Verkehrsschaubericht vom 5. Oktober 2016

Ortsbeirat Hassee / Vieburg

1. Pestalozzistraße / Krusenrotter Weg

Im Zuge der Schulwegsicherung wurde dieser Bereich vom Tiefbauamt neu überplant und es sind daraufhin im Einmündungsbereich Pestalozzistraße / Krusenrotter Weg Querungshilfen neu angelegt worden. Nachdem die Parksituation vor den neuen Querungsstellen und die damit verbundenen eingeschränkten Sichtverhältnisse im Ortsbeirat thematisiert wurden, wurde die Situation vor Ort vom Tiefbauamt noch einmal begutachtet. Die Planungsabteilung vom Tiefbauamt regt aufgrund der Gegebenheiten vor Ort an, direkt an den Querungshilfen Haltverbote einzurichten, da die Argumentation der Bürger nachvollzogen werden kann.
Auch die Verkehrsschauteilnehmer sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sichtverhältnisse durch Haltverbote verbessert werden sollten.


2. Hamburger Chaussee 162 Höhe Bummelgang

Ein Anwohner teilt mit, dass Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen zwischen der Grundstückszufahrt von Haus 162 und der Lichtsignalanlage parken. Dadurch solle die Sicht auf die Lichtsignalanlage verdeckt werden. Der Anwohner regt daher an, den Bereich mittels Poller frei zu sperren.

Es kann von den Verkehrsschauteilnehmern nicht nachvollzogen werden, dass die Sicht auf die Lichtsignalanlage durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich verdeckt werde. Es wird daher keine Notwendigkeit für das Setzen von Pollern oder ähnlichen Maßnahmen zum Verhindern des Parkens gesehen.
Ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes schilderte, dass der Anwohner dort bei der Argumentation für die Poller auch geäußert habe, dass seine Zufahrt von parkenden Fahrzeugen versperrt werde. Dem könnte nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer durch einen Bügel seitlich direkt neben seiner Ausfahrt als Parkplatzbegrenzung abgeholfen werden.


3. Hamburger Chaussee Einmündung Baumweg und Petersburger Weg

Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Kiel leitet ein Schreiben eines Bürgers weiter, in dem dieser die Auffassung vertritt, dass die Fahrzeuge in der Hamburger Chaussee nicht genügend auf den Radverkehr in der Einmündung zum Baumweg und Petersburger Weg hingewiesen werden. Dadurch sollen von abbiegenden Fahrzeugen die Radfahrer leicht übersehen und Unfälle verursacht werden. Auch sein Sohn sei hier bereits von einem links abbiegenden Fahrzeug erfasst worden.

Es gibt in diesem Bereich eine Gehwegüberfahrt, auf der die Radfurt ganz deutlich beidseitig mit weißen Platten markiert ist. Dadurch ist die Radfurt auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut zu erkennen. Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer sind hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Gerade die Linksabbieger haben besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Es handelt sich bei dem Verkehrsunfall um einen tragischen Einzelfall. Auch die jährliche Auswertung der Unfallschwerpunkte weist hier keine Auffälligkeiten auf.


4. Hamburger Chaussee 219 (Ausfahrt Stiftung Drachensee)

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stiftung Drachensee teilt mit, dass aus seiner Sicht die Ausfahrt von dem Grundstück der Stiftung Drachensee in die Hamburger Chaussee schwierig sei. Auch wenn die parkenden Fahrzeuge die bestehenden Markierungen einhalten, seien die Sichtverhältnisse sehr eingeschränkt. Es wird daher um Prüfung gebeten, ob die freizuhaltenden Bereiche erweitert werden können.

Rechts und links von der Ausfahrt befinden sich bereits markierte Sperrflächen. Sicherlich sind die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt nicht optimal, aber unter Beachtung des § 1 StVO ist es den Verkehrsteilnehmern möglich, sich in die Hamburger Chaussee hinein zu tasten und einzufahren. Es handelt sich hier um eine Einfahrsituation, wie es sie häufig im Kieler Stadtgebiet gibt.
Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer sind keine weiteren Maßnahmen an dieser Stelle erforderlich.


