Verkehrsschaubericht vom 13. Juni 2013

Ortsbeirat Mitte

1. Herzog-Friedrich-Straße 81

Eine Grundstückszufahrt soll deutlich erkennbar nicht mehr nutzbar sein. Dennoch würden davor parkende Kraftfahrer von einer Anwohnerin immer wieder darauf hingewiesen, dass dort nicht geparkt werden dürfe. Es wurde um eine rechtliche Beurteilung gebeten.

Vor Ort ist eindeutig erkennbar, dass die ehemalige Gebäudedurchfahrt nur noch ein Eingang zur Kindertagesstätte Pädiko ist. Somit kann davor geparkt werden.
Allerdings befindet sich an dem Gebäude ein Hinweisschild „Ausfahrt freihalten“. Die Straßenverkehrsbehörde wird versuchen, den Eigentümer zu ermitteln, um ein Entfernen des Schildes zu bewirken.


2. Michelsenstraße 15- 21

Von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes wurde geschildert, die Durchfahrt der Michelsenstraße für Müllfahrzeuge sei häufig nicht gewährleistet, da im Bereich von Haus 15 ein Wechsel der Parkregelung erfolgt und Fahrzeuge teilweise derart versetzt abgestellt werden, dass keine ausreichenden Schwenkradien verbleiben.

In Fahrtrichtung Königsweg wird zunächst am rechten Fahrbahnrand geparkt. Hinter der Zufahrt von Haus 15 wird das Parken halb auf dem Gehweg angeordnet.

Auf der gegenüber liegenden Seite gilt ab dem Zugang zum jüdischen Friedhof bis gegenüber Haus 15 ein absolutes Haltverbot, Montags bis Freitags 6-18 Uhr.
Im Anschluss daran wird links am Fahrbahnrand geparkt.

Wird auf der rechten Seite ein Fahrzeug bis an die Zufahrt von Haus 15 heran abgestellt und gegenüber im Anschluss an das absolute Haltverbot geparkt, reicht die Durchfahrtbreite dieser versetzt stehenden Fahrzeuge nicht mehr aus. Das Haltverbot ist daher zu verlängern, so dass erst dort geparkt werden darf, wo gegenüber halb auf dem Gehweg gestanden wird.
Die zeitliche Beschränkung ist aufzuheben.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Gegenüber von Haus 15 ist der Mast mit VZ 283- 10 und 1042- 33 um ca. 10 m Richtung Königsweg zu versetzen. Die ZZ 1042- 33 unterhalb der VZ 283 sind zu entfernen.


3. Königsweg 57

In dem Kopfgebäude Königsweg / Hopfenstr. 1a- d befindet sich der Fachhandel „fadenwerk Kiel“. Die Anlieferung erfolgt über einen Liefereingang im Königsweg zwischen Harmsstraße und Hopfenstraße gegenüber der Einmündung Harrieesstraße. Die Firma hat um die Einrichtung einer Ladezone gebeten. Da aus Richtung Hopfenstraße nicht eingefahren werden darf, wird in der Regel auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern in Fahrtrichtung Hopfenstraße am linken Fahrbahnrand geparkt. Während der Verkehrsschau standen jedoch alle Fahrzeuge in umgekehrter Fahrtrichtung.

Da der Bereich auch von Kunden genutzt werden soll, die z.B. Nähmaschinen in den Laden bringen oder abholen, soll eine Kurzparkzone mit Parkscheibe ausgeschildert werden.
Der Bedarf besteht Montags bis Freitags 8-18 Uhr, sowie Samstags 8-14 Uhr.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In Höhe des Fallrohres neben Haus 57a ist ein Mast mit VZ 314- 20 (Parkplatz, Rechtspfeil) und den ZZ 1040- 32 (mit Parkscheibe, 1 Stunde) und 1042- 33 (Mo-Fr, 8-18h; Sa, 8- 14h) zu setzen. In einer Entfernung von 10 m Richtung Königsweg ist ein weiterer Mast mit den VZ 314- 10, 1040- 32 und 1042- 33 zu setzen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich zwischen dem Ende des markierten Radfahrsreifens und dem Beginn der Lieferzone eine sinnvolle Fläche ergibt, die als Stellplatz genutzt werden kann. Ggfs. muss der Mast in Höhe des Fallrohres entsprechend in Richtung Harmsstraße versetzt werden.


