Bericht über die Verkehrsschau am 19. Dezember 2013

Ortsbeirat Schreventeich/ Hasseldieksdamm

1. Westring

Ein Bürger hat auf Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Bereich des Übergangs vom markierten Radfahrstreifen auf den baulichen Radweg ggü. der Einmündung Theodor-Storm-Straße hingewiesen.

Im Westring befindet sich zwischen Gutenbergstraße und Eckernförder Straße ein markierter Radfahrstreifen. Gleichzeitig ist in diesem Abschnitt das Parken auf dem Gehweg durch Be-schilderung angeordnet. Ggü. der Einmündung Theodor-Storm-Straße endet der Radfahrstreifen und wird per Markierung über eine Bordsteinabsenkung auf den baulichen Radweg überführt. Das Gehwegparken wird vorher aufgehoben, für die Fahrbahn ist ein absolutes Haltverbot ausgeschildert und das Tiefbauamt hat zur Verdeutlichung und zum Schutz der Übergangsstelle unmittelbar hinter der Bordsteinabsenkung einen Poller gesetzt.

Auch in der Verkehrsschau konnte ein im Anschluss an den Übergang rechtswidrig auf dem baulichen Radweg abgestelltes Fahrzeug beobachtet werden. Verkehrsrechtlich ist die Situation eindeutig. Es handelt sich ausschließlich um ein Problem der Verkehrsüberwachung, so dass Polizei und Bußgeldstelle gebeten werden, sich der Angelegenheit im Rahmen der personellen Möglichkeiten anzunehmen. Die von dem Bürger angeregte Aufstellung von Pollern bis zu dem in ca. 40 m Entfernung beginnenden Parkstreifen, wird vom Tiefbauamt aus grundsätzlichen Erwägungen und mangels einer zwingenden Notwendigkeit abgelehnt.

2. Schillerstraße

Der Hinweis der Bußgeldstelle, dass die Beschilderung für das Gehwegparken auf der Parkseite ggü. Haus 9 nicht den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten entspricht, stellt sich als zutreffend heraus. Der Mast mit dem Zeichen für das Ende der Parkregelung steht derzeit aus unersichtlichen Gründen ca. 20 – 25 m neben dem baulich durch Fahrradbügel geschützten Eingangsbereich zum Park. Dadurch sind 6 Senkrechtparkplätze formalrechtlich nicht nutzbar, obwohl sie keine negativen Auswirkungen für die Situation am Parkzugang haben. Insofern soll die Beschilderung entsprechend versetzt werden.

3. Stiftstraße

Ein Bürger hat mitgeteilt, dass er die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt von der Stiftstraße in die Möllingstraße als gefährlich empfindet und gebeten, die Aufstellung eines Spiegels zu prüfen.

Die Einmündung ist baulich als Gehwegüberfahrt hergestellt. Der links neben der Ausfahrt vorhandene Parkstreifen endet ca. 10 m davor. Wie vor Ort bei einem Fahrversuch festgestellt, wird die Sicht in Richtung Exerzierplatz durch die parkenden Fahrzeuge zwar einge-schränkt, jedoch handelt es sich dabei um eine übliche innerstädtische Situation. Die Stiftstraße kann unter Beachtung der im Straßenverkehr jederzeit erforderlichen Vorsicht und Sorgfalt unter Ausnutzung der durch die Ampelschaltungen jederzeit vorhandenen Lücken gefahrlos verlassen werden. Darüber hinaus liegen aus den Auswertungen der ständigen Unfalluntersuchung keine Erkenntnisse über ein spezifisches Unfallgeschehen vor. Verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen zur Sperrung von Parkplätzen sind daher nicht erforderlich.

Weiterhin sprechen sich die Teilnehmer an der Verkehrsschau gegen den Vorschlag eines Verkehrsspiegels aus. Diese sind wegen ihrer Anfälligkeit für witterungsbedingte Einschränkungen (Beschläge durch Eis, Regen, Nebel o.ä.) und vor allem toter Winkel sehr kritisch zu bewerten. Darüber hinaus können fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels beeinträchtigen und aufgrund des durch die konvexe Wölbung bedingten Weitwinkeleffektes, ist das Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen schwierig. Aus diesen Gründen stellt das dafür zuständige Tiefbauamt seit Anfang der 1990´er Jahre im öffentlichen Straßenraum keine Spiegel mehr auf, zumal sich daraus nicht kontrollierbare Haftungspflichten ergeben.


