Bericht über die Verkehrsschau am 7. Mai 2015

Ortsbeirat Mitte

1. Prüne 30

Ein Anwohner aus dem Haus Prüne 30 hat um Prüfung gebeten, ob das eingeschränkte Haltverbot am gegenüberliegenden Fahrbahnrand noch erforderlich ist. Aufgrund des hohen Parkdrucks würden dringend Abstellmöglichkeiten benötigt.
Gemeint sind die Haltverbote in Höhe des Gebäudes der Firma Knutzen auf der rechten Seite aus Richtung Adelheidstraße kommend. Diese wurden ursprünglich als Lieferbereich eingerichtet und gelten werktags von 8- 18 Uhr.
Ein regelmäßiger Verstoß gegen diese Regelung führt dazu, dass Fahrzeuge beidseitig abgestellt werden und Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Aufgrund der Nähe zum Gesundheitszentrum Prüne / Prüner Gang ist dieser Abschnitt einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Regelmäßig kommt es zu Behinderungen und Rangiermanövern.
Statt die Haltverbote aufzuheben, müsste über eine noch stärkere Überwachung oder eine Umwandlung in absolute Haltverbote nachgedacht werden.

Der Bereich Prüne zwischen Schützenwall und Prüner Gang wird jedoch ab Ende Juni umgebaut. Der neue Fahrbahnquerschnitt wird zu geänderten Parkregelungen führen. Bis dahin soll der derzeitige Bestand erhalten bleiben.


2. Königsweg 29

Seitens des Sanitätshauses Elsner, Königsweg 29, wurde gebeten, vor dem Haus 2 Kundenparkplätze einzurichten.
Der Bereich liegt in Fahrtrichtung stadtauswärts auf der linken Seite kurz vor der Ringstraße. Vor den Häusern 27- 29 gilt für die Zeit Montag - Freitag, 8.00 – 18.00 Uhr, Samstag, 8.00 – 13.00 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot. In diesem Abschnitt befinden sich die Firmen Knobbe, An- und Verkauf Goldeck sowie das Sanitätshaus. Zunächst sollte geklärt werden, ob die Lieferzone für diese Geschäfte entbehrlich ist.

Ortsbeirat Meimersdorf / Moorsee

3. Bormkamp

Seitens des Behindertenbeauftragten der am Bormkamp gelegenen Kirchengemeinde wurde um die Einrichtung allgemeiner Behindertenparkplätze zum Besuch der sonntäglichen Gottesdienste gebeten.
Vor dem Grundstück der Kirche ist ein Parkstreifen vorhanden. Die letzte Parkbucht vor der Kurve Richtung Kieler Weg umfasst 3 Stellplätze und ist nunmehr zu reservieren.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Straße Bormkamp ist die letzte Parkbucht vor der Kirche zeitlich begrenzt für behinderte Personen zu reservieren. Am Anfang und am Ende ist jeweils ein Mast in die Grünfläche zu setzen. Hieran sind die VZ 314- 10 bzw. 314- 20 sowie die ZZ 1044- 10 und 1042- 31 (sonntags 9- 13h) zu befestigen.
Kieler Weg / Radwegbeschilderung

Seitens des Tiefbauamtes wurde darauf hingewiesen, dass die Geh- und Radwegbeschilderung im Kieler Weg nicht einheitlich ist. Überwiegend sei der Gehweg für Radfahrer frei gegeben, im Bereich der Einmündung Goldregenholz sei jedoch ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert.
Eine Benutzungspflicht soll nicht ausgesprochen werden. Die Beschilderung ist entsprechend zu ändern.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In Fahrtrichtung Dorf ist unmittelbar hinter der Einmündung Goldregenholz das VZ 240 zu entfernen und stattdessen eine Kombination der VZ 239 (Gehweg) und 1022- 10 (Radfahrer frei) auszuschildern.
In Höhe der Einmündung Biberbach sind an Lat. 60 die VZ 239 und 1022- 10 anzubringen.

Für die Fahrtrichtung Lütt Steenbusch ist rechts der Einfahrt zum Anemonenweg ein Mast mit den VZ 239 und 1022- 10 zu setzen.
In Höhe der Einmündung Biberbach sind an Lat. 61 die VZ 239 und 1022- 10 zu befestigen.