4. Hopfenstraße 1a-d

Da der Eingang der Barmer Ersatzkasse Richtung Harmsstr. verlegt wurde, wird gebeten, den allgemeinen Behindertenparkplatz ebenfalls in den Nahbereich des neuen Einganges zu versetzen.

Neben dem Haupteingang befindet sich mit der Kennzeichnung Haus Nr. 1b ein behindertengerechter Eingang.
Auf dem davor liegenden Parkstreifen sind in Fahrtrichtung Königsweg die ersten beiden Stellplätze hinter der Harmsstraße zu reservieren.
Allerdings sind diese nicht rollstuhlfahrergerecht ausgeführt. Der Gehwegbereich kann nur über einen Hochbord erreicht werden. Ist die behinderte Person Führer des Fahrzeugs, muss sie zur Fahrbahn hin aussteigen und auf der Fahrbahn Richtung Harmsstraßehen bzw. mit dem Rollstuhl fahren, um dort den Gehweg zu erreichen. Das Tiefbauamt sollte prüfen, ob bauliche Verbesserungen möglich sind.

Die ursprünglichen Behindertenparkplätze vor dem Haus Hopfenstr. 1d sind aufzuheben und als bewirtschaftete Parkplätze mit Parkschein auszuschildern.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In Fahrtrichtung Königsweg befindet sich hinter der Einmündung Harmsstraße ein Parkstreifen. Hier sind die ersten beiden Stellplätze als Behindertenparkplätze zu kennzeichnen. Am Ende der Stellplätze ist ein Mast mit den VZ 314- 20 (Parkplatz, Rechtspfeil) und 1044- 10dl (allgemeiner Behindertenparkplatz) zu befestigen. An einem Seitenausleger nach links sind die VZ 314- 10 und 1052- 33 (mit Parkschein) zu befestigen. Am Anfang des Parkstreifens ist das ZZ 1052- 33 gegen ein ZZ 1044-10dl auszutauschen.

Der Mast mit den VZ 314- 10 und 1044- 10dl ist an das Ende des Parkstreifens zu versetzen. Die VZ sind zu entfernen. Sattdessen sind hier die VZ 314- 20 (Parkplatz, Rechtspfeil) und 1052- 33 (mit Parkschein) zu befestigen.


5. Hamburger Chaussee

Gem. Mitteilung einer Verkehrsteilnehmerin werde das Verkehrszeichen, das eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h in Fahrtrichtung Innenstadt vor dem Krusenrotter Weg vorschreibt, teilweise durch einen Bus, der an der dahinter liegenden Haltestelle hält, verdeckt. Gem. Mitteilung der KVG kommt es alle halbe Stunde dazu, dass zwei Busse die Haltestelle mit einem Abstand von 2 Minuten anfahren. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass 2 Busse hintereinander in der Haltestelle stehen.

Vor Ort konnte festgestellt werden, dass selbst 2 hintereinander stehende Gelenkbusse nicht die Sicht auf das VZ verdecken. Auch bei der Bußgeldstelle ist es nicht zu einer Häufung derartiger Einsprüche oder gar Verfahrenseinstellungen gekommen. Es ist  daher nichts weiter zu veranlassen.

Ortsbeirat Meimersdorf / Moorsee

6. Oleanderplatz

Die Straße liegt innerhalb des Neubaugebietes Neumeimersdorf und stellt eine Verbindung zwischen Anemonenweg und Goldregenholz dar.
Der gesamte Bereich ist als Tempo- 30- Zone ausgewiesen.
Anwohner des Oleanderplatzes haben um die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich gebeten. Der weitläufig konzipierte Platz werde auch von vielen Kindern der Nachbarstraßen zum Spielen genutzt. Er diene auch anderen Anwohnern überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum. Die Fahrgeschwindigkeiten der Kraftfahrer seien hingegen häufig zu hoch.