4. Knooper Weg

Im Zuge der Neufassung der Straßenverkehrsordnung wurde im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrszeichen ein neuer gesetzlicher Tatbestand für ein Parkverbot eingeführt. Danach darf auf einem mit dem Verkehrszeichen 340 markierten Schutzstreifen für Radfahrer nicht mit Fahrzeugen geparkt werden.

Damit wurde die in der alten StVO vorgeschriebene Pflicht, Schutzstreifen mit dem VZ 283 (absolutes Haltverbot) auszuschildern, aufgehoben. Insofern sind die Haltverbotsregelungen in den Straßen mit entsprechenden Radverkehrsführungen zu überprüfen und den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.


5. Damperhofstraße/ Knooper Weg

Ein Bürger hat mitgeteilt, dass er die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt von der Damperhofstraße in den Knooper Weg als gefährlich empfindet und gebeten, die Aufstellung eines Spiegels zu prüfen.

Die Einmündung ist baulich als Gehwegüberfahrt hergestellt. Links neben der Ausfahrt endet das Gehwegparken ca. 15-20 m davor und der folgende Bereich ist mit Pollern gegen rechtswidrig parkende Fahrzeuge gesichert. Wie vor Ort bei einem Fahrversuch festgestellt, wird die Sicht in Richtung Lessingplatz durch die parkenden Fahrzeuge zwar eingeschränkt, jedoch handelt es sich dabei um eine übliche innerstädtische Situation. Die Damperhofstraße kann unter Beachtung der im Straßenverkehr jederzeit erforderlichen Vorsicht und Sorgfalt unter Ausnutzung der durch die Ampelschaltungen jederzeit vorhandenen Lücken gefahrlos verlassen werden. Darüber hinaus liegen aus den Auswertungen der ständigen Unfalluntersuchung keine Erkenntnisse über ein spezifisches Unfallgeschehen vor. Verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen zur Sperrung von Parkplätzen sind daher nicht erforderlich.

Weiterhin sprechen sich die Teilnehmer an der Verkehrsschau gegen den Vorschlag eines Verkehrsspiegels aus. Diese sind wegen ihrer Anfälligkeit für witterungsbedingte Einschränkungen (Beschläge durch Eis, Regen, Nebel o.ä.) und vor allem toter Winkel sehr kritisch zu bewerten. Darüber hinaus können fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels beeinträchtigen und aufgrund des durch die konvexe Wölbung bedingten Weitwinkeleffektes, ist das Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen schwierig. Aus diesen Gründen stellt das dafür zuständige Tiefbauamt seit Anfang der 1990´er Jahre im öffentlichen Straßenraum keine Spiegel mehr auf, zumal sich daraus nicht kontrollierbare Haftungspflichten ergeben.

Ortsbeirat Mitte

6. Knooper Weg

Im Zuge der Neufassung der Straßenverkehrsordnung wurde im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrszeichen ein neuer gesetzlicher Tatbestand für ein Parkverbot eingeführt. Danach darf auf einem mit dem Verkehrszeichen 340 markierten Schutzstreifen für Radfahrer nicht mit Fahrzeugen geparkt werden.

Damit wurde die in der alten StVO vorgeschriebene Pflicht, Schutzstreifen mit dem VZ 283 (absolutes Haltverbot) auszuschildern, aufgehoben. Insofern sind die Haltverbotsregelungen in den Straßen mit entsprechenden Radverkehrsführungen zu überprüfen und den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

7. Rathausstraße

Auch in der Rathausstraße ist die Haltverbotsbeschilderung im Zuge des Schutzstreifens für Radfahrer, an die neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.

8. Jensendamm

Auch im Jensendamm ist die Haltverbotsbeschilderung im Zuge des Schutzstreifens für Radfahrer, an die neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.

9. Andreas-Gayk-Straße

Das Tiefbauamt hat mitgeteilt, dass in dem Abschnitt zwischen Stresemannplatz und Fabrikstraße für die Anlage von provisorischen Bushaltestellen die baulichen Parkbuchten aufgehoben worden sind. Lediglich die letzte Doppelbucht vor der Fabrikstraße ist erhalten geblieben, so dass die Beschilderung den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Aufgrund der Lage der Parkbucht wird sie dem Parkscheinautomaten in der Fabrikstraße zugeordnet.

