Bericht über die Verkehrsschau am 11. Juni 2015

Ortsbeirat Hassee / Vieburg

1. Saarbrückenstraße stadtauswärts hinter der Kreuzung Stadtrade

Eine Bürgerin weist darauf hin, dass parkende Autos die Radfahrer in der Saarbrückenstraße stadtauswärts hinter der Kreuzung Stadtrade behindern, wo der Fahrradweg auf die Straße geführt wird. Während der Verkehrsschau wurde die Behinderung durch ein parkendes Auto deutlich bestätigt.

Das Tiefbauamt wird daher gebeten, in der Saarbrückenstraße stadtauswärts kurz hinter dem Einmündungsbereich Stadtrade den Übergang vom Radweg auf die Fahrbahn durch das Setzen von Pollern oder einem Fahrradbügel abzusichern.

2. Gärtnerstraße 34 a

Der Ortsbeirat Hassee / Vieburg hat ein Schreiben der Wohngenossenschaft Dornbraeu als Thema für die nächste Verkehrsschau weitergeleitet. Darin führt die Wohngenossenschaft aus, dass es im Ausfahrtsbereich der Tiefgarage durch parkende Autos seitlich der Zufahrt zu schlechten Sichtverhältnissen bei der Einfahrt in die Gärtnerstraße kommen soll. Bei der Einfahrt zur Tiefgarage sollen durch die parkenden Autos bereits mehrfach Radfahrer auf dem Gehweg übersehen worden sein.
Zunächst ist festzustellen, dass es sich um einen reinen Gehweg handelt, auf dem Radfahrer nicht fahren dürfen (mit Ausnahme von Kindern bis 10 Jahre). Die Verkehrsschauteilnehmer kommen zu dem Ergebnis, dass es keine Notwendigkeit für bauliche Veränderungen gibt. Es handelt sich für eine Tempo 30 Zone um normale Sichtverhältnisse. Die Ausfahrt kann mit gebotener Vorsicht gemäß § 1 StVO problemlos und gefahrlos in beide Richtungen befahren werden. Ergänzend ist festzustellen, dass es in der Straße mehrere ähnlich gelagerte Fälle gibt. Auffälligkeiten oder Probleme sind den Verkehrsschauteilnehmern nicht bekannt. Insbesondere gibt es keine Erkenntnisse im Rahmen der Unfallauswertung. Insofern sind hier keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich.


3. Rendsburger Landstraße Nr. 100/102

Eine Bewohnerin des Hauses Rendsburger Landstraße 100/102 weist darauf hin, dass die Sichtverhältnisse bei der Grundstücksausfahrt durch parkende Autos eingeschränkt sind und die Einfahrt in die Rendsburger Landstraße dadurch nicht gefahrlos erfolgen kann.
In der Verkehrsschau konnte festgestellt werden, dass die Sichtverhältnisse tatsächlich beeinträchtigt sind, wenn hier parkende Fahrzeuge zu dicht im Einfahrtsbereich stehen. Die Trennung zwischen dem Parkbereich und der baulichen Grundstückszufahrt soll daher an dieser Stelle besser kenntlich gemacht werden.


4. Diesterwegstraße

Eine Anwohnerin hat darauf hingewiesen, dass der auf der Fahrbahn markierte Parkplatz in der Diesterwegstraße gegenüber der Einmündung zur Fröbelstraße zu Verkehrsgefährdungen führe und aufgehoben werden sollte.
Bei der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass es durch den markierten Parkplatz auf der Fahrbahn keine Verkehrsbehinderungen gibt. Es handelt sich in der Diesterwegstraße um eine Tempo 30 Zone, wo das Parken auch ohne die Markierung an dieser Stelle erlaubt wäre. Die Verkehrsschauteilnehmer sind vielmehr der Ansicht, dass durch den Parkplatz die Fahrgeschwindigkeit verringert werde. Den Verkehrsteilnehmern ist es unter Beachtung der allgemeinen Verhaltensgrundsätze des § 1 StVO ohne weiteres möglich, an dem markierten Parkplatz vorbei zu fahren. Es wird daher keine Notwendigkeit für das Entfernen der Markierung gesehen.


