Verkehrsschaubericht vom 1. Oktober 2013

Ortsbeirat Mitte

1. Faeschstraße / Einmündung Harmsstraße

Ein Bürger gab an, die Sichtverhältnisse bei Verlassen der Faeschstraße seien durch abgestellte Fahrzeuge linker Hand sowohl in der Faeschstraße als auch in der Harmsstraße derart eingeschränkt, dass erhebliche Gefahren bestehen.

Die Fahrzeuge stehen in beiden Straßen gem. Anordnung auf dem Gehweg. Verlässt man die Faeschstraße zur Harmsstraße muss eine breite Gehwegüberfahrt gekreuzt werden. Die Bordsteinabsenkung im Bereich der Einmündung ist sehr großzügig gefasst, da die Gehwegbreiten der Faeschstraße. einbezogen wurden. Damit endet die Parkmöglichkeit in der Harmsstraße deutlich vor der Einmündung Faeschstraße. und es ergibt sich ein großzügiges Sichtdreieck. Leichte Sichtbehinderungen durch in der Faeschstraße abgestellte Fahrzeuge können durch ein langsames Heranfahren an die Gehwegüberfahrt kompensiert werden.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau sehen keinen Grund, die Verkehrsverhältnisse zu ändern.

2. Hasseldieksdammer Weg 9

Die Hausverwaltung Grossmann ist im Hasseldieksdammer Weg 9 ansässig und beklagt häufige Behinderungen der Grundstückszufahrt durch parkende Fahrzeuge. Vor der Zufahrt liegt ein Parkstreifen. Der Bordstein ist im Bereich der Zufahrt abgesenkt, die Zufahrt ist als solche zu erkennen. Damit gilt ein gesetzliches Haltverbot im Bereich der Zufahrt; Verstöße sind ordnungsbehördlich überwachbar oder können von privater Seite zur Anzeige gebracht werden.
Vonseiten des Tiefbauamtes wird eine Grenzmarkierung abgelehnt, da der Parkstreifen mit Kopfsteinpflaster befestigt ist und eine Markierung sehr schnell abgefahren werden würde.

3. Königsweg

In dem Abschnitt zwischen Ringstraße und Hopfenstraße gilt innerhalb der Tempo-30- Zone eine Rechts- vor- Links- Regelung. Ein Anwohner hat geschildert, die Vorfahrtregelung werde häufig nicht von Kraftfahrern aus Richtung Ringstraße wahrgenommen, sodass es zu regelmäßigen Belästigungen durch den Einsatz der Hupe komme.

Die Kennzeichnung als Tempo-30- Zone ist zweifelsfrei und wird durch Markierungen auf der Fahrbahn in Höhe der von-der-Tann-Straße unterstützt.
An den Einmündungen von-der-Tann-Straße und Harmsstraße sind die Straßennamensschilder und damit eine von rechts einmündende Straße deutlich erkennbar.
An der Einmündung Harriesstraße ist das Straßennamensschild weit in die Straße hinein gerückt. Im Königsweg wird regelmäßig am rechten Fahrbahnrand geparkt, sodass die Einmündung spät als solche erkennbar ist. Hier soll nachgebessert werden.
Weitere Maßnahmen werden jedoch nicht für erforderlich gehalten.

4. Auguste-Viktoria-Straße

Aus Richtung Stresemannplatz kommend befindet sich auf der rechten Seite ein Seitenstreifen. Dieser ist vor Hausnummer 6 (zwischen Stresemannplatz und Herzog- Friedrich- Straße) mit absoluten Haltverboten, „zur Zollabfertigung mit Berechtigungsschein des Hauptzollamtes“, ausgeschildert. Das Hauptzollamt ist verzogen, so dass die Beschilderung hinfällig ist.

Das Tiefbauamt wird um Stellungnahme gebeten, wie die künftige Nutzung des Parkstreifens vorgesehen werden soll.