10. Bergstraße

Im Rahmen der Unfallauswertung wurde zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich Muhliusstraße veranlasst, den Glascontainer zu versetzen und den letzten Teil des Parkstreifens mit Fahrradbügeln zu sperren. Nachdem diese Maßnahmen nunmehr umgesetzt sind, kann die aufwendige und derzeit an verschiedenen Standorten angebrachte Beschilderung neu geordnet werden.

11. Klosterplatz

In einer Sitzung des Ortsbeirates Mitte hatte eine Vertreterin des Beirates für Seniorinnen und Senioren berichtet, dass die Fußgängerquerung zwischen Klostergarten und Klosterplatz häufig zugeparkt werden. Aus diesem Grund wurde angeregt, das Parken durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Fahrradbügel zu unterbinden.

Die Querungsstelle befindet sich im Übergang von Falckstraße zur Haßstraße und ist baulich mit abgesenkten und blindengerechten Bordsteinen hergerichtet. Für beide Straßenseiten sind absolute Haltverbote ausgeschildert, so dass die Situation verkehrsrechtlich eindeutig geregelt ist. Auf der Seite des Klostergartens sind im Gehweg Pollern aufgestellt, während ggü. ca. 2 m neben dem Übergang Fahrradbügel vorhanden sind.


Die Verkehrsschauteilnehmer haben keine Bedenken, wenn auch auf der Seite zur Dänischen Straße hin Poller und/ oder Fahrradbügel gesetzt werden. Angesichts des geplanten Umbaus des Klosterplatzes wird das Tiefbauamt prüfen, ob es zeitlich noch sinnvoll ist, die Maßnahme umzusetzen.

12. Dänische Straße

In der Verkehrsschau wurden die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt von der Tiefgarage des Kieler Schlosses geprüft. Diese befindet sich mittig in einem Längsparkstreifen.

An Hand eines Fahrversuchs wurde festgestellt, dass der fließende Verkehr trotz der parkenden Fahrzeuge gut einsehbar ist. Die Verkehrsteilnehmer können sich im Schutz des Parkstreifens an die Fahrbahn herantasten und unter Ausnutzung der im Verkehr jederzeit auftretenden Lücken, gefahrlos in die Dänische Straße einfahren. Verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen zur Sperrung von Parkplätzen sind daher auch unter Berücksichtigung des geringen Verkehrsaufkommens nicht erforderlich.

Ortsbeirat Russee/ Hammer/ Demühlen

13. Russeer Weg

Im Zuge der Neufassung der Straßenverkehrsordnung wurde im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrszeichen ein neuer gesetzlicher Tatbestand für ein Parkverbot eingeführt. Danach darf auf einem mit dem Verkehrszeichen 340 markierten Schutzstreifen für Radfahrer nicht mit Fahrzeugen geparkt werden.

Damit wurde die in der alten StVO vorgeschriebene Pflicht, Schutzstreifen mit dem VZ 283 (absolutes Haltverbot) auszuschildern, aufgehoben. Insofern sind die Haltverbotsregelungen in den Straßen mit entsprechenden Radverkehrsführungen zu überprüfen und den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

14. Speckenbeker Weg

Auch im Speckenbeker Weg ist die Haltverbotsbeschilderung im Zuge des Schutzstreifens für Radfahrer, an die neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.

Ortsbeirat Mettenhof

15. Russeer Weg

Im Zuge der Neufassung der Straßenverkehrsordnung wurde im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrszeichen ein neuer gesetzlicher Tatbestand für ein Parkverbot eingeführt. Danach darf auf einem mit dem Verkehrszeichen 340 markierten Schutzstreifen für Radfahrer nicht mit Fahrzeugen geparkt werden.

Damit wurde die in der alten StVO vorgeschriebene Pflicht, Schutzstreifen mit dem VZ 283 (absolutes Haltverbot) auszuschildern, aufgehoben. Insofern sind die Haltverbotsregelungen in den Straßen mit entsprechenden Radverkehrsführungen zu überprüfen und den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.


16. Wittland 6 / 7

Die Firma Ferring GmbH ist im Wittland auf beiden Straßenseiten mit Betriebsstätten ansässig. Bei der Benutzung der schräg gegenüberliegenden Zufahrten zu den Grundstücken 6 und 7 kommt es zu Problemen für den LKW-Lieferverkehr, wenn in dem ca. 5 m langen Bereich zwischen den Zufahrten 5 und 7 geparkt wird. Aus diesem Grund wurde beantragt, für den betreffenden Bereich eine Haltverbotsregelung durch Beschilderung oder Markierung anzuordnen.