5. Fröbelstraße

Eine Anwohnerin weist auf die schlechte Parkplatzsituation rund um die Hamburger Chaussee hin und fragt an, ob die Halteverbote in der Fröbelstraße zumindest zeitlich begrenzt werden könnten, damit hier abends und am Wochenende geparkt werden könnte.
Die Halteverbote wurden für die Einhaltung der Schwenkradien für die vom Gelände des Statistischen Landesamtes kommenden Fahrzeuge eingerichtet. Auf diesem Gelände befindet sich auch ein Parkplatz, der von den Nutzern der angrenzenden Sporthalle benutzt werden darf. Diese wird auch am Wochenende und in den Abendstunden frequentiert. Ferner ist davon auszugehen, dass der Parkplatz in den Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden generell als Parkmöglichkeit genutzt wird. Parkende Autos gegenüber der Ausfahrt würden jedoch die Ausfahrt in die Fröbelstraße behindern, da die Fröbelstraße sehr schmal ist. Es sollen daher die bisherigen Halteverbote ohne zeitliche Begrenzung beibehalten werden.


6. Schleswiger Straße (Müllentsorgung Rückseite Rendsburger Landstraße 37)

In der Rendsburger Landstraße 37 stehen die Mülltonnen hinter dem Haus auf dem Grundstück und sind über die Schleswiger Straße erreichbar. Die Hausverwaltung teilte mit, dass die Mülltonnen mehrfach nicht geleert wurden, da die Müllabfuhr aufgrund von parkenden Autos im Einmündungsbereich die Mülltonnen nicht erreichen konnte.
Einfahrend in die Straße hinter dem Haus ist auf der linken Seite ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Aufgrund der Fahrbahnbreite gilt in dieser Straße bereits ein gesetzliches Halteverbot. Höchstens im hinteren Bereich wäre eventuell eine ausreichende Fahrbahnbreite neben parkenden Autos gegeben.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb soll zunächst um eine Einschätzung beziehungsweise einen Erfahrungsbericht gebeten werden.


7. Rendsburger Landstraße – Einmündung Danewerkstraße und Helgolandstraße

Ein Bürger weist darauf hin, dass die Autofahrer bei der Einfahrt in die Rendsburger Landstraße aus der Danewerkstraße und der Helgolandstraße kommend nicht mit Radfahrern von links rechnen. Weiterhin sollen die Radfahrer die Rechts-vor-Links-Regel missachten.
Tatsächlich sind die beiden Straßen derzeit unterschiedlich ausgeschildert. In der Helgolandstraße wird bereits durch das VZ 205 (Vorfahrt gewähren) mit dem ZZ 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) der Verkehr klar geregelt. In der Einfahrt von der Danewerkstraße in die Rendsburger Landstraße fehlen diese Zeichen jedoch. Das VZ 205 wird aufgrund der vorhandenen Fahrbahnrandmarkierung als notwendig angesehen und dient der Klarstellung. Die Beschilderungen sind daher anzugleichen.

 

8. Hamburger Chaussee 154 (zwischen Wulfsbrook und Bummelgang)

Die Leiterin der Kindertagesstätte „Kleine Hände Kiel“ wünscht sich in dem Bereich zwischen Wulfsbrook und dem Bummelgang eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“, damit die Kinder auch der umliegenden Einrichtungen besser geschützt sind.
In der näheren Umgebung befinden sich zwei Lichtsignalanlagen, über die gefahrlos die Straße überquert werden kann. Zwischen dem Gehweg und der Straße befindet sich noch ein Parkstreifen mit Bäumen. Dieser bietet den Kindern in Längsrichtung auf dem Gehweg einen zusätzlichen Schutz.
Bei dem betreffenden Verkehrszeichen 136 (Kinder) handelt es sich um ein Gefahrzeichen, dass nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nur dann aufzustellen ist, wenn es besondere Umstände zwingend erforderlich machen. Dies wäre der Fall, wenn an einer Stelle Kinder erfahrungsgemäß häufig unbeaufsichtigt beziehungsweise unvermittelt auf die Straße laufen.