Die Verkehrsfläche ist einheitlich gepflastert; eine Trennung der Verkehrsarten liegt nicht vor. Rechts und links der mittleren Fahrgasse wurden Baumreihen gesetzt. Die Entfernung zwischen den beiden Zufahrten beträgt ca. 60 m. Die Voraussetzungen für eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich liegen vor.
Allerdings ist dann kein öffentlicher Parkplatz mehr vorhanden, da nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. In den nahegelegenen Straßen Anemonenweg und Goldregenholz können Besucher ihre Fahrzeuge abstellen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Aus beiden Fahrtrichtungen ist in der Straße Oleanderplatz auf der rechten Seite ein Mast mit den VZ 325/ 326 (Beginn/ Ende des verkehrsberuhigten Bereiches) aufzustellen.


7. Beim Marderlauf

Anwohner des Hauses 21 haben geschildert, sie könnten ihre Grundstückszufahrt nicht nutzen, da am gegenüber liegenden Fahrbahnrand geparkt werde. Sie bitten daher um die Anordnung von Haltverboten, hilfsweise um die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches, womit dann ebenfalls das Parken verboten wäre.

Die Straße liegt im Neubaugebiet Neumeimersdorf zwischen Zum Eichhornbaum und Im Hasengrund. Sie weist eine Breite von ca. 5,50 m auf. Alle Einfamilienhausgrundstücke in diesem Wohnquartier verfügen über eigene Grundstückszufahrten. Das beschriebene Problem dürften in der kurzen Straße „Beim Marderlauf“ auch zwei weitere Grundstückseigentümer haben, die ein Carport aufgestellt haben. Dadurch wurden die Schwenkbereiche im Vergleich mit unbebauten Zufahrten zumindest geringfügig eingeengt.
Probleme durch gegenüber abgestellte Fahrzeuge sind nachvollziehbar, nach Meinung der Teilnehmer der Verkehrsschau jedoch so deutlich, dass ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug dort abstellt, davon ausgehen muss, dass er eine Behinderung für die Grundstücksein- und –ausfahrt darstellt.
Gem. §12 Abs. 3.3 Straßenverkehrsordnung ist es unzulässig, auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstücksein- und –ausfahrten zu parken. Da die Behinderung offensichtlich ist, liegt in den geschilderten Fällen ein Verstoß gegen §12 StVO vor.

Die Voraussetzungen für eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich liegen nicht vor, da keinerlei Aufenthaltsflächen vorhanden sind. Die Fahrbahn macht den Eindruck, lediglich der Erschließung der Grundstücke durch den fließenden Verkehr zu dienen. Im Übrigen hatte sich der Ortsbeirat Meimersdorf / Moorsee im Februar 2010 gegen eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich ausgesprochen, da die Fahrgeschwindigkeiten ohnehin gering sind und keine öffentlichen Parkplätze mehr zur Verfügung stehen würden.
Mit Mitteln der StVO kann keine Abhilfe geschaffen werden.

Die Antragssteller sollten die Probleme im nachbarschaftlichen Umfeld kommunizieren und ggfs. eine Schiedsperson um Vermittlung bitten.


8. Radewisch / Bursehn

Gem. Darstellung eines Anwohners kommt es an der Einmündung Radewisch / Bursehn zu Gefährdungen von Radfahrern und Fußgängern. Neben der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge würden bei der Einfahrt in die Straße Bursehn ein frühzeitiges Erkennen von Radfahrern und Fußgängern auf dem dahinter gelegenen Sonderweg verhindern.
Vor Ort wird festgestellt, dass die Flächen neben der Fahrbahn Gehwegüberfahrten zu Grundstückseinfahrten sind, die nicht zum Parken genutzt werden dürfen; es gilt ein gesetzliches Parkverbot.
Während der Verkehrsschau war dort kein Fahrzeug festzustellen. Es wird vermutet, dass das Parkverhalten lediglich während der Bauphase für den Gebäudekomplex aufgetreten ist. Vereinzelt zwischen den Bäumen abgestellte Fahrzeuge würden nach Meinung der Teilnehmer der Verkehrsschau keine ordnungsbehördlichen Überwachungsmaßnahmen erfordern, da derartige Sichtbehinderungen an einer Vielzahl von Einmündungen auftreten und bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen führen dürften.
Das ein Geh- und Radweg gequert wird, ist durch die bauliche Gestaltung eindeutig erkennbar (ein eingelassenes Fahrradpiktogramm weist zusätzlich auf Radfahrer hin), so dass gerade bei eingeschränkter Sicht besonders langsam gefahren werden muss.