Ortsbeirat Meimersdorf/ Moorsee

5. Kieler Weg

Ein Anwohner hat eindringlich die katastrophalen Parkverhältnisse im Bereich des Sportplatzes geschildert. Jeden Samstag und Sonntag sowie häufig an ein oder zwei Nachmittagen in der Woche würden Fahrzeuge vor dem Sportgelände des Vereins „Rot- Schwarz Kiel“ auf den Gehwegen und teilweise beidseitig auf der Fahrbahn abgestellt. Fußgänger würden erheblich behindert, die Sichtverhältnisse beim Überqueren der Fahrbahn seien äußerst schlecht und der Durchgangsverkehr habe bei Begegnungen erhebliche Probleme.

In diesem Abschnitt des Kieler Weges gilt bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h. Die Problematik kann nachvollzogen werden. Herr Dankert sagt zu, den Gehweg Richtung Meimersdorf- Dorf, der auch für Radfahrer frei gegeben ist, durch eine Reihe von Pollern zu schützen.
Weitere Maßnahmen sollen zur Zeit nicht ergriffen, sondern die weitere Entwicklung erst einmal abgewartet werden.

Das Tiefbauamt wir um weitere Veranlassung gebeten.

Ortsbeirat Wellsee/ Kronsburg/ Rönne

6. Barkauer Straße

Der Fahrlehrerverband hat darauf aufmerksam gemacht, dass sich in der Barkauer Straße aus Richtung Wellseedamm kommend eine Beschilderung als Vorfahrtstraße (VZ 306) befindet, obwohl im weiteren Verlauf im Zuge der Tempo-30-Zone eine Rechts- vor- Links- Regelung gilt.
An der Einmündung Braunstraße ist das VZ 306 vorhanden, die folgende Einmündung Im Saal weist keinerlei VZ auf. Das VZ 306 ist gegen ein VZ 301 (Vorfahrt an dieser Einmündung) auszutauschen. An der Einmündung Im Saal soll keine Änderung vorgenommen werden, da diese Regelung allen Verkehrsteilnehmern vertraut ist.


7. Reesenberg / Hopfenlandsberg

Im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates Wellsee/ Kronsburg/ Rönne am 18.06.2013 wurde seitens eines Bürgers geschildert, die Kreuzung Hopfenlandsberg/ Reesenberg sei sehr gefährlich. Es hätten sich bereits 2 Fahrradunfälle ereignet, obwohl die Fahrzeuge im Schritttempo in die Kreuzung gefahren seien. Die Sicht sei sehr schlecht, sodass weit in die Kreuzung hineingefahren werden müsse.

Gem. Mitteilung der Polizeidirektion Kiel wurde im Juni 2010 ein Verkehrsunfall registriert, als ein Radfahrer im Hopfenlandsberg aus Richtung Barkauer Straße kommend einen von rechts kommenden Autofahrer übersehen hatte. Ein weiterer Unfall hat sich am 24.04.2013 ereignet. Dabei hat ebenfalls ein Radfahrer die Vorfahrt eines Kraftfahrers missachtet. Weitere Unfälle sind nicht bekannt.

Der Hopfenlandsberg zwischen Reesenberg und Barkauer Straße ist in Höhe der Barkauer Straße geschlossen und wird lediglich von wenigen Anwohnern sowie Fußgängern und Radfahrern genutzt.
Bereits im Sommer 2008 hat an dieser Einmündung ein Ortstermin mit dem Direktor der Grundschule Kronsburg, Vertretern des Ortsbeirates, dem Leiter des Tiefbauamtes sowie der Straßenverkehrsbehörde stattgefunden. Problematisch war damals, dass Fahrzeuge im Reesenberg aus Richtung Poppenbrügger Weg kommend vor der Einmündung Hopfenlandsberg aufgrund eines fehlenden Gehweges sehr weit rechts gefahren sind und damit für Radfahrer aus dem Hopfenlandsberg spät zu sehen waren. Durch das Setzen von Pollern im Randbereich des Reesenbergs wurde der Verkehr weiter zur Fahrbahnmitte gelenkt.