Durch diese restriktive Handhabung soll verhindert werden, dass der besondere Warncharakter der Gefahrzeichen abgenutzt wird. Je häufiger die Zeichen an „ungeeigneten“ Stellen aufgestellt werden, desto geringer wird die allgemeine Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Kindergartenkinder fast ausschließlich in Begleitung Erwachsener den Weg zwischen Wohnung und KITA beziehungsweise KITA und Spielplatz zurücklegen. Es ist daher nahezu unwahrscheinlich, dass Kinder häufig unbeaufsichtigt beziehungsweise unvermittelt auf die Straße laufen könnten.

Auch die Voraussetzungen der StVO zu der Geschwindigkeitsreduzierung sind an dieser Stelle aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Verkehrsabläufe nicht gegeben. Insbesondere gibt es keine Erkenntnisse im Rahmen der ständigen Unfallauswertung.
Im Ergebnis kommen die Teilnehmer der Verkehrsschau zu der Einschätzung, dass hier keine besonderen Umstände vorliegen, die das Aufstellen der gewünschten Verkehrszeichen rechtfertigen würden.

Ortsbeirat Russee / Hammer / Demühlen

9. Am Hain

In der 265. Sitzung des Ortsbeirates Russee /Hammer /Demühlen am 18.11.2014 regt ein Bürger an, die Parksituation „Am Hain“ dahingehend zu verändern, dass nicht mehr beidseitig der Straße geparkt wird. Hier soll es im Bereich des Sportplatzes bei Fußballspielen zu Behinderungen kommen.

Die Straße „Am Hain“ ist baulich so eng, dass gemäß der StVO nur einseitig am Fahrbahnrand auf gleicher Höhe geparkt werden kann. Die StVO regelt das Parken in solchen Straßen ganz deutlich, sogar mit Abständen, die einzuhalten sind. Die Straße befindet sich in einem Waldgebiet, wo nur vereinzelt bei Sportveranstaltungen ein höheres Parkaufgebot besteht. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Verkehrsschauteilnehmer sehen hier keine Notwendigkeit für das Aufstellen von einseitigen Halteverbotsschildern. Die gesetzlichen Regelungen sind ausreichend.

10. Querung Grunewaldstraße aus Staakener Weg

Bei dem Staakener Weg handelt es sich gemäß dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept um einen Kinderweg. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass bei der Querung der Grunewaldstraße aus dem Staakener Weg kommend parkende Autos die Sicht verdecken sollen.

Der Einmündungsbereich in die Grunewaldstraße ist weiträumig durch einen abgesenkten Bordstein abgesichert. Der Bereich liegt in einer Tempo 30-Zone. In Zusammenarbeit mit der Schulwegekommission wurden in der Grunewaldstraße bereits beidseitig vom Einmündungsbereich in den Staakener Weg Markierungen „Vorsicht Kinder“ aufgebracht.
Weiterhin können links vom Einmündungsbereich aus dem Staakener Weg. kommend maximal 2 Fahrzeuge parken, bevor die nächste Einfahrt mit abgesenktem Bordstein kommt und zu einem gesetzlichen Halteverbot führt.
Die Querenden können im Schutz der parkenden Autos die Straße vorsichtig betreten, sodass nur noch eine kurze Strecke auf der Fahrbahn überwunden werden muss. Weiterhin kann dann die Fahrbahn nach links weiträumig eingesehen werden. Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer ist hier daher nichts weiter zu veranlassen.


