Bericht über die Verkehrsschau vom 9. Dezember 2015

Ortsbeirat Mitte

1. Boninstraße

Der Ortsbeirat Mitte hat geschildert:
In Nähe der Kirchhofallee führe das Gehwegparken annähernd zu einer Sperrung des Gehweges.
In Fahrtrichtung Schützenwall beginnt hinter der Einmündung Kirchhofallee die Erlaubnis zum Parken ganz auf dem Gehweg. In dem Abschnitt bis gegenüber von Haus 5-7 wird der Gehweg durch größere öffentliche Bäume begrenzt. Zwischen abgestellten Fahrzeugen und den Baumschutzbügeln bleibt für Fußgänger kaum Platz. Im weiteren Verlauf steht eine ausreichende Gehwegrestbreite zur Verfügung, da dieser nicht mehr durch Bäume eingeengt wird.
Im vorderen Bereich soll nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg angeordnet werden
Um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht zu 2/3 auf dem Gehweg abgestellt werden (wie es in der Boninstraße auf der gegenüberliegenden Seite häufig zu beobachten ist), soll eine Markierung erfolgen.

2. Papenkamp

In Fahrtrichtung Ringstraße ist das Parken halb auf dem Gehweg zugelassen und ein entsprechender Parkstreifen auf Gehweg und Fahrbahn markiert. Diese Anordnung endet vor Haus 5 an Laterne 17. Allerdings setzt sich die Parkstreifenmarkierung fort.
Vor der Ringstraße befindet sich eine DRK- Rettungswache. Die dortigen Stellplätze sollen ausschließlich den Rettungswagen zur Verfügung stehen.
Die Beschilderung ist allerdings falsch gewählt worden. Es sind absolute Haltverbote mit dem Zusatz „nur Rettungsfahrzeuge“ vorhanden. Es sollen jedoch einzig die Rettungsfahrzeuge von dem absoluten Haltverbot befreit werden.

Ortsbeirat Wellsee/ Kronsburg/ Rönne

3. Edisonstraße

Seitens der Firma Thales, Edisonstraße 3, wurde dargestellt, durch beidseits der Grundstücksausfahrt abgestellte Lkw oder Container entstünden erhebliche Sichtbeeinträchtigungen.
Es handelt sich hierbei um das letzte Grundstück vor der B 404. Die Zufahrt ist sehr großzügig angelegt. Rechts und links der Ausfahrt ist bereits durch ausgeschilderte absolute Haltverbote eine Ausdehnung der Parkverbotsfläche auf dem Seitenstreifen vorgenommen worden.
Die Sichtbehinderungen sind zwar gegeben, jedoch stellen sie übliche Beeinträchtigungen dar. Bei einem langsamen Hineintasten in die Fahrbahn können Lücken erkannt und genutzt werden. Der fließende Verkehr im Zuge der Edisonstraße kann die Situation frühzeitig erkennen und das Fahrverhalten darauf einstellen.

4. Theodor Steltzer- Weg

Ein Anwohner hat um Ausschilderung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich gebeten.
Es handelt sich um eine Sackgasse, die vom Kreisauer Ring abzweigt. Die Verkehrsfläche ist niveaugleich ohne Trennung von Verkehrsarten ausgebaut worden. Bei der Einfahrt aus dem Kreisauer Ring sind zunächst ca. 2 Stellplätze angelegt. Die Verkehrsfläche weitet sich sodann aus. Mittig angelegte Senkrechtstellplätze müssen umfahren werden. Dahinter zweigen nach rechts und links kurze Sackgassenabschnitte ab.

Die Voraussetzungen für die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich liegen damit vor.

5. Segeberger Landstraße

Im Rahmen der Orstbeiratssitzung am 8. September 2015 wurde geschildert, im Bereich der Stechwiese werde auf der Fahrbahn geparkt. Durch die Kurvenlage käme es zu Problemen.

Aus Richtung Wellseedamm kommend gilt bis Haus 45 ein absolutes Haltverbot. Im Folgenden abgestellte Fahrzeuge führen dazu, dass der Verkehr in die Gegenfahrbahn ausweichen muss. Aufgrund der folgenden Linkskurve kann der Gegenverkehr nicht eingesehen werden.
Die absoluten Halteverbote sollen daher verlängert werden. Diese Regelung kommt auch den Bussen des ÖPNV zugute.

Ortsbeirat Ellerbek/ Wellingdorf

6. Poppenrade

Von der Geschwister-Scholl-Straße kommend dürfen lediglich Busse des Linienverkehrs, Taxen und Radfahrer über den Schulparkplatz zur Poppenrade fahren. Die Straße Poppenrade ist Teil einer Tempo- 30- Zone, was jedoch aus Richtung Geschwister-Scholl-Straße nicht ersichtlich ist. Die Beschilderung soll daher Höhe Wendebereich vor dem Schulparkplatz ergänzt werden.