Während der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Ausfahrt der Straße Bursehn zum Radewisch durch ein VZ 205 (Vorfahrt achten) ausgeschildert ist. Da es sich hier um eine baulich eindeutig erkennbare Gehwegüberfahrt handelt, ist eine Vorfahrtbeschilderung entbehrlich. Das VZ 205 ist daher zu entfernen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Das VZ 205 in der Einmündung Bursehn / Radewisch ist zu entfernen.

Ortsbeirat Wellsee / Kronsburg / Rönne

9. Marie-Curie-Str. 5

Die dort ansässige Firma Rolf Schwiering GmbH hat Probleme bei Nutzung der Grundstückszufahrt geschildert. Um auf den Betriebshof zu gelangen, müssen LKW den gegenüberliegenden Gehweg mitbenutzen, da die Schwenkradien durch rechts und links der Zufahrt parkende Fahrzeuge eingeschränkt werden.
Seitens der Firma wurde daher gebeten, Haltverbote auszuschildern. Dabei soll die Ausfahrt nach links Richtung Bunsenstraße gesichert werden.
Die Haltverbote müssen beidseitig für die Zeit von Montags bis Freitags, 7-17 Uhr ausgeschildert werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Gegenüber der Ausfahrt Marie- Curie- Str. 5 ist ein Mast mit den VZ 283- 10 und 1042- 33 (Mo-Fr, 7-17h) zu setzen. Am Beginn der Bordsteinabsenkung des Betriebsgrundstückes „Harry Brot“ ist ein weiterer Mast mit den VZ 283- 20 und 1042- 33 zu setzen.
Jeweils gegenüber dieser Beschilderung sind weitere Masten mit den VZ 283-10 bzw. 283- 20 und den ZZ 1042- 33 zu setzen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Grundstückszufahrt von Haus 5 in die Haltverbotsbeschilderung einbezogen wird.


10. Edisonstraße 60

Seitens der Firma Ottow wurde auf schlechte Sichtverhältnisse bei Verlassen des Grundstückes hingewiesen. Zum einen stünden linker Hand auf einem Parkstreifen Fahrzeuge, zum anderen liegt die Ausfahrt im Innenbereich einer Linkskurve. Es sei bereits zu mehreren Verkehrsunfällen, auch mit Verletzten, gekommen.
Die Firma bittet daher um die Aufstellung eines Verkehrsspiegels.

Die Grundstücksausfahrt liegt im Innenbereich einer lang gezogenen Kurve. Nach rechts ist die Sicht uneingeschränkt möglich, da sich hier kein Parkstreifen befindet. Nach links wird die Sicht jedoch durch abgestellte Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen beeinträchtigt. Eine gute Sicht auf den fließenden Verkehr der Edisonstraße könnte lediglich durch die Aufhebung etlicher Stellplätze auf dem Parkstreifen erreicht werden. Die Akzeptanz wäre fraglich, so dass das Problem baulich gelöst werden müsste.

Sollte der angekündigte schriftliche Antrag noch eingehen, wäre er durch das Tiefbauamt zu entscheiden.


11. Kölenberg

In der Nähe der Einmündung Segeberger Landstr. befindet sich auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Buschkoppel ein Mast mit der Ausschilderung einer Tempo- 30- Zone. Dieser steht gem. Darstellung des Ortsbeirates Wellsee / Kronsburg / Rönne innerhalb einer Bushaltestelle und behindert den Ein- und Ausstieg von Fahrgästen. Das Tiefbauamt, Abt. 66.0, bat daher um Versetzen des Mastes.

Vor Ort musste festgestellt werden, dass der Mast bereits versetzt wurde!
Somit ist nichts weiter zu veranlassen.


12. Buschkoppel

Ein Anwohner hat darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zu der Straße Buschkoppel aus Richtung Segeberger Landstraße durch ein VZ 253 mit dem ZZ „7,5t“ für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t verboten ist. Aus Richtung Kölenberg wurde eine Beschilderung mit VZ 262 (Verbot für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht über 7,5t) vorgenommen. Da kein ZZ „Anlieger frei“ vorhanden ist, sind Lieferungen mit derartigen Fahrzeugen nicht zugelassen.