11. Otto-Rehder-Straße (Einmündung in Rendsburger Landstraße)

Im Ortsbeirat Russee /Hammer /Demühlen wurde in der 267. Sitzung am 20.01.2015 unter Punkt 4 das Bauvorhaben „Alte Gärtnerei Reese“, Otto-Rehder-Straße vorgestellt. Dabei kam es von einer Bürgerin zu dem kritischen Einwand, dass der Einmündungsbereich der Otto-Rehder-Straße in die Rendsburger Landstraße zu schmal und schlecht einsehbar sei und somit gefährlich für radelnde Kinder. Der Ortsbeirat bat um Überprüfung in der nächsten Verkehrsschau.

In der Verkehrsschau wurden die Verhältnisse überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Sichtbeziehungen derzeit keine Maßnahmen erforderlich machen. Die Ausfahrt zur Rendsburger Landstraße kann unter Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme befahren werden, ohne Fußgänger und Radfahrer zu gefährden.

Das Tiefbauamt wird vorsorglich gebeten zu prüfen, ob gemäß B-Plan für die Otto-Rehder-Straße Regelungen zu den Sichtverhältnissen, insbesondere die Anlage von Hecken oder baulichen Anlagen getroffen wurden

Ortsbeirat Mettenhof

12. Göteborgring 82

Ein ansässiger Gewerbebetrieb teilt mit, dass der Zulieferverkehr von Schwerlastverkehr durch parkende Autos im Göteborgring eingeschränkt sein solle. Er bat daher um Prüfung, ob zumindest während der Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr hier ein Halteverbot für die Einhaltung der Schwenkradien eingerichtet werden könne.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau konnten vor Ort die Beeinträchtigung nachvollziehen. Eine Rückfrage bei dem benachbarten Gewerbebetrieb hat ergeben, dass dieser die gleichen Probleme hat. Die Öffnungszeiten hier wären jedoch bis 17:00 Uhr.
Insofern soll zum Schutz der Schwenkradien ein Halteverbot von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausgeschildert werden.

13. Narvikstraße 34-56

Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft teilt mit, dass die Ausfahrt aus der Wohnstraßenausfahrt neben Haus 46 durch parkende Autos gefährlich sein soll. Sie fragt an, ob eine deutlichere Kennzeichnung durch eine Markierung möglich wäre.
Die baulichen Verhältnisse sind eindeutig, sodass verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht zwingend erforderlich sind. Es ist möglich, sich vorsichtig in die Narvikstraße hinein zu tasten.
Um den Parkbereich noch deutlicher zu kennzeichnen, könnte auf beiden Seiten der Zufahrt jeweils am Beginn der Bordsteinabsenkung eine Quermarkierung auf Kosten der Eigentümer vorgenommen werden. Zur weiteren Klärung soll sich die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Tiefbauamt direkt in Verbindung setzen.


14. Kongsbergweg (Sandweg hinter Häusern Narvikstraße 34-44)

Weiterhin teilt die Hausverwaltung der Narvikstraße 34-56 mit, dass auf dem Sandweg vor den Häusern 34-44 zum Domänental immer häufiger Radfahrer, Mofas und sogar Motorräder an den Zugängen zu den Häusern vorbeifahren sollen. Es wird von der Hausverwaltung daher um Überprüfung einer Beruhigung zur Verbesserung der Sicherheit der Anwohner gebeten.

Der benannte Weg heißt Kongsbergweg und ist als Geh- und Radweg gewidmet. Er liegt parallel zur Narvikstraße hinter der Wohnstraße und mündet auf der einen Seite in die Tromsöstraße und führt auf der anderen Seite in ein bewaldetes Gebiet. Bei der Einfahrt von der Tromsöstraße befindet sich kein Verkehrszeichen, was das Befahren von Fahrrädern zulässt, obwohl dieser Weg auch für Radfahrer gewidmet ist. Der betreffende Teil des Kongsbergweges ist daher entsprechend der Widmung auszuschildern.

