Wählen gehen


Was bedeutet wählen?

Deutschlandkarte gefüllt mit Bürgerinnen und Bürgern
 

Wählen gehen bedeutet:
Die Menschen dürfen mitbestimmen,

  • was in Deutschland gemacht wird.
  • und wer darüber entscheidet.  

Wie kann ich mitbestimmen?

Politiker am Rednerpult
 

Bei der Wahl bestimmen Sie eine Person
oder eine Gruppe von Personen.
Die Gruppe heißt auch Partei.
Die Person oder die Partei soll entscheiden,
was in Deutschland gemacht wird.
Oder in Schleswig-Holstein oder in Kiel.

Sie können entscheiden:

  • Welche Sachen finde ich wichtig?
  • Und welche Partei oder Person
    setzt sich für diese Sachen ein? 

Zum Beispiel:
Sie finden wichtig:
Allen Menschen soll es gleich gut gehen.
Dann wählen Sie die Partei,
die sich besonders dafür einsetzt.


Welche Wahlen gibt es?

Es gibt verschiedene Wahlen.

Flagge der Eurpopäischen Union
 

Zum Beispiel:
Die Europa-Wahl
Bei der Europa-Wahl bestimmen Sie mit,
was in Europa gemacht wird.
Die nächste Europa-Wahl ist am 9. Juni 2024.

 
Im Hintergrund die Umrisse Deutschlands un dim Vordergrund die Deutsche Flagge
 

Die Bundestags-Wahl
Bei der Bundestags-Wahl bestimmen Sie mit,
was in Deutschland gemacht wird.
Die nächste Bundestags-Wahl ist im Jahr 2025.

Flagge Schleswig-Holsteins
 

Die Landtags-Wahl
Bei der Landtags-Wahl bestimmen Sie mit,
was in den Bundes-Ländern gemacht wird.
Zum Beispiel in Schleswig-Holstein. 
Die nächste Landtags-Wahl 
in Schleswig-Holstein ist im Jahr 2027.

 
Wappen der Landeshauptstadt Kiel
 

Die Kommunal-Wahl
Bei der Kommunal-Wahl bestimmen Sie mit, 
was in Ihrer Gemeinde oder Stadt gemacht wird.
Zum Beispiel in Kiel.
Die nächste Kommunal-Wahl
in Schleswig-Holstein ist im Jahr 2028.

Rathaus der Landeshauptstadt Kiel
 

Die Ober-Bürgermeister-Wahl
Bei der Ober-Bürgermeister-Wahl bestimmen Sie mit, wer die die Stadt-Verwaltung anführt.
Zum Beispiel in Kiel.
Die nächste Ober-Bürgermeister-Wahl
in Kiel ist im Jahr 2025 oder 2026 .


Wer darf wählen?

Vier wahlberechtigte Personen - zwei Frauen und zwei Männer
 

Die Regeln sind für jede Wahl etwas anders:

 
 
Die Flagge der Europäischen Union
 

Für die Europa-Wahl gilt:

  • Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
  • Sie müssen deutsch sein.
  • Oder aus einem anderen EU-Land kommen.
  • Und Sie wohnen seit über 3 Monaten 
    in Deutschland oder in einem EU-Land.  
 

Im Hintergrund die Umrisse Deutschlands und im Vordergrund die Deutsche Flagge
 

Für die Bundestags-Wahl gilt:

  • Sie müssen 18 Jahre oder älter sein.
  • Sie müssen deutsch sein. 
  • Und Sie wohnen seit über 3 Monaten 
    in Deutschland.  
 

Flagge Schleswig-Holsteins
 

Für die Landtags-Wahl gilt:

  • Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
  • Sie müssen deutsch sein. 
  • Und Sie wohnen seit über 6 Wochen in Schleswig-Holstein.  
 

Wappen der Landeshauptstadt Kiel
 

Für die Kommunal-Wahl gilt:

  • Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
  • Sie müssen deutsch sein.
  • Oder aus einem anderen EU-Land kommen.
  • Und Sie wohnen seit über 3 Monaten in
    Deutschland oder in einem EU-Land.  

Rathaus der Landeshauptstadt Kiel
 

Für die Ober-Bürgermeister-Wahl gilt:

  • Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
  • Sie müssen deutsch sein.
  • Oder aus einem anderen EU-Land kommen.
  • Und Sie wohnen seit über 3 Monaten in
    Deutschland oder in einem EU-Land.  

