Bericht über die Verkehrsschau am 5. März 2014

Ortsbeirat Mitte

1. Stadtfeldkamp 24

In dieser Straße wird rechts und links am Fahrbahnrand geparkt.
Das gewerblich genutzte Grundstück Stadtfeldkamp 24 liegt zwischen Brunsrade und Dubenhorst.
Die Heizung-Sanitär-Firma hat geschildert, für Firmenfahrzeuge, insbesondere mit Anhänger, bestünden teilweise erhebliche Probleme, die Zufahrt zu nutzen, da die Schwenkradien aufgrund der abgestellten Fahrzeuge eingeschränkt werden.

Vor Ort sind Probleme nachvollziehbar. Die Grundstückszufahrt ist deutlich als solche zu erkennen, jedoch ist der Platzbedarf von größeren / längeren Fahrzeugen deutlich erhöht.
Es wird einer Grenzmarkierung gemäß VZ 299 in der Breite der Zufahrten von Haus 24 und 22 auf Kosten der Antragssteller zugestimmt.
Allerdings ist eine Nagelmarkierung erforderlich, da die Fahrbahn aus Kopfsteinpflaster besteht.


2. Hamburger Chaussee 32

Hier wurde in Höhe der Kleemann-Schule eine Querungsstelle für Fußgänger hergerichtet. Zum Schutz des Gehwegbereiches in Höhe der Aufstellfläche wurden 3 Metallpoller in die Gehwegvorderkante gesetzt. Im weiteren Verlauf ist das Parken auf dem Gehweg zugelassen.
Wie nunmehr seitens eines Bürgers geschildert und durch Fotos belegt wurde, wird der Gehweg hinter den Pollern zum Parken genutzt. Dadurch entfällt die Aufstell- und Bewegungsfläche für Fußgänger. Obwohl das Parken eindeutig rechtswidrig ist (Parken mit Behinderung im Bereich einer Fußgängerquerung), soll hier im Interesse der Fußgänger nicht auf Überwachungsmaßnahmen verwiesen, sondern das Parken durch das Setzen weiterer Poller nachhaltig verhindert werden.

Es wird empfohlen, an die Gehweghinterkante mit einem Abstand von 0,30 m weitere Poller zu setzen. Diese sind durch rot- weiß- Schraffen kenntlich zu machen.
Das Tiefbauamt wird um weitere Veranlassung gebeten.


3. Adolf-Westphal-Straße

Ein Fahrer des Sozialministeriums hat geschildert, die Zufahrt zum Parkplatz des Ministeriums werde zugeparkt, sodass beengte und unübersichtliche Verhältnisse entstünden.
Die betreffende Zufahrt liegt kurz hinter der südlichen Einmündung Adolf-Westphal-Straße / Bahnhofstraße auf der linken Seite. Die Ein- und Ausfahrt ist in einer großzügigen Breite hergestellt. Weder vor der Zufahrt auf der Fahrbahn noch innerhalb der Zufahrt auf dem Gehweg darf nach den Vorschriften der StVO geparkt werden. Somit sind Halt- und Parkverbotsregelungen abschließend vorhanden.
Sollten Parkverbote auf dem privaten Parkplatz für erforderlich gehalten werden, müsste sich der Eigentümer um eine entsprechende Anordnung bemühen.

 

4. Königsweg / Lerchenstraße

Seitens eines Radfahrers wurde darauf hingewiesen, dass die Einfahrt in die Lerchenstraße aus Richtung Königsweg verboten ist, Radfahrer jedoch davon ausgenommen sind. Allerdings würden sich im Königsweg Verkehrszeichen (VZ) 209- 30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) befinden, ohne dass Radfahrer durch ein Zusatzzeichen von dieser Regelung befreit worden wären.

Der Königsweg verfügt über eine Fahrspur pro Richtung. Die Lerchenstraße hat eine unbedeutende Funktion und wird nur von wenigen Verkehrsteilnehmern genutzt. Im Königsweg fahrend können die Einfahrtverbote erkannt werden, sodass es entbehrlich ist, durch weitere Zusatzzeichen ein Abbiegen zu untersagen. Die vorhandenen VZ sind daher zu entfernen.