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

15. Im Waldwinkel

Im Zuge der Überarbeitung des Schulwegeplanes hat die Polizeidirektion Kiel zu dem Kreuzungsbereich Im Waldwinkel/ Am Wohld dahingehend Stellung genommen, dass die Hecke im Kreuzungsbereich die Sicht beeinträchtigen solle und zudem verkehrswidrig parkende KFZ das Queren des Einmündungsbereiches erschweren.
Die beschriebenen Sichtbeeinträchtigungen konnten nicht nachvollzogen werden. Die Hecke stellte im jetzigen Zustand keine Beeinträchtigung für die Fußgänger dar. Das Tiefbauamt wird gebeten, die Situation im Hinblick auf den Heckenbewuchs im Rahmen der regelmäßigen Begehungen zu berücksichtigen, um gegebenenfalls einen Rückschnitt durch den Eigentümer zu veranlassen. Hinsichtlich des Parkens sind die aufgrund der baulichen Gegebenheiten bestehenden gesetzlichen Halteverbote ausreichend. Insofern sind verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht erforderlich. Bußgeldstelle und Polizei werden gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkeiten den Bereich bei den Kontrollen zu berücksichtigen.


16. Am Lindenhof

Eine Bewohnerin der Straße „Am Lindenhof“ fragt an, ob ein Sackgassenschild am Zufahrtsbereich der Straße angebracht werden könne, damit nicht täglich Fahrzeuge in die Straße einfahren, die dann wenden und wieder zurück fahren müssen.
Gemäß der StVO kann das VZ 357 (Sackgasse) nur angeordnet werden, wenn die Straße nicht ohne Weiteres als Sackgasse erkennbar ist. Die Straße „Am Lindenhof“ macht einen Bogen, sodass das Ende der Straße nicht einsehbar ist. Die Voraussetzungen liegen daher vor und das Verkehrszeichen ist anzuordnen.

 

17. Georg-Feydt-Weg

Ein Anwohner weist darauf hin, dass parkende Autos im Einmündungsbereich zur Hofholzallee das Ausfahren aus dem Georg-Feydt-Weg in die Hofholzallee gefährden sollen. Er schildert, dass aus dem Georg-Feydt-Weg kommend die Gegenfahrbahn benutzt werden müsse und einfahrende Fahrzeuge aus der Hofholzallee auf der gleichen Fahrbahn kämen und es dadurch häufig zu brenzligen Situationen kommen solle.
Vor Ort wurden keine parkenden Autos im Einmündungsbereich gesehen. Unabhängig davon sind die Teilnehmer der Verkehrsschau zu der Auffassung gelangt, dass die baulichen Verhältnisse hier so gegeben sind, dass die Regeln der StVO ausreichen. Die als problematisch beschriebenen Begegnungsfälle sind aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung des Georg-Feydt-Weges selten und können unter Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme jederzeit gefahrlos bewältigt werden. Insofern sind keine verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich.


18. Georg-Feydt-Weg

Eine weitere Anwohnerin des Georg-Feydt-Weges schildert, dass die Straße im hinteren Teil in den letzten Jahren zu einer Wohnstraße geworden sei, in der viele Familien mit Kindern wohnen. Von dem Wendehammer dieser Sackgassenlage geht sowohl das Gelände zum THW ab, als auch ein Wohnmobilparkplatz. Dadurch wird die Straße stark frequentiert und es sollen auch viele LKW mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Die Anwohnerin sieht die Kinder hier gefährdet und fragt daher an, ob Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung getroffen werden können.
Der Georg-Feydt-Weg ist ab der Querung des Julienluster Weges eine Sackgasse, bei der eine Tempo 30-Zone gemäß der StVO durchaus eingerichtet werden könnte. Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tempo 30-Zone nicht in der gesamten Straße eingerichtet werden sollte, sondern gegebenenfalls nur in dem hinteren Bereich mit der Wohnbebauung, da im vorderen Bereich die Straße einem Waldgebiet gleicht. Hier gibt es einen einseitigen baulichen Gehweg und keine Wohnbebauung.

Das Tiefbauamt wird gebeten, den Vorschlag zur Ausschilderung einer Tempo 30-Zone im Hinblick auf das gemeindliche Einvernehmen zu prüfen.