Während der erneuten Prüfung der Situation im Rahmen dieser Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Einmündung insbesondere durch Straßennamensschilder als solche erkennbar ist, zumal die Nutzer des Hopfenlandsberges ortskundig sein dürften.
Die Hecke des Grundstückes Hopfenlandsberg 18d, rechts des Hopfenlandsberges aus Richtung Barkauer Straße kommend, wurde so weit herunter geschnitten, dass ein ausreichendes Sichtdreieck gegeben ist. Allerdings wächst die Randbepflanzung des Grundstückes Reesenberg 72 bereits deutlich über die Grundstücksgrenze hinaus und stellt auch in seiner Höhe eine Einschränkung der Sicht dar. Das Haus befindet sich im Reesenberg aus Richtung Poggendörper Weg kommend unmittelbar vor dem Hopfenlandsberg.

Das Tiefbauamt wird mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen und einen deutlichen Rückschnitt der Bepflanzung veranlassen.

Insgesamt wird die Situation als unkritisch eingestuft, da sich hier überwiegend ortskundige Verkehrsteilnehmer aufhalten, die die Kreuzung mit entsprechender Aufmerksamkeit passieren. Die Situation soll zunächst weiter beobachtet werden.


8. Zum Forst

Eine Anwohnerin des Hauses Zum Forst 106 hat angegeben, es werde, insbesondere durch Erntefahrzeuge, deutlich zu schnell gefahren; das Verkehrszeichen zur Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/ h sei nicht ausreichend erkennbar.
Der betreffende Bereich befindet sich in Höhe der Einmündung Heidenstein. Hier ist die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h mit dem Gefahrzeichen „Kurve“ kombiniert. Vor Ort wird festgestellt, dass alle Verkehrszeichen deutlich zu erkennen sind.

9. Segeberger Landstraße

Unmittelbar hinter der Abfahrt von der B 76 zur Segeberger Landstraße befindet sich auf der rechten Seite ein Baumarkt „B1“. Gem. Mitteilung einer Anwohnerin aus Wellsee können Kraftfahrer, die das Gewerbegrundstück verlassen wollen, den Geh- und Radweg nicht rechtzeitig einsehen. Die Sicht werde durch Hecken verdeckt, die Markierung sei nicht mehr zu erkennen.

Ein Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) befindet sich rechts der Ausfahrt und ist kaum noch zu erkennen. Da der Geh- und Radweg jedoch als „Gehwegüberfahrt“ über die Einmündung hinweg gebaut wurde, ist die Baumarktausfahrt per Gesetz untergeordnet und eine Vorfahrtbeschilderung entbehrlich.
Direkt vor der Gehwegüberfahrt befindet die das Verkehrszeichen 101 (Gefahrstelle) mit dem Zusatzzeichen, das auf Radfahrer und Fußgänger hinweist. Diese Schilder sind unleserlich.
Sie sind auszutauschen gegen VZ 138 (Radfahrer) und 1000- 30 (zwei gegengerichtete Pfeile). Diese Beschilderung ist beidseitig aufzustellen.
Außerdem soll der Grundstückseigentümer aufgefordert werden, die Heckenbepflanzung rechts der Ausfahrt deutlich zurückzuschneiden.
Die Markierung auf dem Radweg ist zu erneuern.

Ortsbeirat Ellerbek/ Wellingdorf

10. Tröndelweg

Ein Anwohner teilte mit, durch abgestellte Fahrzeuge gegenüber des Hauses Tröndelweg 23- 27 komme es zu gefährlichen Situationen, da entgegenkommender Verkehr nicht rechtzeitig eingesehen werden könne.
Der Bereich liegt etwa gegenüber der Einmündung Wohldkoppel;
Hier beschreibt der Tröndelweg eine leichte langgezogene Kurve.
In Fahrtrichtung Franziusallee weitet sich die Fahrbahn rechts bereits vor der Einmündung deutlich auf und setzt sich über die Einmündung hinweg als Parallelfahrstreifen fort. Damit sind so großzügige Fahrbahnbreiten vorhanden, dass der Verkehr Richtung Franziusallee immer ausweichen kann, wenn es im Begegnungsfall eng wird.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau sehen keinen Handlungsbedarf.

