AUSBILDUNG BEI DER STADT
Lebensmittelkontrolleur*in

Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen beraten Verbraucher und Gewerbetreibende und prüfen Hygiene und Qualitätsstandards in Betrieben. Einen Großteil ihres Arbeitsalltages verbringen sie im Außendienst.

Sie kontrollieren u. a. Verkaufsräume, Küchen, Lagerhäuser oder Produktionsstätten sowie Fleischereien, Schlachtereien, Bäckereien und Kantinen. Sie überprüfen die korrekte Kennzeichnung von im Handel angebotenen Produkten und führen Probeentnahmen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakwaren und Futtermitteln durch.

Lebensmittelkontrolleure*innen sind fachkundig im Umgang mit den Gesetzen und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene.

  • Bachelor-Professional nach § 53a Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes 
  • oder Handwerksmeister*in 
  • oder Techniker*in mit staatlicher Prüfung
  • oder Fachhochschulabschluss in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (Lebensmitteltechnologie, Ernährung und Hygiene oder Ökotrophologie).
  • Interesse an umfangreichen fachspezifischen und rechtlichen Problemstellungen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Führerschein Klasse B

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Rahmen des Aufgabengebietes auch die Besichtigungen von
Wohnungen und Einrichtungen übernommen werden müssen, die teilweise nicht barrierefrei sind.
Gelegentlich müssen Aufgaben zu ungünstigen Zeiten, in den Abendstunden oder an Wochenende
wahrgenommen werden.

24 Monate - davon sechs Monate theoretische Ausbildung.

Praxis
Im Ordnungsamt (Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit) der Landeshauptstadt Kiel.

Theorie
Die Theorie wird im Blockunterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Berlin/Düsseldorf und in Onlinelehre vermittelt.

Die theoretischen Unterweisungen erfolgen überwiegend in den Gebieten:

 

  • Allgemeine Rechtsgebiete
  • Spezielle Rechtsgebiete
  • Warenkunde
  • Umwelthygiene und Ernährungslehre
  • Mikrobiologie und Parasitologie
  • Lebensmittel-/Betriebshygiene, betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • Psychologische Grundlagen

 

  • eigenverantwortliches Überwachen und Beraten von Betrieben in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden,
  • Beratung von Gewerbetreibenden bei Neu- oder Umbaumaßnahmen sowie Stellungnahmen im Rahmen von Bauvoranfragen und Baugenehmigungsverfahren bei den oben genannten Betrieben,
  • eigenständige Planung, Durchführung und Dokumentation von Betriebskontrollen (Betriebshygiene, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Eigenkontrollsystem),
  • Ermitteln und Durchführen von Vollzugsmaßnahmen bei rechtlichen Verstößen,
  • Bearbeiten der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Konzessionsanträgen,
  • Entnehmen amtlicher Proben,
  • Bearbeitung von Rückrufaktionen, Schnellwarnungen der EU zu nicht sicheren Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen,
  • Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheit beim Bearbeiten von lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen

Die Ausbildungsvergütung beträgt (brutto)

EG 6 Stufe 2 TvöD - Kommune (3.236,55 €)

Die Bewerber*innen absolvieren einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch Auswahlgespräche und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.

Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.

WICHTIG ZU WISSEN

Zurzeit keine Ausschreibung.

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Hanna Matthiesen 
0431 901-2278 

 

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Ausbildung 
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