Vor Ort bestätigten sich die Angaben. Zwischen den Grundstückszufahrten 5 und 7 kann derzeit aufgrund der baulichen Gegebenheiten legal ein kleiner PKW abgestellt werden. Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der gewerblichen Zufahrten, soll der Stellplatz aufgehoben werden. Dabei wird im Hinblick auf den Unterhaltungsaufwand eine Haltverbotsregelung mit VZ 283 (absolutes Haltverbot) einer Markierung vorgezogen.


17. Göteborgring

Der Sicherheitsbeauftragte der Ganztagsgrundschule im Göteborgring hatte gebeten, die Sichtverhältnisse im Bereich der Querung vor dem Haupteingang zu prüfen. Wenn dort Lieferwagen oder Wohnmobile parken, seine die Kinder kaum zu sehen.

Bei der Querungsstelle handelt es sich um eine seit ca. dem Jahr 2000 bestehende, einseitige bauliche Fahrbahneinengung auf der Schulseite. Die Restfahrbahnbreite beträgt 5 m. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Längsparkstreifen auf beiden Seiten der Querungsstelle durch Pflanzbeete unterbrochen. Dadurch ist sichergestellt, dass sich Fußgänger und Fahrzeugführer von der Sichtlinie an der Bordsteinkante aus gegenseitig sehen können. Der Göteborgring ist Teil einer Tempo 30 Zone und auf die Querungssituation wird durch die sogenannte „Schulwegetafel“ besonders hingewiesen. Die Verkehrsschauteilnehmer bewerten die Sichtverhältnisse insgesamt als unproblematisch, wobei Beeinträchtigungen durch die genannten Großfahrzeuge naturgemäß etwas stärker sind. Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Nur ergänzend ist zu erwähnen, dass es im Rahmen der ständigen Unfallauswertung an dieser Stelle kein spezifisches Unfallgeschehen gibt.

Unabhängig davon wird das Tiefbauamt gebeten, im Rahmen des Schulwegesicherungsprogramms zu prüfen, ob sich durch ergänzende bauliche Maßnahmen eine weitere Verbesserung erzielen lässt.


18. Astrid-Lindgren-Weg

Im Rahmen der gemeinsamen Fußgängermängeltour des Arbeitskreises Fußverkehr wurde die Situation im Übergangsbereich Astrid-Lindgren-Weg/ Kurt-Schumacher-Platz/ Bergenring thematisiert. Dabei wurde angeregt, die für Radfahrer vorgesehenen Wegebeziehungen besser zu kennzeichnen.

Der Astrid-Lindgren-Weg ist vom Russeer Weg aus für Radfahrer in Richtung Mettenhof freigegeben. Im o.g. Übergangsbereich fehlt jedoch sowohl die Beschilderung für die Gegenrichtung, als auch das Ende der Regelung. Aufgrund der komplexen Wegebeziehungen, wird die Verkehrsaufsicht die Schilderstandorte mit dem Betriebshof für Beschilderungen des Tiefbauamtes vor Ort festlegen.


19. Aalborgring

Das 3. Polizeirevier hat berichtet, dass es in der gegenüber der Stavangerstraße liegenden Einmündung des Aalborgringes zu Problemen durch parkende Fahrzeuge kommt. Die Darstellungen konnten vor Ort nachvollzogen werden. Insofern soll der Anregung, für den unmittelbaren Einfahrtsbereich eine Haltverbotsregelung auszuschildern, aufgrund der gewonnen Eindrücke gefolgt werden.

Ortsbeirat Hassee/ Vieburg

20. Speckenbeker Weg

Im Zuge der Neufassung der Straßenverkehrsordnung wurde im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrszeichen ein neuer gesetzlicher Tatbestand für ein Parkverbot eingeführt. Danach darf auf einem mit dem Verkehrszeichen 340 markierten Schutzstreifen für Radfahrer nicht mit Fahrzeugen geparkt werden.

Damit wurde die in der alten StVO vorgeschriebene Pflicht, Schutzstreifen mit dem VZ 283 (absolutes Haltverbot) auszuschildern, aufgehoben. Insofern sind die Haltverbotsregelungen in den Straßen mit entsprechenden Radverkehrsführungen zu überprüfen und den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

21. Saarbrückenstraße

Auch in der Saarbrückenstraße ist die Haltverbotsbeschilderung im Zuge des Schutzstreifens für Radfahrer, an die neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.