11. Sören

Ein Anwohner hatte überhöhte Geschwindigkeiten und Sichtbehinderungen an der Einmündung de Twiel geschildert.
Eine aktuelle Geschwindigkeitsmessung hat zwischen 7.00 und 9.45 Uhr einen Fahrzeugdurchlauf von lediglich 20 ergeben. Es kam zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die höchste Geschwindigkeit lag bei 33 Km/h.
Somit wird in der Straße Sören die angeordnete Höchstgeschwindigkeit akzeptiert.
Gravierende Sichtbehinderungen waren nicht festzustellen. Zwar befindet sich an der Einmündung de Twiel eine Hecke, jedoch liegt davor noch ein Gehweg, so dass eine ausreichende Sicht gegeben ist.

12. Franziusallee

Während der Sitzung des Ortsbeirates Ellerbek/ Wellingdorf am 05.06.2013 wurde geschildert, an der Einmündung Franziusallee/ Prinzenstraße würden Fahrzeuge so nah an der Einmündung abgestellt, dass sich erhebliche Sichtbehinderungen ergeben.
In der Franziusallee wird in Fahrtrichtung Ostring rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt. Dieses Parkverhalten ist überwachbar, führt nach Einschätzung der Teilnehmer der Verkehrsschau jedoch nicht zu massiven Sichtbehinderungen.
Würden die Fahrzeuge am Fahrbahnrand abgestellt, wäre an der Einmündung ein 5m- Raum frei zu halten. Dieser Abstand ist nach Meinung des Gesetzgebers ausreichend, um ein gefahrloses Einfahren zu ermöglichen.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen, die den ruhenden Verkehr über die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinaus ordnen würde, sind nicht erforderlich.

13. Marienwerderstraße

In der Sackgasse Marienwerder Straße befindet sich eine Kindertagesstätte. Eine Mitarbeiterin hatte geschildert, aufgestellte Poller würden die Zufahrt zum Mitarbeiterparkplatz erschweren.
In der Sackgasse zweigt nach links ein gemeinsamer Geh- und Radweg ab, der gegen rechtswidriges Parken durch Poller geschützt wurde.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind der Meinung, dass die Poller ihren Zweck erfüllen und keine nennenswerten Nachteile für die Nutzung der Parkplatzzufahrt verursachen.

 

Ortsbeirate Neumühlen- Dietrichsdorf/ Oppendorf

14. Masurenring 88- 92

Eine Anwohnerin des Hauses Masurenring 90 hat darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Fahrbahn markierte Kreuze vor den Zugängen der Häuser 88, 90 und 92 nicht akzeptiert werden. Dort abgestellte Fahrzeuge würden den Zugang für Müll- und Rettungsfahrzeuge behindern.
Gem. Mitteilung der Feuerwehr handelt es sich nicht um Feuerwehrzufahrten.
Es ist keine Bordsteinabsenkung vorhanden, so dass kein gesetzliches Haltverbot gilt. Die Markierung eines liegenden Kreuzes am Fahrbahnrand stellt kein regelndes Verkehrszeichen, sondern lediglich eine Empfehlung dar, dort nicht zu parken.
Von Seiten der Müllabfuhr wurde bisher kein Regelungsbedarf angemeldet.

15. Masurenring

Während der Sitzung des Ortsbeirates am 12.09.2013 wurde unter Punkt 10 „Bürgeranfragen“ darauf hingewiesen, dass die Straße regelmäßig derart zugeparkt werde, dass ein Durchkommen für Rettungswagen nicht gewährleistet sei. Es wird daher gebeten, die Gehwege zum Parken frei zu geben.