Ortsbeirat Meimersdorf / Moorsee

5. Meimersdorfer Weg

Im Meimersdorfer Weg wurde in dem Abschnitt zwischen den Bahngleisen und Am Reben ein baulicher Gehweg hergestellt und in beiden Richtungen für Radfahrer benutzungspflichtig ausgeschildert. Gründe für eine Benutzungspflicht bestehen nicht, da es unproblematisch ist, die Fahrbahn zu benutzen.
Da der Meimersdorfer Weg auch von einigen Schülern genutzt wird, soll der Gehweg zur Nutzung durch Radfahrer freigegeben werden.


6. Hilldorn, Schmalhörn, Trenndiek

Eine Anwohnerin der Straße Hilldorn hat gebeten, einen verkehrsberuhigten Bereich (sogenannte Spielstraße) auszuschildern. Es werde in der Straße sowie in den Nachbarstraßen Schmalhörn und Trenndiek deutlich zu schnell gefahren. Ersatzweise wird um die Ausweisung einer Tempo-30-Zone gebeten. Die Dame gab an, diese Anträge auch im Namen ihrer Nachbarn zu stellen.

Die oben genannten Straßen bilden ein kleines in sich geschlossenes Wohngebiet. Sie liegen in U-Form zueinander,
wobei die Straßen Trenndiek und Schmalhörn die Verbindung zur Straße Lütt-Steenbusch darstellen.
Da die Straßen einen geraden Verlauf darstellen und über keinerlei Versätze oder Aufenthaltsflächen verfügen, kann kein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden.
Die Straßen werden nahezu ausschließlich von ortskundigen Verkehrsteilnehmern, größtenteils von den Anwohnern, befahren. Die Straße Hilldorn ist mit einer Länge von ca. 130 m deutlich länger als die anderen beiden Straßen (jeweils ca. 40 m).
Obwohl die Teilnehmer der Verkehrsschau überhöhte Geschwindigkeiten in diesen kurzen Anwohnerstraßen für unwahrscheinlich halten, soll zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger eine Tempo-30-Zone angeordnet werden.

Ortsbeirat Wellsee / Kronsburg / Rönne

7. Stauffenbergring

Verschiedene Personen haben geschildert, im Stauffenbergring komme es im Begegnungsverkehr häufig zu Problemen, da aufgrund parkender Fahrzeuge nur eine Spur zur Verfügung stehe und entgegenkommender Verkehr nicht rechtzeitig eingesehen werden könne.

Im Stauffenbergring wird überwiegend außerhalb der Fahrbahn zwischen Baumpflanzungen geparkt.
Wo sich auf dem Gehweg größere gestaltete Abschnitte ergeben, sodass dort kein Parkraum zur Verfügung steht, werden Fahrzeuge am Fahrbahnrand abgestellt.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau halten dieses Parkverhalten grundsätzlich für unproblematisch.
Aufgrund der Parkflächen auf den Gehwegen und verschiedener Grundstückszufahrten gibt es etliche Lücken, um bei Begegnungsverkehr auszuweichen.
Lediglich der Bereich in Höhe der Häuser 55/ 62- 72 stellt sich als schwierig dar. Hier beschreibt die Straße eine lang gezogene Kurve.
Gleichzeitig liegt der Abschnitt auf einer Kuppe, sodass Gegenverkehr nicht frühzeitig wahrgenommen werden kann. In diesem Abschnitt sollen daher absolute Haltverbote ausgeschildert werden. Zunächst soll lediglich der rechte Fahrbahnrand in Richtung Goerdeler Ring (Kurveninnenbereich) berücksichtigt und beobachtet werden, ob auch die gegenüberliegende Seite in den Haltverbotsbereich einbezogen werden muss.