5. Rendsburger Landstraße182 (kurz nach der Hasseer Straße stadtauswärts)

Herr Kalinowski von der Polizei fragt an, ob die innerörtliche Beschilderung für die Polizeistation Hassee durch das VZ 363 (Polizei) ausgetauscht werden könne, damit die Polizeistation für Ortsfremde besser erkennbar wird.
Die Polizeistation Hassee ist werktags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Darüber hinaus gibt es eine Sprechanlage zum 3. Polizeirevier, die 24 Stunden erreichbar ist. Bei der Rendsburger Landstraße handelt es sich um die Kreisstraße 28, deren Nutzung durch überörtlichen Verkehr erheblich ist. Dadurch liegen aus seiner Sicht die Voraussetzungen für die Aufstellung des VZ 363 vor.
Auch die Verkehrsschauteilnehmer teilen diese Auffassung, sodass die Aufstellung des VZ 363 angeordnet werden kann.

Ortsbeirat Russee / Hammer / Demühlen

6. Speckenbeker Weg - Schulwegsicherung

Höhe Hammerbusch wurde auf dem Schulweg ein neuer Fußgängerübergang errichtet. Dadurch ist die Notwendigkeit der Markierung von Gefahrzeichen 136 (Kinder) entfallen, die vor der alten Querungshilfe aufgebracht war.
Herr Kohlmorgen vom Tiefbauamt regte jetzt an, dass durch das Aufstellen von Schulwegetafeln auf die gesamte Schulwegsituation hingewiesen werden sollte.

In Fahrtrichtung Rendsburger Landstraße befindet sich bereits eine Schulwegetafel vor Haus 60 mit dem Hinweis 300 m Länge. In der Gegenrichtung befindet sich die Schulwegetafel Höhe der Einmündung Damaschkeweg. Eine weitere Schulwegetafel befindet sich aus dem Damaschkeweg ausfahrend noch im Damaschkeweg. Es wird folglich bereits durch Schulwegetafeln ausreichend auf die Schulwegsituation hingewiesen, sodass keine weiteren Schilder erforderlich sind.

7. Damaschkeweg -  Geschwindigkeit

Ein Anwohner des Damaschkeweges Höhe der Zufahrten zu der Straße Am Waldrand teilt mit, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern in diesem Bereich nicht eingehalten werden solle. Dies könnte aus seiner Sicht daran liegen, dass der Damaschkeweg sehr lang und die Beschilderung am Anfang der Straße nicht ausreichend sei. Der Bürger fragt an, ob ein zusätzliches Piktogramm vor der Zufahrt zu der Straße Am Waldrand als Erinnerung angebracht werden könne.

Neben dem Piktogramm im Einmündungsbereich in den Damaschkeweg befindet sich bereits ein Piktogramm auf der Fahrbahn vor Haus 48b /Haus 49, um erneut auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinzuweisen. Dieses Piktogramm ist lediglich ca. 330 m von der 1. Zufahrt zu der Straße Am Waldrand entfernt. Ein weiteres Piktogramm ist aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer vor den Zufahrten nicht erforderlich, da die Verkehrsteilnehmer bereits ausreichend auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hingewiesen wurden.


8. Damaschkeweg - Zufahrt zu der Straße Am Waldrand

Eine Bürgerin teilt mit, dass die Verkehrsteilnehmer im Damaschkeweg in Fahrtrichtung Eiderbrook häufig die erste Zufahrt zu der Straße Am Waldrand übersehen bzw. als Grundstücksausfahrt werten und dadurch den ausfahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt nehmen. Es gibt in diesem Bereich drei Zufahrten zu der Straße Am Waldrand, von denen 2 Zufahrten mit Straßenschildern ausgeschildert wurden. Lediglich bei der ersten Zufahrt fehlt ein Straßenschild. Die Bürgerin fragt an, ob dieses aufgestellt werden könne, damit für die Verkehrsteilnehmer im Damaschkeweg besser ersichtlich ist, dass es sich hier um eine Straße handelt, die von rechts kommt.

Den Verkehrsschauteilnehmern ist nicht ersichtlich, warum diese Zuwegung nicht bereits als Straße ausgeschildert wurde. Die fehlende Beschilderung soll daher ergänzt werden.


9. Staakener Weg

In der Ortsbeiratssitzung vom 19. Januar 2016 wurde unter dem Punkt 11. Verschiedenes darauf aufmerksam gemacht, dass die Sackgassenbeschilderung im Einmündungsbereich von der Grunewaldstraße in den Staakener Weg um die Durchlässigkeit für Radfahrer zu ergänzen sei, da der Staakener Weg in den Käthe-Kollwitz-Pfad mündet. Der Ortsbeirat bittet um Überprüfung der Beschilderung.