Gem. Mitteilung des Tiefbauamtes soll es bei der Gewichtsbeschränkung bleiben, da die Fahrbahndecke erhebliche Schäden aufweist. Die VZ sind daher aufeinander abzustimmen und mit dem Zusatz „Anlieger frei“ zu versehen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Straße Buschkoppel / Ecke Segeberger Landstraße sind die VZ 253 und „7,5t“ zu entfernen. Stattdessen sind hier die VZ 262 (7,5t) und 1020- 30 (Anlieger frei) zu befestigen.
An der Einmündung Kölenberg ist unterhalb des VZ 262 ein ZZ 1020- 30 anzubringen.

Ortsbeirat Elmschenhagen / Kroog

14. Tiroler Ring / Kinderhaus

Rechts und links der Zufahrt zum Parkplatz des AWO- Kinderhauses befindet sich ein Seitenstreifen, der zum Parken genutzt wird. Gem. Schilderung einer Mutter ist die Ein- und Ausfahrt dadurch sehr eng. Biegen Fahrzeuge vom Tiroler Ring zum Parkplatz ab, könnten Kinder, die sich auf dem Geh- und Radweg hinter dem Parkstreifen bewegen, nicht gesehen werden. Auch Kinder haben keinen Blickkontakt zu den Fahrzeugen.
Sie bittet dringend um Abhilfe, da sie in dieser Situation eine große Gefahr sehe und der Geh- und Radweg in unmittelbarer Nähe zur Hermann- Löns- Schule von vielen Kindern genutzt werde.

Zum einen ist die Gehwegüberfahrt in Höhe der Parkplatzzufahrt eindeutig erkennbar (sie ist zusätzlich durch ein Fahrradpiktogramm gekennzeichnet), so dass mit Fußgängern und Rad fahrenden Kindern zu rechnen ist. Ist die Sicht eingeschränkt, müssen Verkehrsteilnehmer sich entsprechend langsam vortasten, um niemanden zu gefährden.
Andererseits ist diese Situation im Nahbereich einer Schule weniger hinnehmbar, als an Stellen, die nicht schulwegrelevant sind. Es sollen daher auf dem Seitenstreifen rechts und links der Parkplatzzufahrt jeweils ein Betonring abgelegt werden. Diese sollten zur Fahrbahn hin mit rot- weiß- Schraffen gesichert werden.
Das Tiefbauamt wird um weitere Veranlassung gebeten.


16. Ellerbeker Weg 97- 113

Der Straßenabschnitt liegt in Fahrtrichtung Preetzer Straße gegenüber der Straße Wüstenfelde. Gem. Auskunft von Überwachungskräften sei die Anordnung zum Gehwegparken widersprüchlich ausgeschildert. Am Anfang der Regelung sei das Parken halb auf dem Gehweg, am Ende ganz auf dem Gehweg dargestellt.

In diesem Bereich soll ganz auf dem Gehweg geparkt werden, um den fließenden Verkehr und die Busse des ÖPNV (Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs) nicht zu behindern.
Die Beschilderung ist anzupassen

Anweisung an das Tiefbauamt:

Das VZ 315- 56 (Parken halb auf dem Gehweg, Anfang) vor Haus 113 (gegenüber Gerstenkamp) ist gegen ein VZ 315- 66 auszutauschen.

Ortsbeirat Neumühlen / Dietrichdsdorf / Oppendorf

17. Ostanger, Kiebitzbek

Die Straße Kiebitzbek zweigt vom Oppendorfer Weg ab. Auf den Kiebitzbek münden insgesamt 5 kurze Stichstraßen. Der gesamte Bereich ist Teil einer Tempo- 30- Zone.
Ein Anwohner hat um Klärung der Vorfahrtsituation an den Einmündungen gebeten. Offensichtlich herrscht unter den Verkehrsteilnehmern keine Einigkeit.

Folgende Einmündungen sind mit Gehwegüberfahrten versehen und damit der Hauptfahrbahn Kiebitzbek gegenüber untergeordnet:
Kiebitzbek 5- 19a, 27- 41, 49- 63 und nördliche Einmündung Ostanger.
Hingegen ist die südliche Einmündung Ostanger als klassische Einmündung gestaltet, so dass hier eine rechts- vor- links- Vorfahrtregelung gilt.