19. August-Bier-Weg

Der Ortsbeirat Schreventeich/ Hasseldieksdamm fragte aufgrund seiner Sitzung vom 03.07.2014 beim Tiefbauamt an, ob der August-Bier-Weg zur Nutzung durch Radfahrer freigegeben werden könnte. Das Tiefbauamt teilte nun mit, dass der August-Bier-Weg zwischen Virchowstraße und Langenbeckstraße vom Gehweg zum Geh- und Radweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG umgestuft wurde. Eine entsprechende Beschilderung mit VZ 240 ist aus beiden Richtungen anzubringen.


20. Hasseldieksdammer Weg - Ecke Metzstraße

Anwohner weisen darauf hin, dass an der Kreuzung aus der Metzstraße kommend bei der Einfahrt in den Hasseldieksdammer Weg nicht damit gerechnet wird, dass Radfahrer aus beiden Richtungen kommen. Dies soll jedoch häufiger der Fall sein.
Die Verkehrsschauteilnehmer stimmen der Einschätzung zu. Aus diesem Grund soll das VZ 205 (Vorfahrt gewähren) mit dem ZZ 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) ergänzt und etwas näher an die Einmündung heran gesetzt werden.
21. Einfahrt in die Nietzschestraße vom Kronshagener Weg

In der Sitzung des Ortsbeirates Schreventeich/ Hasseldieksdamm am 23.04.2015 wurde unter Punkt 5.2 die Beschilderung im Bereich Kronshagener Weg/ Nietzschestraße behandelt. Dort ist im Zuge des Baus der Mittelinseln die in Fahrtrichtung stadteinwärts vor der Kreuzung Nietzschestraße/ Eichendorfstraße vorhandene Kombination der VZ 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) und ZZ 1020- 30 (Anlieger frei) entfernt worden. Der Ortsbeirat hat die Verwaltung gebeten, die Verkehrssicherheit zu überprüfen.

Im Kronshagener Weg wurde Anfang der 1990ér Jahre in Fahrtrichtung Innenstadt eine Busspur angelegt, so dass für den Individualverkehr nur noch eine Fahrspur verblieb. Damals war die B 76 noch nicht fertiggestellt, weshalb die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsbelastung sowohl im Kronshagener Weg als auch im Westring wesentlich höher waren als heute. Aufgrund dieser Umstände kam es zu Stauungen vor der Ampel Westring, in deren Folge, das Wohngebiet Langenbeckstraße/ Kantstraße/ Nietzschestraße als Ausweichstrecke in beiden Richtungen vom Durchgangsverkehr genutzt wurde.

Um dieser Belastung im Interesse der Bewohner entgegenzuwirken, wurden verkehrsregelnde Maßnahmen bestehend aus Einfahrtsverboten und der Markierung von alternierenden Parkstreifen ergriffen.

Im Kreuzungsbereich Kronshagener Weg / Nietzschestraße / Eichendorffstraße wurde die oben genannte Beschilderung eingeführt. Damit soll einerseits das Umfahren der Staus und andererseits das Abbiegen in die nur auf den ersten circa 30 m befahrbare Eichendorffstraße durch ungewollten Schleichverkehr verhindert werden.

Nachdem nun mehr als 30 Jahre vergangen und sowohl die Busspur schon lange aufgehoben, als auch die B 76 in Betrieb genommen sind, haben sich die Verkehrsabläufe grundlegend verändert. Das Wohngebiet wird nur von Anliegerverkehr befahren und es gibt keinen Schleichverkehr, der dieses als Abkürzung nutzt.

Insofern ist die ehemalige verkehrsrechtliche Begründung zwischenzeitlich entfallen. Da zudem der Anliegerverkehr ohnehin die gesamt Zeit per Beschilderung zugelassen war, verändern sich dadurch auch die tatsächlichen Verkehrsabläufe nicht. Die Beschilderung war demnach zu entfernen.