Im Einmündungsbereich befindet sich das VZ 357 (Sackgasse) ergänzt mit dem Aufkleber für die Durchlässigkeit für Fußgänger. Der Staakener Weg mündet in den Käthe-Kollwitz-Pfad, welcher als selbständiger Geh- und Radweg gewidmet ist und sogar speziell für Rad-fahrer ausgeschildert wurde. Das Sackgassenschild im Einmündungsbereich ist daher um die Durchlässigkeit für Radfahrer zu ergänzen.


10. Reinickendorfer Straße

In der Ortsbeiratssitzung vom 15. März 2016 wurde unter Punkt 9. Verschiedenes von einem Bürger darauf hingewiesen, dass der Gehweg hinter den Querparkplätzen gegenüber den Häusern 33-45 nicht nutzbar sei. Die parkenden Fahrzeuge engen durch überragende Teile den ohnehin schon sehr schmalen Gehweg zusätzlich ein. Auch die Kehrmaschine könne diesen Bereich nicht reinigen, sodass es hier zu Verunreinigungen auch mit Scherben komme.

Die Situation ist von den Verkehrsschauteilnehmern nachvollziehbar. Auf dieser Straßenseite ist der Weg jedoch nicht als Gehweg gedacht, sondern lediglich als zusätzlicher Weg, um die Fahrzeuge erreichen zu können. Auf der Straßenseite der Wohnbebauung befindet sich der eigentliche ausreichend breite Gehweg.
Es ist in diesem Bereich des Weges jedoch ein deutlicher Pflegebedarf festzustellen. Die Situation kann durch einen Grünschnitt und Unkrautpflege deutlich verbessert werden.

Ortsbeirat Mettenhof

11. Kirunastraße Glascontainerentleerung

Die Containerfirma teilt über das Tiefbauamt mit, dass die Entleerung der Altglascontainer im Wendehammer mehrfach nicht durchgeführt werden konnte, da parkende Fahrzeuge die Container blockieren. Es wird angefragt, ob eine entsprechende Haltverbotbeschilderung oder Ähnliches in diesem Bereich erfolgen könne, um die regelmäßige Entleerung zu gewährleisten.

Für die Verkehrsschauteilnehmer ist die Einschätzung der Situation schwierig. Es sollte daher mit der Firma direkt Kontakt aufgenommen werden, um den genauen Platzbedarf zu klären und dort gegebenfalls eine Grenzmarkierung anzuordnen. Denkbar wäre auch, die Container etwas weiter nach hinten zu versetzen, damit sie über den abgesenkten Bordstein neben den Glascontainern geleert werden können.

Die Rückfrage bei der Containerfirma hat zwischenzeitlich ergeben, dass das Fahrzeug in der Wendeschleife nur wenden kann, wenn hier kein einziges Fahrzeug parkt. Es muss daher rückwärts aus der Kirunastraße wieder ausgefahren werden, was nicht zulässig ist. Auch die Anbringung von zusätzlichen Haltverboten zum gesetzlichen Haltverbot in der Wendeschleife gibt keine Garantie für eine hundertprozentige Einhaltung. Die Firma bittet daher um Klärung, ob die Container in den Russeer Weg verlegt werden könnten. Das wäre aus Firmensicht die beste Alternative.


12. Skandinaviendamm 360 (Höhe Tankstelle)

Es befindet sich Höhe der Tankstelle eine Querungshilfe für Fußgänger, wie wir sie mehrfach im Skandinaviendamm haben. Da sich an dieser Stelle ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet hat, fragt die Polizei an, ob eine bessere Ausschilderung/ Kenntlichmachung der Querungsstelle wie bei der Querungshilfe Höhe Wikingerbummel denkbar sei. Höhe Wikingerbummel wurden bereits ergänzende Maßnahmen angeordnet, nachdem es dort ebenfalls tödliche Unfälle gegeben hat.