Gem. Prüfung des Tiefbauamtes ergibt sich in fast allen Bereichen des Masurenringes bei beidseitigem Abstellen von Fahrzeugen eine ausreichende Restbreite für Begegnungsverkehr. Lediglich zwei Abschnitte mit einer Länge von ca. 100 m würden auf ca. 3,70 m eingeengt. An diesen Engstellen hätten Einsatzfahrzeuge Vorrang. Die Übersichtlichkeit sei gegeben, um bei Gegenverkehr gegebenenfalls zu warten.
Somit ist kein zwingender Handlungsbedarf gegeben.

Eine Freigabe der Gehwege zum Parken soll nicht erfolgen. Die Gehwege sollen – auch in Hinblick auf die im Verkehrsentwicklungsplan festgesetzten Ziele der Förderung des Fußgängerverkehrs – den Fußgängern vorbehalten bleiben, um diesen sichere und komfortable Verkehrswege anzubieten.

16. Hertzstraße

Der Bewohner eines Hauses in der Hertzstraße hat mit Genehmigung des Tiefbauamtes vor seiner Grundstückszufahrt eine Gehwegüberfahrt hergestellt. Die Pflasterung unterscheidet sich leicht von der Gehwegbefestigung und ist als Rangierbereich rechts und links der Zufahrt um 1 Meter verbreitert worden. Die Bordsteine sind im Verlauf der Hertzstraße grundsätzlich niedrig gesetzt¸ an Zufahrten ist keine besondere Absenkung vorhanden.

Wie der Nutzer nunmehr mitteilt, wird die Zufahrt immer wieder zugeparkt. Die Polizei habe vor Ort den markierten Bereich nicht als Grundstückszufahrt anerkannt.
Es wurde daher gebeten, schriftlich zu bescheinigen, dass die anders gepflasterte Fläche eine Grundstückszufahrt darstellt.

Gem. Auskunft von Herrn Dankert, sind Grundstückszufahrten regelmäßig 3,0 m breit. Die betreffende ist auf einer Breite von 5,0 m trichterförmig durch eine andere Pflasterung im Gehwegbereich gekennzeichnet. Die eigentliche Zufahrt ist als solche erkennbar. Für die Teilnehmer der Verkehrsschau ist nachvollziehbar, dass Verkehrsteilnehmer sich an der Breite der Zufahrt orientieren. Diese ist aufgrund der Öffnung eines Holzzaunes erkennbar. Die Pflasterung des Gehweges ist dabei nicht entscheidend. Damit kann nur geahndet werden, wer mit seinem Fahrzeug in den Kernbereich der Zufahrt hineinragt. Dieser weist eine Breite von ca. 2,80 m auf.

Die Fahrbahn ist mit einer Breite von ca. 7,60 m sehr breit. Wird ein Fahrzeug gegenüber abgestellt, verbleibt eine Restbreite in Höhe der Grundstücksausfahrt von ca. 5,80 m zuzüglich des ca. 2,0 m breiten Gehweges.
Damit sollte es möglich sein, die Grundstückszufahrt mit moderatem Rangieren zu nutzen. Verkehrliche Maßnahmen, wie zum Beispiel das Aufbringen einer Grenzmarkierung vor der Zufahrt, sind nicht gerechtfertigt.

Die von dem Grundstückseigentümer begehrte Erklärung, es handele sich bei dem gesamten besonders gepflasterten Gehweg um einen Zufahrtbereich, der nach StVO frei zu halten ist, kann nicht abgegeben werden.