4. Lütt Steenbusch / Kieler Weg / Geschwindigkeitsbegrenzung

In dem Bereich vor der Johanna-Mestorf-Schule und dem Sportplatz gilt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h, werktags 7- 17 Uhr, in Verbindung mit der Schulwegtafel.
Eine Mutter hat gebeten, diese zeitliche Begrenzung aufzuheben, da der Sportplatz gerade nach 17 Uhr von Kindern genutzt werde. Diese müssen die Straßenseite im unübersichtlichen Kurvenbereich wechseln und würden durch schnellere Kraftfahrzeuge gefährdet.
Die Argumentation kann nachvollzogen werden. Darüber hinaus ist der Straßenverkehrsbehörde bekannt, dass auch am Wochenende auf dem Sportplatz Veranstaltungen stattfinden.
Die zeitliche Beschränkung für die Geschwindigkeitsreduzierung soll somit aufgehoben werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In dem Bereich Lütt Steenbusch / Kieler Weg sind alle ZZ 1042- 31 (werktags 7-17h) zu den VZ 274- 53 zu entfernen.

 

Ortsbeirat Wellsee / Kronsburg / Rönne

5. Kniestraße

Eine Anwohnerin hat darauf hingewiesen, dass es in der Kniestraße keine Gehwege gibt. Sandstreifen neben der asphaltierten Fahrbahn würden zum Parken benutzt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Insbesondere Schulkinder seien gefährdet.

In der Kniestraße herrscht, wie in weiten Teilen des Ortsteiles Kronsburg, ein alter und aus heutiger Sicht unzureichender Ausbauzustand der Straßen. Überwiegend sind mittig asphaltierte Fahrbahnen vorhanden und seitlich meist nur einseitig Gehwege hinter einem Bordstein oder Sandstreifen bis an die Grundstücksgrenzen heran. Die Sandstreifen sind in unterschiedlicher Breite oder gar nicht vorhanden.
Änderungen sind hier nur durch eine Überplanung von Straßenzügen und bauliche Maßnahmen möglich. Im Nahbereich der Schule (Kuhlacker, Fettberg, Poppenbrügger Weg) wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Verbesserungen erreicht.
Das Tiefbauamt wird über die Anfrage der Anwohnerin informiert.


6. Zum Forst 91

Ein Mitglied der Rönner Beliebung teilte mit, auf dem Grundstück der Beliebung, Zum Forst 91, sei ein Spielplatz entstanden, der stark von Kindern genutzt werde. Er bat daher um die Anordnung eines Gefahrzeichens „Kinder“.
In dem Abschnitt der Straße Zum Forst ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h zulässig. Das Grundstück liegt deutlich außerhalb der geschlossenen Ortschaft; Gehwege sind nicht vorhanden.
Aufgrund der Lage ist davon auszugehen, dass Kinder aus Rönne nicht zu Fuß zum Spielplatz gehen. Die Spielfläche liegt hinter dem Gebäude. Vor dem Haus befindet sich eine großzügig bemessene Hoffläche, die für die An- und Abfahrt sowie zum Parken genutzt wird. Bringen und Abholen, Ein- und Aussteigen findet auf dem deutlich von der Straße abgesetzten Privatgrundstück statt. Aufgrund der Entfernung zur Straße besteht nicht die Gefahr, dass Kinder im Spiel unverhofft auf die Fahrbahn treten.
Es liegt somit keine verkehrsrechtliche Begründung für die Anordnung eines Gefahrzeichens vor.

Ortsbeirat Elmschenhagen / Kroog

7. Dorfstraße

Seitens der Bußgeldstelle des Bürger- und Ordnungsamtes wurde dargestellt, aufgrund der Anordnung zum Parken auf dem Gehweg gegenüber der Matthias- Claudius- Schule werde der Gehweg in Höhe der Bushaltestelle blockiert und Fahrgäste könnten nicht ein- und aussteigen.
In der Dorfstraße ist das Parken auf dem Gehweg zunächst zwischen der Einmündung Schlehenkamp und Haus 11 erlaubt. Im Anschluss wurde unmittelbar vor der Haltestelle ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. Vor Haus 7 im Bereich der Haltestelle beginnt dann wieder die Erlaubnis zum Parken auf dem Gehweg, mit Parkscheibe 1 Stunde, Montag – Freitag 8-18 Uhr.
Der Haltestellenbereich ist von dieser Regelung auszunehmen. Damit entfallen im Bereich der Haltestelle 2 Stellplätze.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Vor Haus 7 ist der Mast mit den VZ 315- 66, 1040- 32 und 1042- 33 Richtung B 76 und zwar an die linke Seite der Grundstückszufahrt von Haus 5 zu versetzen.


8. Sanddornwinkel

Eine Anwohnerin teilte mit, im Bereich der 90°- Kurve des Sanddornwinkels könne aufgrund einer privaten Hecke nicht in den Verkehrsraum hinter der Kurve eingesehen werden. Sie hält die Situation für gefährlich und bittet um das Aufstellen eines Verkehrsspiegels.
Der Sanddornwinkel ist eine Sackgasse, in der ausschließlich Anliegerverkehr stattfindet. Aufgrund der Grundstückseinfriedung kann tatsächlich nicht in den Straßenabschnitt hinter der Kurve eingesehen werden. Allerdings sind diese Beeinträchtigungen für jeden erkennbar und den Anwohnern bewusst. Das Fahrverhalten muss somit den Umständen angepasst werden.
Seitens des Tiefbauamtes wurde festgestellt, dass die Bepflanzung deutlich in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Es wird daher ein Rückschnitt veranlasst.