8. Segeberger Landstraße / TÜV

Während der Sitzung des Ortsbeirates Wellsee / Kronsburg / Rönne am 05. November 2013 wurde darauf hingewiesen, dass an der Einmündung des TÜV-Grundstückes in die Segeberger Landstraße kein Hinweis auf kreuzende Radfahrer aus beiden Richtungen vorhanden ist.
In dem Abschnitt zwischen Ostring und der beginnenden Bebauung in der Segeberger Landstraße ist in Fahrtrichtung Wellsee lediglich rechts ein baulicher Radweg vorhanden.
Um eine kurze Verbindung von Wellsee zur B 76 / Ostring zu ermöglichen, wurde das Radfahren in Fahrtrichtung links zugelassen.
Damit wird die TÜV-Ausfahrt von Radfahrern aus beiden Richtungen gekreuzt.
Entsprechende Hinweise sind nicht vorhanden, sollten jedoch erfolgen, da die Ausfahrt – auch von ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern - stark frequentiert wird.
Die Ein- und Ausfahrt neben dem TÜV-Grundstück befindet sich in der Straßenbaulast des Tiefbauamtes.


9. Wellseedamm / Edisonstraße

Die AOK-Kiel hat die Polizeistation Kronsburg auf problematische Parkverhältnisse im Bereich des AOK-Gebäudes (Edisonstraße / Ecke Wellseedamm) angesprochen.
Aufgrund des sehr beliebten Mittagstisches würde eine Vielzahl von Besuchern mit dem Auto kommen und sowohl auf den Grünflächen zwischen Fahrbahn und Gehweg in der Edisonstraße als auch auf dem AOK-Parkplatz außerhalb gekennzeichneter Stellplätze parken.

Aus Richtung Edisonstraße ist ein Parkplatz durch eine Schrankenanlage gesichert.
Die Grünflächen sind teilweise stark beschädigt. Das Tiefbauamt wird prüfen, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Aus Richtung Wellseedamm kann ungehindert auf den Parkplatz gefahren werden. Dieser ist im Einmündungsbereich durch VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ZZ „Lieferverkehr frei“ ausgeschildert. Zusätzlich ist eine Kennzeichnung als Feuerwehrzufahrt gem. DIN vorhanden.
Damit ist es verboten, vor der Zufahrt und innerhalb der Zufahrt, auf dem Grundstück also außerhalb der gekennzeichneten Stellplätze, zu parken.
Gemäß Auskunft von Frau Drews wären Verstöße überwachbar und könnten zur Anzeige gebracht werden.

Der hohe Parkdruck entsteht überwiegend mittags zwischen 11.30 und 13.30 Uhr. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass in diesen Zeiten Kontrollen durch behördliche Überwachungskräfte erfolgen. Stattdessen kann die AOK als Eigentümer des Grundstückes selber tätig werden und gegebenfalls abschleppen lassen. Da man nicht gegen die eigenen Kunden vorgehen wollen wird, wären Hinweise seitens der AOK in Form von Flyern, Lautsprecheransagen oder Info-Tafeln auf dem Parkplatz denkbar.

Ortsbeirat Elmschenhagen / Kroog

10. Allgäuer Straße / Starnberger Straße

Die Starnberger Straße mündet im Kurveninnenbereich in die Allgäuer Straße. Die Sichtverhältnisse nach links sind aufgrund der Kurvenlage unzureichend, sodass hier bereits absolute Haltverbote angeordnet wurden.
Nunmehr wird seitens einer Anwohnerin sowie eines in der Nähe wohnenden Bürgers geschildert, gegenüber der Starnberger Straße am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge würden zu problematischen Verkehrssituationen führen. Der Verkehr im Zuge der Allgäuer Straße müsse in Fahrtrichtung Franzensbader Straße in den Gegenverkehr ausweichen, ohne dass entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden können.

Die beschriebene Situation bestätigt sich vor Ort. Die Verkehrsabläufe sollen erleichtert und verbessert werden, indem auch im Kurvenaußenbereich Haltverbote angeordnet werden.


11. Weinberg / Ellerbeker Weg
Villacher Straße / Nelkenweg

Ein Radfahrer hat darauf hingewiesen, an den oben genannten Einmündungen seien Radfahrer auf dem östlichen Radweg in beiden Fahrtrichtungen zugelassen, Verkehrsteilnehmer aus dem Weinberg beziehungsweise dem Nelkenweg würden jedoch nicht auf diese Situation hingewiesen werden.
Oberhalb der vorhandenen VZ 205 sind daher die entsprechenden Zusatzzeichen anzubringen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In den Straßen Weinberg und Nelkenweg sind vor den Einmündungen Ellerbeker Weg und Villacher Straße oberhalb der vorhandene VZ 205 die ZZ 1000- 32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) anzubringen.