Die Verkehrsschauteilnehmer sind sich einig, dass für die einzelnen Querungsstellen im Skandinaviendamm ein einheitliches Konzept erarbeitet werden sollte. Dafür solle das Tiefbauamt zunächst prüfen, in welcher Form eine Einheitlichkeit geschaffen werden könne. Die Verkehrsschauteilnehmer könnten sich zum Beispiel eine Lösung durch das Setzen der rot-weißen Poller an allen Übergängen vorstellen.

Es ist bei der Verkehrsschau aufgefallen, dass das Baustellenschild für die städtische Baumaßnahme versetzt werden muss, da es die freie Sicht auf die Fußgänger an dieser Querungsstelle in Fahrtrichtung stadteinwärts nimmt und diese dadurch erst spät wahrgenommen werden können. Der städtische Bauleiter wurde darüber bereits informiert und hat den Abbau des Schildes veranlasst.

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

13. Hofholzallee 151 Kurzzeitparkplätze vor dem Biomarkt

Der Vermieter des Biomarktes in der Hofholzallee 151 fragt an, ob vor dem Markt Kurzzeitparkplätze für die Kunden im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet werden können. Leider können keine Flächen für die Kunden von dem Mieter in diesem Bereich angemietet werden. Es kommen jedoch viele Kunden mit dem Fahrzeug und müssen häufig weit weg parken und die Einkäufe dann weit tragen.

In dem Gebäude des Biomarktes befindet sich auch noch eine Kinderarztpraxis. Insofern wird hier von den Verkehrsschauteilnehmern ein erhöhter Bedarf für Kurzzeitparkplätze gesehen. Es sind daher auf dem Seitenstreifen vor dem Gebäude Hofholzallee 151 zwischen den beiden Einfahrten die 3-4 Parkplätze während der Öffnungszeiten als Kurzzeitparkplätze auszuschildern.


14. Westring Mopedfahrer auf dem Radweg

In der Ortsbeiratssitzung vom 26. Noveber 2015 wurde unter Punkt 4.1 Einwohnerinnen und Einwohner fragen berichtet, dass die Beschilderung des Radweges auf dem Westring zwischen dem Hasseldieksdammer Weg und der Eckernförder Straße nicht durchgängig mit dem Zusatzzeichen 1022-11 (Mofas frei) ausgeschildert sei. Der Ortsbeirat bat um Überprüfung bei der nächsten Verkehrsschau.

Tatsächlich ist die Beschilderung lückenhaft. Die Verkehrsschauteilnehmer kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Mofa-Fahrer/innen zwischenzeitlich nicht mehr die Wahlmöglichkeit benötigen. Die Verkehrsbedeutung des Westrings hat nach dem Bau der Mühlenwegtrasse deutlich an Bedeutung verloren. Weiterhin werden im Kieler Stadtgebiet auch die Radfahrer immer mehr auf der Fahrbahn zugelassen.
Nach Rücksprache mit den Ampelingenieuren bedarf die Änderung der Beschilderung keiner Neuberechnung der Lichtsignalanlagen. Die Beschilderung der Radwege und Gehwege mit dem VZ 1022-11 (Mofas frei) kann daher auf dem gesamten Westring beidseitig entfernt werden.


15. Geibelplatz gegenüber Haus 3 Zuwegung zum Spielplatz

Ein Bürger wandte sich an Überwachungskräfte der Bußgeldstelle, ob die Zuwegung zu dem Spielplatz besser vor Falschparkern geschützt werden könne. Trotz der Bordsteinabsenkung stünde hier in den Abendstunden regelmäßig ein Kraftfahrzeug. Es solle sich bei der Zuwegung um eine Rettungszufahrt für den Spielplatz handeln, die jedoch nicht als Feuerwehrzufahrt ausgeschildert sei.

Bei der Gelegenheit fragt die Bußgeldstelle an, ob das praktizierte Aufparken auf den Gehweg gegenüber des Spielplatzes nicht durch eine entsprechende Beschilderung legalisiert werden könne.

Die Verkehrsschauteilnehmer stellen fest, dass das Tiefbauamt zwischenzeitlich einen Poller vor der Zuwegung zum Spielplatz gegenüber Haus 3 eingesetzt hat, sodass dieser Bereich nicht mehr widerrechtlich durch parkende Fahrzeuge versperrt werden kann.
Das Gehwegparken wurde in diesem Bereich bereits mehrfach thematisiert. Die Verkehrsschauteilnehmer kommen jedoch weiterhin zu der Entscheidung, dass das Gehwegparken in diesem Bereich nicht durch eine Beschilderung legalisiert werden kann, da keine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt.