Ortsbeirat Gaarden

17. Preetzer Straße

In Fahrtrichtung Elmschenhagen wurde die Spuraufteilung in der Preetzer Str. vor der LSA Ostring geändert. Nachdem ursprünglich zweispurig geradeaus über die Kreuzung hinweg gefahren werden konnte, wurde die rechte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur zur alleinigen Rechtsabbiegespur geändert.
Gem. Darstellung des Fahrlehrerverbandes ist diese Regelung zu spät zu erkennen, so dass Kraftfahrer sich häufig unverhofft in der Rechtsabbiegespur wiederfinden. Ein plötzlicher Spurenwechsel habe schon zu etlichen „Beinah-Unfällen“ geführt.

Die rechte Fahrspur wurde durch zwei hintereinander liegende Rechtsabbieg-Pfeile gekennzeichnet. Die Pfeile sind deutlich zu erkennen, liegen jedoch relativ spät, sodass ein Großteil der Kraftfahrer einen Spurwechsel vornehmen muss. Da die Preetzer Straße von einem größeren Anteil ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer genutzt wird, sollte zusätzlich auf die Spuraufteilung hingewiesen werden.
Gem. Auskunft des Tiefbauamtes ist im nächsten Jahr eine Sanierung des Knotenpunktes mit verbesserter Markierung geplant. Bis dahin ist eine Fahrstreifentafel aufzustellen.

18. Hügelstraße 36

Die Fa. Autodienst Gaarden hat um die Einrichtung einer Ladezone vor dem Gebäude Hügelstr. 36 gebeten.
Da in der Hügelstraße, auch wegen der Nähe zum HDW- Betriebsgelände, hoher Parkdruck herrscht, soll dem Wunsch des Firmeninhabers entsprochen werden. Die Haltverbote sind auf die Lieferzeiten zu beschränken.
Der Firmeninhaber ist aufzufordern, die private Haltverbotsbeschilderung an dem Gebäude zu entfernen.

19. Takler

Es wurde erneut geschildert, im Einmündungsbereich Takler/ Gaardener Ring komme es zu Behinderungen, da ausfahrend am rechten Fahrbahnrand geparkt werde und dadurch eine Einspurigkeit entstehe.
Die Straße Takler dient als Zu- und Abfahrt zu einer Vielzahl von Stellplätzen. Im ersten Abschnitt aus Richtung Gaardener Ring kommend kann entgegenkommender Verkehr nicht rechtzeitig eingesehen werden, da der Takler in eine scharfe Linkskurve übergeht.
Da es häufig zu Begegnungen kommt und ein Ausweichen kaum möglich ist, sollen in Fahrtrichtung Gaardener Ring auf der rechten Seite absolute Haltverbote aufgestellt werden. Gegenüber sind bereits Haltverbote ausgeschildert.

20. Adolf-Westphal-Straße

Um das Durchfahren der Adolf- Westphal- Str. zu erleichtern, wurde seitens der Amtsleitung des Tiefbauamtes gebeten, vor dem Sozialministerium das Parken zu verbieten.
Diese Meinung wird von dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde unterstützt, sodass absolute Haltverbote auszuschildern sind.

Ortsbeirat Elmschenhagen/ Kroog

21. Klagenfurter Weg / Wiener Allee

Während der Sitzung des Ortsbeirates Elmschenhagen/ Kroog am 29.10.2013 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ darauf hingewiesen, bei Verlassen des Klagenfurter Weges zur Wiener Allee komme es durch abgestellte Fahrzeuge zu Sichtbehinderungen.
Rechts der Ausfahrt befindet sich ein Fußgängerüberweg, links eine vorgezogene Gehwegfläche. Erst im Anschluss an diese baulichen Anlagen kann am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, so dass die abgestellten Fahrzeuge einen relativ großen Abstand zur Einmündung haben. Auch im Klagenfurter Weg ist der frei zu haltende Einmündungsbereich durch die vorhandenen Markierungen (Sperrfläche und Radfahrerfurt) großzügig bemessen.
Zu nennenswerten Sichteinschränkungen kann es somit nur kommen, wenn Fahrzeuge rechtswidrig abgestellt werden.
Verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht erforderlich.