlich und daher kurzfristig aufzuheben ist. Stattdessen ist die Beschilderung für das Ende der Kurzzeitparkregelung an das Ende des Parkstreifens zu versetzen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Dänischen Straße ist von der Kreuzung Schloßgarten/ Prinzengarten in Richtung Lorentzendamm auf der rechten Seite die am Ende des Parkstreifens vorhandene Haltver-botsbeschilderung mit VZ 283-10 und VZ 283- 20 (absolutes Haltverbot, Anfang und Ende) und den ZZ 1052- 37 (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) zu entfernen.

Stattdessen ist an Lat. 13 die z.Z. an dem davorstehenden Mast befindliche Beschilderung mit VZ 314- 20 (Parkplatz, Ende) und den ZZ 1040- 32 (Parkscheibe 2 Stunden), ZZ 1042- 33 (Mo-Fr 9-18 h, Sa 9-14 h) sowie ZZ 1044- 30 (Bewohner mit Parkausweis A frei) zu be-festigen. Sodann ist das bisher an Lat.13 angebrachte VZ 301 (Vorfahrt) an den folgenden Mast mit den Straßenbenennungsschildern zu versetzen, wobei dieser gegen einen längeren auszutauschen ist.

 


11. Beselerallee – OBR Ravensberg/ Brunswik/ Düsternbrook

In der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass in der Beselerallee vom Niemannsweg kom-mend unmittelbar hinter dem Forstweg das Schild für den Beginn der Gehwegparkregelung fehlt.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Beselerallee ist vom Niemannsweg kommend unmittelbar hinter dem Forstweg an dem Mast ohne VZ ein VZ 315- 66 (Parken ganz auf dem Gehweg, Anfang) anzubringen.