12. Bregenzer Weg

Gemäß Mitteilung von Herrn Dankert reichen die Schwenkradien für Müllfahrzeuge, die aus dem Landecker Weg nach links in den Bregenzer Weg einbiegen, nicht aus, sodass der Gehweg überfahren wird und entsprechende Schäden verursacht werden.
Es soll daher der links gelegene Fahrbahnrand im Bregenzer Weg frei gehalten werden.

Ortsbeirat Neumühlen- Dietrichsdorf / Oppendorf

13. Tiefe Allee

In der Tiefen Allee münden nahe der Lichtsignalanlage Ostring zwei Gehwegverbindungen ein.
Der westlichere entwickelt sich aus der Quittenstraße, beinhaltet einige Treppenstufenabschnitte und setzt sich auf der anderen Seite der Tiefen Allee in Richtung Tunnel unterhalb des Heikendorfer Weges Richtung An der Holsatiamühle fort.
Der zweite Gehweg trifft aus Richtung Verschlussstück Brodersdorfer Straße auf den Gehweg der Tiefen Allee.
Eine Anwohnerin hat die Sorge geäußert, insbesondere Kinder könnten unaufmerksam sein und unkontrolliert auf die Fahrbahn der Tiefen Allee treten. Sie bittet daher, am Ende der Gehwege Umlaufgitter aufzustellen. Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf hat um Überprüfung der Situation gebeten.
Fußgänger, die diese Wegeverbindungen nutzen, können die Straße Tiefe Allee mit Fahrbahn und quer verlaufendem Gehweg deutlich erkennen. Aufgrund vorhandener Straßenlaternen ist der Bereich bei Dunkelheit gut beleuchtet.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau halten besondere Sicherungsmaßnahmen nicht für erforderlich, da es sich um eine übliche Situation im Straßenverkehr handelt. Kinder müssen ihrem Alter entsprechend beaufsichtigt und durch Eltern auf besondere Gegebenheiten in ihrem Umfeld hingewiesen werden.

Umlaufgitter stellen grundsätzlich Erschwernisse zum Beispiel für gehbehinderte Personen (eventuell mit Gehwagen oder Rollstuhl) und Fußgänger mit Kinderwagen dar, sodass deren Einsatz sich auf besondere Gegebenheiten und einen herausragenden Sicherheitsbedarf beschränken soll.

Ortsbeirat Ellerbek / Wellingdorf

14. Am Seefischmarkt / Zufahrt Geomar

Der Leiter der Liegenschaftsverwaltung Geomar hat geschildert, an der Ausfahrt vom Geomargelände zur Stichstraße Am Seefischmarkt reichten die Schwenkradien nicht aus, wenn parkende Fahrzeuge die Fahrbahn einengen. Es wird daher gebeten, in dem Bereich gegenüber der Ausfahrt bis zur Straße Am Seefischmarkt Haltverbote auszuschildern.
Das Institut nutzt die Grundstücksfläche Seefischmarkt im östlichen Bereich. Für das Gelände Seefischmarkt besteht eine weitere Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz über die Wischhofstraße.
Die Fahrbahn der Stichstraße Am Seefischmarkt, die neben dem Hotel abzweigt, weist eine Breite von ca. 7,30 m auf, die sich durch parkende Fahrzeuge auf ca. 5,30 m verengt. Probleme hinsichtlich der Schwenkradien sind nachvollziehbar, sodass Haltverbote angeordnet werden sollen.