Richterin
 

Für alle Wahlen gilt:

  • Sie müssen eine Wahl-Benachrichtigung bekommen.
  • Sie dürfen nicht wählen gehen:
    Wenn ein Richter oder eine Richterin sagt:
    Sie dürfen nicht wählen.

Wahl-Benachrichtigung

Wahl-Benachrichtigung
 

Sie dürfen wählen?
Dann bekommen Sie einen Brief
vom Bürger-Amt.
Das ist die Wahl-Benachrichtigung.

Zwei Wahlberechtigte Personen stehen jeweils in einer Wahlkabine und füllen ihren Stimmzettel aus.
 

In dem Brief steht:

  • Wer oder was wird gewählt?
  • Wann wird gewählt?  
  • Wo wird gewählt?

    Zum Beispiel:
    In einem Amt oder in einer Schule.
    Der Raum heißt: Wahl-Lokal

Wählen im Wahllokal

Wahlhelfer sitzen nebeneinander an einem Tisch. Vor Ihnen steht eine Wahlurne.
 

Sie gehen am Tag der Wahl ins Wahl-Lokal.
Im Wahl-Lokal arbeiten Wahl-Helfer
und Wahl-Helferinnen


Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
 

Bringen Sie Ihren Personal-Ausweis mit.
Und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Zeigen Sie den Personal-Ausweis
und die Wahl-Benachrichtigung
dem Wahl-Helfer oder der Wahl-Helferin.


Stimmzettel
 

Der Wahl-Helfer oder die Wahl-Helferin
gibt Ihnen den Stimm-Zettel.
Darauf stehen die Personen oder die Parteien,
die Sie wählen können.


Mann füllt seinen Stimmzettl in einer Wahlkabine aus.
 

Sie gehen mit Ihrem Stimm-Zettel 
in eine Wahl-Kabine.
Die Wahl-Kabine hat einen Tisch und 3 Wände.
Damit niemand sehen kann: Wie Sie wählen.


Ausgefüllter Stimmzettel wird in eine Wahlurne eingeworfen
 

Sie machen ein Kreuz auf dem Stimm-Zettel:
Für die Person oder für die Partei,
die Sie wählen möchten.
Dann falten Sie den Zettel zusammen
und werfen Sie den Zettel in eine Kiste.
Die Kiste heißt Wahl-Urne.


Zwei Wahlhelfer sitzen an einem Tisch und vor ihnen steht eine Wahlurne.
 

Sie brauchen Hilfe?
Zum Beispiel:
Sie können etwas nicht lesen.
Dann hilft Ihnen der Wahl-Helfer  
oder die Wahl-Helferin.


Info-Logo
 

Mehr Infos zum Wahl-Helfer und zur Helferin
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: 
Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen


Wählen mit Brief-Wahl

Stimmzettel und zwei Umschläge - ein blauer und ein roter
 

Sie können nicht zum Wahl-Lokal kommen?
Weil Sie im Urlaub sind?
Oder weil Sie krank oder geh-behindert sind?
Dann können Sie Brief-Wahl machen.


Info-Logo
 

Mehr Infos zur Brief-Wahl
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Brief-Wahl


Was ist noch wichtig?

Eine blonde Frau hält sich den linken erhobenen Zeigefinger vor den Mund.
 

Die Wahl ist geheim.
Sie müssen niemanden sagen,
wie Sie gewählt haben.
Das nennt man auch Wahl-Geheimnis.


Hier bekommen Sie mehr Infos zur Wahl

Das Kieler Rathaus
 

Mehr Infos zu Wahlen
bekommen Sie im Stadt-Amt.
Das Stadt-Amt ist im Rathaus.

Die Adresse ist:
Fleethörn 9
24103 Kiel

Telefon: 0431 901 2371 
E-Mail:


Die Uhr zeigt 8.30 Uhr.
 

Das Stadt-Amt hat offen

  • Montag: 8.30 bis 13 Uhr
  • Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Freitag: 8.30 bis 13 Uhr

Bushaltestelle mit Fahrplanauskunft
 

So kommen Sie dorthin:

  • Mit dem Bus:
    Bis zur Halte-Stelle: Rathaus / Opernhaus. 

Parkplatz für Menschen mit Behinderung
 
  • Mit dem Auto:
     
    Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze:
    • Waisenhofstraße
    • Fleethörn
    • Willestraße. 

Rollstuhlfahrerin fährt eine Rampe hoch.
 

  • Barriere-frei:
    Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Rathaus.
    Und es gibt einen Aufzug. 
    Der Aufzug ist am Eingang: Rathausplatz.