 

16. Eichendorffstraße Einmündung in die Eckernförder Straße

Eine Einwohnerin schildert, dass aus Ihrer Sicht bei der Ausfahrt in die Eckernförder Straße nicht klar ersichtlich ist, dass hier auch ein Radweg verläuft. Der Radweg ist weder für die ausfahrenden Verkehrsteilnehmer beschildert noch als solcher markiert und klar erkennbar. Gerade Ortsunkundige sollen hier von den Fahrrädern bei der Ausfahrt überrascht werden.

Die Verkehrsschauteilnehmer teilen die Einschätzung der Bürgerin und kommen zu dem Ergebnis, dass die Furtmarkierung wieder für den Radweg aufgebracht werden sollte, damit der Radweg besser wahrgenommen wird. Es gab bereits eine Furtmarkierung vor den Asphaltierungsarbeiten an dieser Stelle. Diese wurde auch weiterhin in dem Markierungsplan nach den Asphaltierungsarbeiten im November 2014 angeordnet. Es wurde offenbar bei den Arbeiten versäumt, diese Markierung wieder aufzutragen.


17. Gutenbergstraße Einfahrt aus den Seitenstraßen (Schweffel-, Howaldt-, Maßmann- und Christian-Kruse-Straße)

Ein Bürger fragt an, ob in der Gutenberstraße jeweils der letzte Parkplatz vor den oben genannten Einmündungen mit Halteverboten versehen werden könnte, da aus seiner Sicht die Ausfahrt aus den Seitenstraßen in die Gutenbergstraße nicht gefahrlos möglich sei. Die Fahrzeuge in der Gutenbergstraße könnten nur sehr schwer durch die parkenden Fahrzeuge gesehen werden und die Front des ausfahrenden Fahrzeuges müsse bereits in die Gutenbergstraße einfahren, bevor diese eingesehen werden könne.
Der Radverkehrsbeauftragte fügt hinzu, dass die wartenden Fahrzeuge die Radfurt blockieren und die Radfahrer dadurch behindert würden. Statt Haltverboten könnte er sich auch eine Lösung mit Fahrradbügeln auf den bisherigen Parkflächen vorstellen, sofern es zu einer Änderung kommen sollte.

In der Verkehrsschau wurden die Verhältnisse überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Sichtbeziehungen derzeit keine Maßnahmen erforderlich machen. Die Ausfahrt aus den Seitenstraßen in die Gutenbergstraße kann unter Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme befahren werden, ohne sich oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Weiterhin können die Lücken zwischen den einzelnen Rot- und Grünphasen zur Ausfahrt genutzt werden.

Die Tatsache, dass die ausfahrenden Fahrzeuge kurzzeitig auf der Radfahrfurt stehen müssen ist unumgänglich und nicht anders herstellbar. Auch Haltverbote oder Fahrradbügel auf den letzten Parkplätzen vor der Einmündung würden an dieser Situation nichts ändern.


18. Lessingplatz Kurzzeitparkplätze Kindertagesstätte

Eine Mutter fragt an, ob die Parkplätze vor der Kindertagesstätte (ehemaliges Lessingbad) zumindest in den Bring- und Holzeiten als Kurzzeitparkplätze für 15 Minuten ausgewiesen werden könnten. Derzeit sei sie gezwungen in der zweiten Reihe zu parken, da es zum Einen unmöglich sei einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu finden und zum Anderen unzumutbar, dafür jeden Tag zwei Mal einen Parkschein ziehen zu müssen.

Die genannten Parkplätze werden mit einem Parkscheinautomaten bewirtschaftet, der über eine sogenannte „Brötchentaste“ verfügt, sodass die erste halbe Stunde hier kostenfrei geparkt werden kann. Es sind daher entgegen der Annahme der Bürgerin keine Parkgebühren zum Bringen und Holen der Kinder zu entrichten.
Die vorgeschlagene Parkscheibenregelung wird von den Verkehrsschauteilnehmern als nicht erforderlich erachtet, da dadurch nicht mehr Parkplätze frei wären als es derzeit der Fall ist. Die Parkplatzsituation würde sich durch die Parkscheibenregelung im Vergleich zu dem Parkscheinautomaten nicht verändern.