15. Schönberger Straße 98-100

Seitens des Vorsitzenden des Ortsbeirates Ellerbek / Wellingdorf wurde auf fehlende Sichtverhältnisse an der Ausfahrt des Grundstückes Schönberger Straße 98/ 100 hingewiesen.
Durch die Aufhebung von Parkplätzen könne das erforderliche Sichtfenster geschaffen werden.
Die Grundstückszufahrt ist durch einen Parkstreifen eingefasst. Rechts und links der Bordsteinabsenkung dürfen Fahrzeuge abgestellt werden.
Dieses Parkverhalten führt zwar zu einer Einschränkung des Sichtfeldes, stellt jedoch eine durchaus übliche Situation im Straßenverkehr dar.
Auch der Gesetzgeber hält diese Ausfahrtsituation für vertretbar, da Parkverbote im 5 m- Bereich lediglich bei Straßeneinmündungen vorgeschrieben sind, nicht jedoch an Grundstücksausfahrten. Hier ist lediglich geregelt, dass die Bordsteinabsenkung freizuhalten ist.
Bei eingeschränkter Sicht ist ein langsames Hineintasten in den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich. Gegebenenfalls müssen Kraftfahrer sich einweisen lassen.
Erfahrungsgemäß führen Einschränkungen der freien Sicht zwar zu Verunsicherungen, könne jedoch mit der erforderlichen Sorgfalt und Vorsicht bewältigt werden.
Es besteht daher keine Rechtfertigung für die Aufhebung von Parkplätzen.

16. Franziusallee 32

Der Bewohner des Hauses Franziusallee 32 hat um Prüfung gebeten, ob vor dem Haus das Parken zugelassen werden kann.
In der Franziusallee wechselt die Parkregelung in dem Bereich zwischen Ostring und Werftstraße häufig.
In der Regel ist auf einer Seite das Parken halb auf dem Gehweg zugelassen und gegenüber ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.
Diese Ordnung wechselt je nach Gehweg- und Fahrbahnbreite. Zwischen den Häusern 26 und 36 (Einmündung Prinzenstraße) gilt beidseitig ein eingeschränktes Haltverbot.

Der Gehweg weist vor Haus 36 ebenso wie vor Haus 24 eine Breite von 3,0 m auf. Damit besteht kein Grund, die Anordnung zum Parken halb auf dem Gehweg hinter Haus 24 aufzuheben. Sie soll daher bis zur Einmündung Prinzenstraße fortgesetzt werden.


17. Prinzenstraße

Während der Fahrradmängeltour fiel auf, dass an der Einmündung Hollmannstraße auf dem VZ 357 (Sackgasse) ein Hinweis auf die Durchlässigkeit für Radfahrer Richtung Werftstraße fehlt.
Der Ortstermin ergibt, dass eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
So stellt sich auch die Beschilderung an der Einmündung Große Ziegelstraße dar.
An der Einmündung Kleine Ziegelstraße ist noch der alte Hinweis mit VZ 240 auf dem Sackgassenschild vorhanden und muss ausgetauscht werden.

Ortsbeirat Gaarden

18. Gustav-Schatz-Hof

Seitens der Bußgeldstelle wurde um Prüfung gebeten, ob in dem Abschnitt des Gustav-Schatz-Hofes aus Richtung Kaiserstraße kommend Park- oder Haltverbotsregelungen angeordnet werden können. Im Gehweg-/Fahrbahnrandbereich würden sich unterschiedliche Pflasterungen befinden, die eine Definition der Flächen unmöglich machten.

Die Verkehrsflächen auf dem Gelände Gustav-Schatz-Hof befinden sich im Privateigentum. An den beiden Einfahrten von der Pickertstraße und der Kaiserstraße wurden auf Antrag der Grundstücksverwaltung Franck Heimbau verkehrsberuhigte Bereiche (sogenannte Spielstraßen) ausgeschildert und durch die Straßenverkehrsbehörde genehmigt.
Der Gehweg, der sich aus der Kaiserstraße in die Straße Gustav-Schatz-Hof fortsetzt, besteht hier zunächst aus einer gelben Klinkerfläche.
Diese Fläche wird durch einen Bereich unterbrochen, der mit Großpflaster befestigt wurde, den Anschein einer Parkfläche erweckt und entsprechend genutzt wird.
Fußgänger beschweren sich, dass ihr Gehweg zugeparkt werde.

Innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche sollen keine separierten Gehwege vorhanden sein. Parkflächen müssen gesondert ausgewiesen werden.
Somit haben Fußgänger keinen Anspruch auf freie Gehwegflächen.