7. Klosterstraße

Auf der Ostseite der Klosterstraße wird im Nahbereich der Einmündung Ostring beidseitig geparkt, so dass Rechtsabbieger vom Ostring häufig nicht in die Klosterstraße einfahren können.
Die Abfahrt vom stark befahrenen Ostring muss behinderungsfrei möglich sein. Daher sollen in der Klosterstraße vor der Kreuzung Haltverbote angeordnet werden.

8. Ellerbeker Weg

Nachdem ursprünglich lediglich für Lkw eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/ h galt, wurde diese wegen der unebenen Fahrbahnoberfläche auf alle Verkehrsteilnehmer ausgeweitet. In Fahrtrichtung Klausdorfer Weg fehlt allerdings das Ende dieser Anordnung.

9. Schönberger Straße / Katharinenstraße

Eine Fußgängerin hat geschildert, an der oben genannten Einmündung würde der Gehweg vor der Sparkassenfiliale zum Parken genutzt werden. Dadurch würden Autofahrer aus der Katharinenstraße nahende Fußgänger und Radfahrer zu spät sehen.

Die Katharinenstraße ist zur Schönberger Straße hin mit einer großzügigen Gehwegüberfahrt versehen, sodass Kraftfahrer unzweifelhaft auf einen Geh-/ Radweg auffahren.
Im Anschluss an die Gehwegüberfahrt wurden in der Katharinenstraße Senkrechtstellplätze angelegt. In Erweiterung dieser Stellplätze werden Fahrzeuge auch auf dem Gehweg vor der Sparkasse abgestellt.
Dieses Verhalten ist rechtswidrig und kann geahndet werden.
Allerdings wird in dieser Situation keine besondere Gefährdungslage gesehen. Die Fläche, die nicht zum Falschparken genutzt wird, ist immer noch breiter, als an einer Vielzahl anderer Einmündungen. Die Schönberger Straße ist so stark befahren, dass immer auf der Gehwegüberfahrt gehalten werden muss, um eine Lücke im fließenden Verkehr wahrzunehmen und zu nutzen. Die Geschwindigkeiten, mit denen auf die Gehwegüberfahrt aufgefahren wird, gehen somit gegen Null. Es verbleibt somit ausreichend Gelegenheit, Fußgänger und Radfahrer wahrzunehmen.

Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf

10. Langer Rehm

Eine Anruferin hat dem Tiefbauamt, Herrn Schmailzl, gegenüber geäußert, in der Straße Langer Rehm Richtung Ivensring sei von der Lüderitzstraße kommend keine Tempo- 30- Zone ausgeschildert.
Vor Ort wird festgestellt, dass die Tempo- 30- Zone aus allen Fahrtrichtungen (Lüderitzstraße / Ostring, Lüderitzstraße / Verdieckstraße, Langer Rehm / Nachtigalstraße) bereits deutlich früher beginnt und sich in Richtung Ivensring fortsetzt. Eine wiederholende Beschilderung innerhalb der Zone ist ausgeschlossen.

11. Hohler Weg

In einer Sitzung des Ortsbeirates wurde dargestellt, der Gehweg Hohler Weg sei nicht als solcher ausgeschildert.
Dieser Zustand mag während langwieriger Bauarbeiten am Ostring und einer ausgeschilderten Umleitung für Radfahrer über den Hohlen Weg Gültigkeit gehabt haben. Während der Verkehrsschau wurde jedoch festgestellt, dass eine Gehwegbeschilderung vorhanden ist.

12. Tiefe Allee

Eine Bürgerin hat gebeten, die Tempo- 30- Zone in der Tiefen Allee bereits hinter der Zufahrt vom Ostring beginnen zu lassen. So sei auch die Querungsstelle an der Treppenanlage vom Pobsteier Platz / am Zugang zum Tunnel Heikendorfer Weg gesichert. Außerdem würden häufig Tiere überfahren, die es zu schützen gilt.
Die Tempo- 30- Zone beginnt zur Zeit vor den bebauten Grundstücken. Die Strecke zwischen den Häusern und dem Ostring ist anbaufrei. Daher liegen die Voraussetzungen für die Beschilderung einer Tempo- 30- Zone zum Schutz der Wohnbevölkerung in diesem Abschnitt nicht vor.
Die Querungsstelle ist bereits aus beiden Fahrtrichtungen durch Gefahrzeichen „Kinder“ gesichert, da sie auch Teil des Schulweges ist. Fußgänger haben auf der geraden Teilstrecke der Tiefen Allee sehr gute Einsichtmöglichkeiten und können die großzügig auftretenden Lücken im fließenden Verkehr gefahrlos nutzen, um die Fahrbahn zu überqueren.
Es besteht keine Notwendigkeit für weitere verkehrliche Regelungen.
Es fiel allerdings auf, dass das Gefahrzeichen Richtung Ostring gereinigt werden muss.