22. Eichkamp 11-13

Im Eichkamp 11-13 hat der Verein Pädiko eine Wohnung angemietet, die zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren genutzt wird. Es wird bemängelt, dass aufgrund der parkenden Autos vor der Gartenpforte die Tageskinder nicht mit dem Vierlingswagen aus der Gartenpforte geschoben werden können, da der Platz zum Rangieren fehlt. Weiterhin soll durch die parkenden Autos das Überqueren der Straße schwierig sein.
Vor Ort wurde festgestellt, dass es die Möglichkeit gibt, das Grundstück nicht nur über die Gartenpforte, sondern auch über den Innenhof zu verlassen. Die Zufahrt zu diesem Innenhof ist sehr geräumig. Es ist durchaus zumutbar, diesen Weg mit den Tageskindern zu nutzen. Das Rangieren ist auf diesem Weg uneingeschränkt möglich. Weiterhin könnte die Gartenpforte vergrößert werden, sodass auch auf diesem Weg das Rangieren mit dem Vierlingswagen machbar wäre.
Das private Interesse ist daher hier deutlich geringer als das öffentliche Interesse, sodass nichts weiter zu veranlassen ist.

 

23. Lessingplatz

Der Sozialverband Deutschland fragt im Namen seiner Mitglieder an, ob auf dem Seitenstreifen gegenüber der Postfiliale am Lessingplatz ein Behindertenparkplatz für Kurzzeitparker (30 Min) eingerichtet werden könnte.
Der Längsparkstreifen vor der Postfiliale ist für die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zu schmal. Die Verkehrsschauteilnehmer regen daher als Hinweis für das Tiefbauamt an, bei den Umbauarbeiten vor der Lessinghalle die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes für Kurzzeitparker zu berücksichtigen.

 

Ortsbeirat Mitte

24. Wilhelminenstraße

In der Ortsbeiratssitzung vom 17. Februar 2015 regte ein Bürger in der Bürgerfragestunde an, die Beschilderung für das Benutzen des Gehweges durch Radfahrer auch in dem Einmündungsbereich von der Legienstraße kommend zu beschildern, da es hier immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt. Für die Fußgänger soll es ,aus Richtung Legienstraße kommend, nicht ersichtlich sein, dass hier auch Radfahrer auf dem Fußweg fahren dürfen.
Es ist richtig, dass aus der Bergstraße kommend die Radfahrer auf dem Gehweg fahren dürfen. Das hat den Grund, dass die Wilhelminenstraße sehr schmal ist und den Radfahrern im Gegenverkehr nicht gut ausgewichen werden kann. Der Gehweg ist jedoch zu schmal, als dass er von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden kann. Insofern müssen Radfahrer aus Gründen der Verkehrssicherheit in Richtung Bergstraße die Fahrbahn benutzen. Da die StVO keine Beschilderung kennt, die anzeigt, dass Radfahrer von vorne kommen können, kann die gewünschte Beschilderung nicht angebracht werden.


25. Kreuzung Exerzierplatz / Rathausstraße / Kleiner Kuhberg

Ein Bürger teilt mit, dass vom Ziegelteich kommend an dem Kreuzungsbereich Exerzierplatz / Rathausstraße / Kleiner Kuhberg häufig verbotener Weise links abgebogen werden soll. Er regt zur besseren Kenntlichmachung an, auch auf der linken Seite ein Fahrtrichtungszeichen anzubringen.
In dem Kreuzungsbereich gibt es vom Ziegelteich kommend zwei Fahrspuren. Die eine weist durch die Fahrbahnmarkierung das Abbiegen nach rechts aus und die andere die Fahrtrichtung geradeaus. Weiterhin gibt es auf der rechten Seite am Fahrbahnrand das Richtungszeichen VZ 214-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts). Ein weiteres Schild auf der linken Seite ist nicht notwendig, zumal auch das Setzen eines Mastes an dieser Stelle sehr schwierig wäre. Die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen sind bereits eindeutig geregelt.