Ortsbeirat Mitte

19. Blocksberg

Ein Bewohner der Straße teilt mit, dass gegenüber Haus 8 früher ein Haltverbot gestanden hätte, welches irgendwann entfernt worden sei. Dadurch sei die Beschilderung unvollständig und falsch parkende Fahrzeuge würden die Durchfahrt der Müllabfuhr et cetera blockieren.
Weiterhin schildert der Anwohner, dass aus seiner Sicht der Blocksberg allgemein nicht für Gegenverkehr geeignet sei. Er fragt daher an, ob der Blocksberg nicht wie früher wieder Einbahnstraße werden könne.

Die fehlenden Haltverbote wurden zwischenzeitlich bereits vom Tiefbauamt ersetzt.

Eine Einbahnstraßenregelung wird hier von den Verkehrsschauteilnehmern nicht für erfor-derlich bzw. sinnvoll erachtet. Es gibt genügend Senkrechtparkplätze in der Straße, durch die Lücken verbleiben, in denen nicht geparkt werden kann. An diesen Stellen kann problemlos der Gegenverkehr durchgelassen werden.
Weiterhin ist zu befürchten, dass der Verkehr viel zu zügig durch fließen würde, sofern der Blocksberg nur einseitig befahren werden dürfte. Es wird befürchtet, dass durch eine Ein-bahnstraßenregelung erst Probleme in dieser Straße entstehen würden.


20. Eggerstedtstraße Einmündung Wall (Abschnitt Richtung Berliner Platz)

Ein Bürger schildert, dass der Radweg von der Kaistraße in die Eggerstedtstraße auf der linken Fahrbahnseite in den Gegenverkehr führt. Diese Situation erscheint ihm sehr gefähr-lich.

Auf der linken Seite war hier früher ein Beidrichtungsradweg, der nach den Umbauarbeiten nicht mehr vorhanden ist. Dadurch ist das Fahrradpiktogramm vor der Ausfahrt vom Wall aus Fahrtrichtung Berliner Platz in die Eggerstedtstraße falsch herum abgebildet. Dies hat jedoch keine Rechtsgültigkeit, dass auf dieser Seite weiterhin mit dem Fahrrad in Richtung Schloss gefahren werden darf. Die Piktogramme sollen lediglich den ein- und ausfahrenden Ver-kehrsteilnehmern anzeigen, dass sie mit Radfahrern zu rechnen haben. Es ist daher an dieser Stelle nichts weiter zu veranlassen. Es könnte höchstens noch vorab durch die Ergänzung mit einem Pfeil bei den Piktogrammen angezeigt werden aus welcher Richtung die Radfahrer kommen.


21. Klosterkirchhof

Der Pächter der Altersresidenz teilt mit, dass es aufgrund der unterschiedlichen Eigentums-verhältnisse in diesem Bereich zu Schwierigkeiten mit parkenden Fahrzeugen komme. Es solle regelmäßig auf dem Weg vom Klosterkirchhof zur Altersresidenz im gesetzlichen Halt-verbot geparkt werden, aber die Überwachungskräfte ahnden hier nicht, da es sich um ein Privatgrundstück handeln solle.  Auch solle dieser Weg bis in den Klosterplatz befahren wer-den.

Es wird von den Verkehrsschauteilnehmern festgestellt, dass die Zuwegung so eng ist, dass dort definitiv ein gesetzliches Haltverbot besteht, da der Weg durch parkende Fahrzeuge voll gesperrt wird. Bei der Ausfahrt in den Klosterhof steht ein Poller, sodass es schwer vorstellbar ist, dass dort Fahrzeuge dran vorbei kommen.

Da es sich bei dem Weg um einen Privatweg handelt, könnte dieser zum Beispiel von dem Eigentümer als solcher gekennzeichnet werden, um andere Verkehrsteilnehmer von dem Befahren abzuhalten. Sollte dennoch hier geparkt werden, könnte der Eigentümer eine Pri-vatanzeige bei der Bußgeldstelle stellen.

Weiterhin befindet sich bereits ein Poller im Zufahrtsbereich, der so gesetzt wurde, dass auf der einen Seite noch Fahrzeuge vorbei fahren können. Dieser könnte von dem Eigentümer mittig eingesetzt werden bzw. um einen weiteren Poller ergänzt werden, damit die Zufahrt nicht mehr für jedermann möglich ist.