Ortsbeirat Ellerbek / Wellingdorf

18. Wehdenweg

Gem. Mitteilung eines Bürgers sei der Beginn der Tempo- 30- Zone kurz vor der Schönberger Straße nicht ausreichend erkennbar. Das VZ stehe zu weit von der Straße entfernt und sei zu hoch befestigt worden.

Vor Ort wird festgestellt, dass der Mast mit der Beschilderung der Tempo- 30- Zone in der Anfahrt erst spät hinter einer Litfaßsäule zu erkennen ist. Er soll daher vor die Säule versetzt werden. Die linksseitige Beschilderung ist ebenfalls vorzuziehen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In Fahrtrichtung Zentrum ist der rechts stehende Mast mit VZ 274.1 zu entfernen.
Vor der Litfaßsäule befindet sich ein Mast mit VZ 283- 30. Diese sind an einem Seitenausleger zu befestigen. Oberhalb dieser VZ ist das VZ 274.1 anzubringen.
Auf der linken Seite sind die VZ 274.1 und 274.2 (Beginn/ Ende der Tempo- 30- Zone) von Lat. 2 nach Lat. 3 vorzuziehen.


19. Wehdenweg / Schönberger Straße

Die Umfahrung hinter der alten Sparkassenfiliale wird durch Busse der KVG genutzt. Diese hat um die Anordnung von Haltverboten gebeten, da durch abgestellte Fahrzeuge erhebliche Behinderungen entstehen.

Größtenteils sind Parkbuchten vorhanden, die sich nicht störend auf durchfahrende Busse auswirken dürften. Lediglich vor der Ausfahrt zur Schönberger Straße / Alte Schwentinebrücken könnte rechts am Fahrbahnrand geparkt werden. Hier sind Haltverbote auszuschildern.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Hinter der ehemaligen Sparkassenfiliale Wehdenweg / Ecke Schönberger Straße befindet sich eine Umfahrung. In Fahrtrichtung Alte Schwentinebrücken ist der rechte Fahrbahnrand im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Stadt Kiel“ mit Haltverboten auszuschildern. Für den Beginn ist am Ende des Parkstreifens mit Kundenparkplätzen ein Mast mit VZ 283- 10 zu setzen.
Das Ende (VZ 283- 20) ist an dem Mast mit VZ 267 anzubringen.

Ortsbeirat Gaarden

20. Jägerstr. 9a

Der Eigentümer des Hauses Jägersberg 9a hat beklagt, dass seine Grundstückszufahrt regelmäßig zugeparkt wird. Es handelt sich um ein Hinterhaus, das überwiegend als Lager für Musikinstrumente (z. B. ein Flügel und mehrere Cembali) genutzt werde. Diese müsse er regelmäßig für Auftritte transportieren und sei dann dringend auf die Grundstückszufahrt angewiesen. Er bittet um Sicherung der Zufahrt durch einen schließbaren Poller.

Die Grundstückszufahrt ist als solche erkennbar. Der Bordstein ist abgesenkt, die Gehwegpflasterung trichterförmig angepasst und eine Durchfahrtbreite für einen Pkw vorhanden. Bei geschlossenem Tor weist ein privater Hinweis auf drohende Abschleppmaßnahmen hin. Somit gilt ein gesetzliches Haltverbot vor der Zufahrt.
Da hinsichtlich der Akzeptanz offensichtlich erhebliche Probleme bestehen, kann der Markierung eines Kreuzes gem. den entsprechenden Richtlinien auf Kosten des Antragsstellers zugestimmt werden. Dieser ist an Herrn Kohlmorgen, 66.1, zu verweisen.


21. Bahnhofstraße / Zum Brook

In der Bahnhofstraße ist der östliche Radweg zwischen dem Joachimplatz und Schwedendamm in beiden Fahrtrichtungen zu benutzen. Gem. Schilderung einer Radfahrerin werden an der Einmündung Zum Brook häufig von links kommende Radfahrer übersehen.
Es soll daher zusätzlich zum Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) auf Radfahrer aus beiden Richtungen hingewiesen werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Straße Zum Brook ist vor der Einmündung Bahnhofstraße oberhalb des VZ 205 ein ZZ 1000- 32 zu befestigen.