13. Grenzstraße

Wieder einmal wird berichtet, dass Lkw- Fahrer Richtung Ostring an der Hafenzufahrt vorbei Richtung Moorblöcken fahren und dann versuchen in den engen Straßen Moorblöcken, Schwentinestraße, Luisenstraße zu wenden.

Die Zufahrtspur zum Ostuferhaben wurde mit Fährsymbolen und Geradeauspfeilen markiert, die Spur Richtung Moorblöcken mit Rechtsabbiegepfeilen. Der vom Heikendorfer Weg kommende Verkehr wird ab der Schwentinestraße durch Markierung in die Fahrspur zum Ostuferhafen gelenkt, so dass Richtung Moorblöcken ein Spurwechsel vorgenommen werden muss.
Es ist für die Teilnehmer der Verkehrsschau kaum nachzuvollziehen, warum dennoch nicht zum Hafengelände abgebogen wird.

Es wird jedoch vorgeschlagen, in der linken Fahrspur statt der Geradeauspfeile Linksabbiegepfeile zu markieren, da zum Ostuferhafen tatsächlich nach links abgebogen werden muss. Auf den vorhandenen Wegweisern ist das Ziel Ostuferhafen sodann mit einem Linkspfeil zu versehen.

Außerdem könnte es sein, dass das VZ 250 auf der Tafel an der Einfahrt zum Hafengelände abschreckend wirkt. Es wird daher dafür plädiert, oberhalb der Tafel zusätzlich den Schriftzug „Ostuferhafen“, wie er im gesamten Stadtgebiet als Wegweisung verwendet wird, anzubringen.

Ortsbeirat Gaarden

14. Sandkrug

Es wurde um Prüfung gebeten, ob das Parken auf dem Gehweg auch vor Haus 32 erlaubt werden kann.
Im Sandkrug ist das Parken beidseitig halb auf dem Gehweg zugelassen. Die Anordnung endet aus Richtung Elisabethstraße kommend vor der stark aufgeweiteten Einmündung Raaschstraße. Der Gehweg, der rechts um die Ecke führt ist deutlich breiter, als im übrigen Bereich des Sandkruges. Um die Fahrbahn möglichst als Schwenkbereich für Feuerwehrfahrzeuge und die Müllabfuhr frei zu halten, soll hier auch das Parken halb auf dem Gehweg zugelassen werden.

Aus Richtung Norddeutsche Straße kommend wird im Kurvenbereich Raaschstraße / Sandkrug entlang des Bunkers ganz auf dem Gehweg geparkt. Der Gehweg wird auf dieser Seite nicht benötigt oder genutzt, so dass das Parkverhalten legalisiert werden soll.
Damit schließt sich die Lücke bis zum Sandkrug, wo Richtung Elisabethstraße ebenfalls das Parken halb auf dem Gehweg zugelassen ist.

15. Hofstraße 13 und 17

Aus beiden Häusern haben sich Bewohner gemeldet und geschildert, die Hofzufahrt werde regelmäßig durch parkende Fahrzeuge behindert.
In der Hofstraße gibt es etliche Zufahrten, die stets relativ schmal sind, da sie durch die Gebäudemauern begrenzt werden. Aus Richtung Bielenbergstraße kommend ist rechts das Parken ganz auf dem Gehweg erlaubt, gegenüber wird am Fahrbahnrand geparkt.
Die Hofzufahrten sollen grundsätzlich nicht über die StVO- Regelung hinaus, nach der nicht vor Zufahrten geparkt werden darf, durch ergänzende Maßnahmen, wie Haltverbote oder Markierungen geschützt werden. Aufgrund der relativ großzügigen Fahrbahnbreite von ca. 7,30 m dürfte es grundsätzlich zumindest mit wenigen Rangiervorgängen möglich sein, die Zufahrten zu nutzen.

In dem Hof von Haus 13 ist allerdings eine Tischlerei ansässig. Die Zufahrt wird daher auch von längeren Transportern oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger genutzt. Der Firmeninhaber stellt nachvollziehbar dar, dass er die Ein- und Ausfahrt nur nutzen kann, wenn gegenüber das Parken verboten wird. Dort sollen somit für die Zeit von Montag bis Freitag, 6- 18 Uhr, absolute Haltverbots ausgeschildert werden.