9. Marienbader Straße

Die Heilig- Kreuz- Kirche liegt gegenüber der Einmündung Troppauer Straße. Vor ihr verläuft der Gehweg aus der Marienbader Straße mit einer Breite von 3,0 m. Dieser weitet sich in Richtung des Kirchengrundstückes auf und verjüngt sich danach in Richtung Allgäuer Straße auf ca. 1,50 m. Gemäß Darstellung des Pfarramtes seien auf dem städtischen Grundstück vor Jahren im Einvernehmen mit der Stadt Parkbuchten angelegt worden. Fahrzeuge werden dort senkrecht abgestellt, so dass sie teilweise in den davor verlaufenden Gehweg hineinragen. Die Bußgeldstelle habe dieses Verhalten geahndet.
Das Pfarramt bittet, die Parkfläche durch Markierung deutlich von dem Gehweg abzutrennen, um Überwachungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Die Fläche jenseits der Gehwegflucht lässt aufgrund ihrer Breite lediglich das Abstellen von 1-2 Fahrzeugen in Längsrichtung zu. Vereinbarungen oder Verträge sind den Teilnehmern der Verkehrsschau nicht bekannt.
Das Tiefbauamt wird prüfen, wie mit der Fläche umgegangen werden kann und das Pfarramt gegebenenfalls auffordern, die damalige Vereinbarung vorzulegen.

 

Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf

10. Boksberg

Eine Anwohnerin hat geschildert, in dem kurzen Sackgassenabschnitt zwischen Heikendorfer Weg und Haus 7 seien in der bewirtschaftungsfreien Zeit keine Parkmöglichkeiten für Anwohner vorhanden, da alle öffentlichen Stellplätze durch Gäste des Hotels Heikendorfer Weg 54 / Ecke Boksberg genutzt würden.
Sie bittet daher, die Bewohnerparkplätze auch nachts und am Wochenende auszuweisen.

Der Boksberg gehört zur Bewohnerzone „N“ (Neumühlen), die in der Zeit Montag - Freitag, 8- 17 Uhr gilt. Auf der Seite des Hotels sind 2 Stellplätze als Kurzzeitparkfläche (Parkscheibe 1 Stunde, Montag -Freitag, 8-17 Uhr) ausgewiesen. Gegenüber kann am Fahrbahnrand geparkt werden.
Die Bewohnerparkzone wurde durch die Ratsversammlung beschlossen. Sie dient der Verdrängung des studentischen Parksuchverkehrs und wurde daher in Anlehnung an die Betriebszeiten der Fachhochschule Neumühlen-Dietrichsdorf eingerichtet. Es ist nicht möglich, Regelungen zu Gunsten von Anwohnern außerhalb des Regelungsbereiches der Bewohnerzone anzuordnen. Außerhalb des Instrumentariums „Bewohnerparkrecht“ gibt es nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit der Privilegierung von Anwohnern. Eine andere verkehrsrechtliche Lösung, wie die weitergehende Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen, um Gäste des Hotels zu verdrängen, wäre nicht im Interesse der Anwohner, da diese Dauerparkplätze benötigen.

Ortsbeirat Gaarden

11. Lensahner Straße / Ecke Bielenbergstraße 14

In dem Eckgebäude Bielenbergstraße 14 ist ein Pizza- Service ansässig. Die Anlieferung erfolgt über einen Nebeneingang in der Lensahner Straße.
Der Betreiber des Geschäftes hat um die Ausweisung einer Lieferzone gebeten.
In der Lensahner Straße wird in Fahrtrichtung Bielenbergstraße rechts rechtswidrig ganz auf dem Gehweg und links halb auf dem Gehweg geparkt.
Die Ladezone soll vor dem Eckgebäude ausgewiesen werden. Damit darf gegenüber kein Fahrzeug abgestellt werden, da die Fahrbahn zu schmal ist (Breite ca. 5,20m). Diese Regelung soll zunächst ohne die Anordnung absoluter Haltverbote versucht werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Vor dem Eckgebäude Bielenbergstraße 14 ist in der Lensahner Straße in Höhe des Altkleidersammelbehälters in die Gehweghinterkante ein Mast mit VZ 286- 20 und ZZ 1042- 33 (Montag - Samstag, 14-19 Uhr) zu setzen. In einer Entfernung von 10 m davor ist ein weiterer Mast mit den VZ 286- 10 (Beginn) und 1042- 33 zu setzen.