19. Augustenstraße 1-11

Auf der schmalen Verbindungsstraße zwischen Augustenstraße und Norddeutsche Straße kommt es aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zu erheblichen Problemen für die Müllabfuhr.
Die Bußgeldstelle muss teilweise alle dort abgestellten Fahrzeuge abschleppen lassen, um Entsorgungsfahrten des Abfallwirtschaftsbetriebes zu ermöglichen.
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m, womit ein gesetzliches Haltverbot gilt. Da es für den Ablauf der Entsorgungsfahrten unzumutbar ist, jeweils erst die Durchführung von Abschleppmaßnahmen abzuwarten, sollen beidseitig absolute Haltverbote aufgestellt werden. Diese Regelung kommt auch einem eventuellen Rettungseinsatz sowie Lieferfahrten zugute.


20. Elisabethstraße / Ecke Augustenstraße

An dieser Einmündung hat sich erstmalig eine Unfallhäufungsstelle entwickelt. Dabei kam es wiederholt zu Zusammenstößen zwischen Kraftfahrern aus der Elisabethstraße aus Richtung Werftstraße kommend und von rechts kommenden Kraftfahrern in der Augustenstraße Diese Unfälle haben sich 2013 drei Mal und 2014 bisher ebenfalls drei Mal ereignet.
Auffällig ist, dass es stets zu verkehrsarmen Zeiten nachts oder frühmorgens und somit bei Dunkelheit zu den Zusammenstößen kam.
Da für diese Fahrbeziehungen keinerlei Verkehrszeichen vorhanden sind, gilt eine Rechts- vor-Links-Vorfahrtsregelung.
Somit haben die Verkehrsteilnehmer im Zuge der Elisabethstraße die Vorfahrt der von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer in der Augustenstraße missachtet.
Die Sichtverhältnisse sind sehr gut; die Einmündungsbereiche sind großzügig mit Pollern versehen, sodass Gehwege hier nicht zum Parken genutzt werden können.
Vor Ort konnte kein Lösungsansatz erarbeitet werden, da die Verkehrsregelung eindeutig ist. Die Gesamtproblematik soll daher mit der Unfallkommission im Rahmen der Jahresunfallbesprechung im Mai behandelt werden. Insbesondere soll im Vorfeld ermittelt werden, ob die Straßenverhältnisse sich nachts / bei Dunkelheit ungünstiger darstellen, als tagsüber (Parken in den Einmündungen, fehlende Straßenbeleuchtung etc.).


21. Elisabethstraße / Alfons-Jonas-Platz

Am Alfons-Jonas-Platz endet die Jägerstraße als Sackgasse vor der Elisabethstraße. In der Elisabethstraße wurden in Höhe der Jägerstraße hinter Senkrechtstellplätzen Poller gesetzt.
Die Bußgelgeldstelle bittet um Auskunft, ob die Parkplätze zum Parken zur Verfügung stehen sollen oder die Zufahrt zur Jägerstraße als Rettungsgasse freigehalten werden muss.
Diese Frage kann vor Ort nicht beantwortet werden. Das Tiefbauamt sowie die Feuerwehr sind um Stellungnahme zu bitten.


22. Preetzer Straße / Höhe AWO

Während der Sitzung des Ortsbeirates Gaarden am 13. Dezember 2013 wurde unter dem Punkt „Bürgerinnen und Bürger fragen“ angeregt, in der Preetzer Straße in Höhe des AWO-Kindergartens zum Schutz der Kleinkindergruppen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h anzuordnen.
Der Kindergarten liegt sehr weit zurückgesetzt. Vorgelagert ist ein Parkplatz. Damit hat der Kindergarten keinen örtlichen Bezug zur Preetzer Straße.
Die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsreduzierung wäre kaum gegeben.
Im Übrigen besteht kein besonderer Regelungsbedarf. Kindergartenkinder bewegen sich in Begleitung Erwachsener im öffentlichen Verkehrsraum.
An der Preetzer Straße stehen Gehwege zur Verfügung, die durch einen Radweg von der Fahrbahn getrennt sind.
Die Querung der Preetzer Straße erfolgt ausschließlich an Ampelanlagen.
Dem Vorschlag kann daher nicht entsprochen werden.