Wohn-Geld


Was ist Wohn-Geld?

Geldscheine
 

Manche Menschen haben zu wenig Geld.
Und können Ihre Wohnung nicht bezahlen.
Diese Menschen können Wohn-Geld bekommen.
Das Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.


Wann kann ich das Wohn-Geld bekommen?

Haus und Geldscheine
 
Sie können Wohn-Geld bekommen:
  • Wenn Sie die Miete für Ihre Wohnung
    nicht bezahlen können.
    Dann bezahlt das Amt vielleicht
    einen Teil von der Miete.
    Das Fach-Wort dafür ist:
    Miet-Zuschuss
    .
    Sie müssen dann weniger Miete bezahlen.
 
Einfamilienhaus
 

Oder: 

  • Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
    Und Sie können manche Kosten nicht bezahlen.
    Zum Beispiel die Schulden für das Haus.
    Dann bezahlt das Amt
    einen Teil von den Schulden.
    Das Fach-Wort dafür ist:
    Lasten-Zuschuss. 

Wann bekomme ich kein Wohn-Geld?

Amt zahlt
 

Sie bekommen kein Wohn-Geld,
wenn Sie schon anderes Geld vom Amt
für Ihre Miete bekommen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie Hartz 4 bekommen.
    Das Geld heißt auch:
    Arbeitslosen-Geld 2.
  • Wenn Sie Sozial-Hilfe bekommen.
  • Wenn Sie Geld vom Amt bekommen
    für eine Berufs-Ausbildung.

Wie und wo bekomme ich das Wohn-Geld?

Antrag stellen
 

Sie müssen einen Antrag im Amt stellen.
Dafür müssen Sie ein Papier ausfüllen.
Das Papier gibt es im Amt.
Das Amt heißt:
Amt für Wohnen und Grund-Sicherung.

 
Frau im Amt
 

Am besten Sie rufen vorher dort an.
Und machen einen Termin.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vom Amt
kann Ihnen mit dem Antrag helfen.


Wie viel Wohn-Geld kann ich bekommen?

Mann am Schreibtisch
 

Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
im Amt rechnet aus:
Wie viel Geld Sie bekommen können.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
muss dazu viele Sachen von Ihnen wissen.
Zum Beispiel:  

 
Türschild - ein Name
 

Frage 1:
Wie viele Menschen leben in der Wohnung
oder in dem Haus?

  • Leben Sie allein?
    Dann bekommen nur Sie Wohn-Geld.
 
Türschild - mehrere Namen
 

  • Leben mehrere Menschen bei Ihnen?
    Und bezahlen alle Geld für die Wohnung?
    Dann bekommen alle zusammen Wohn-Geld. 

 
Haus und Geldscheine
 

Frage 2:
Wie viel Geld bezahlen Sie
für die Wohnung oder für das Haus?

  • Wenn Sie wenig Geld bezahlen,
    dann bekommen Sie auch wenig Wohn-Geld. 
  • Wenn Sie viel Geld bezahlen müssen,
    dann bekommen Sie mehr Wohn-Geld.
 
 
Geldscheine überbringen
 
 

Frage 3:
Wie viel Lohn bekommen alle Menschen
in der Wohnung oder in dem Haus?

  • Wenn alle Menschen zusammen
    wenig Lohn bekommen,
    dann bekommen Sie mehr Wohn-Geld. 
  • Wenn alle Menschen viel Lohn bekommen,
    dann bekommen Sie weniger Wohn-Geld.

Geldscheine
 

Wenn der Antrag fertig ist,
dann sagt Ihnen der Mitarbeiter
oder die Mitarbeiterin vom Amt: 

  • Sie bekommen Wohn-Geld.
    Und wie viel Wohn-Geld Sie bekommen.   
    Oder:  
  • Sie bekommen kein Wohn-Geld.

Wann und wie lange bekomme ich das Wohn-Geld?

Kalender - Abreisskalender
 

Sie bekommen Wohn-Geld
für eine bestimmte Zeit.
Sie bekommen das Wohn-Geld
aber erst ab dem Tag,
an dem Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn die Zeit vorbei ist:
Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.


So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Die Abteilung heißt:
Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen

Die Adresse ist
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel

Telefon 0431 901 2382
oder 0431 901 2317
oder 0431 901 2305


Das Amt für Wohnen und Grundsicherung hat offen:

Montag  8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag  8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  8.30 - 12.30 Uhr, 14 - 16 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie brauchen einen Termin. Rufen Sie bitte an:
Telefon 0431 901-2305
oder 0431 901-2382
oder 0431 901-2317


So kommen Sie dort hin:

Mit dem Bus:
Bis zu der Halte-Stelle: Andreas-Gayk-Straße



Mit dem Auto:
Es gibt auch Behinderten-Parkplätze.

  • Im Innenhof vom Neuen Rathaus
  • Stresemannplatz
  • Andreas-Gayk-Straße
  • Fabrikstraße



Barriere-frei:

Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Amt.
Und es gibt einen Aufzug.

Für den Aufzug nehmen Sie den Eingang am Stresemannplatz 5, Gebäudeteil D.