E-Tretroller (E-Scooter)

Seit Juni 2019 sind die E-Tretroller (auch E-Scooter genannt) über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland zugelassen. In der Landeshauptstadt Kiel sind die E-Tretroller seit August 2020 im öffentlichen Raum zu finden.

Zurzeit bieten drei Unternehmen in Kiel ihre Fahrzeuge an, hierbei handelt es sich um TIER, Bolt und Pferd. Die E-Tretroller werden im Free-Floating-System genutzt. Prinzipiell sind keine festen Stationen für den Start und das Ende eines Leihvorgangs vorhanden – es gibt jedoch Ausnahmen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in den folgenden Abschnitten.
 

APP: Die App des E-Tretroller-Unternehmens im App- oder Playstore runterladen. Berechnet wird meist eine Startgebühr für das Entsperren des E-Tretrollers und ein Preis pro Minute, welche zwischen den Unternehmen variieren.

Geschäftsgebiete: Die Unternehmen bedienen unterschiedlich große Geschäftsgebiete, sodass das Angebot an E-Tretrollern von Standort zu Standort variiert.

Alter: Die Altersuntergrenze liegt bei 18 Jahren für die Registrierung in den Apps.

Führerschein: Es besteht keine Führerscheinpflicht.

Maximalgeschwindigkeit: E-Tretroller dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h fahren.

Radverkehrsflächen nutzen: E-Tretroller müssen auf Radverkehrsflächen (Radweg, Radfahrstreifen, Radschutzstreifen, Fahrradstraße) gefahren werden. Ist kein Radweg vorhanden, darf die Fahrbahn genutzt werden. Das Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.

Einzelnutzung: Ein E-Tretroller darf nur von einer Person genutzt werden. Es ist nicht erlaubt einen E-Tretroller zu zweit zu fahren.

Alkohol: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar macht sich aber jede*r bereits bei 0,3-Promille, wenn eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.

Grundlegend gilt: Beim Abstellen andere Verkehrsteilnehmende nicht einschränken!

Verbotszonen: In den Apps der E-Tretroller-Unternehmen sind Zonen markiert, in denen das Fahrzeug nicht abgestellt und der Leihvorgang nicht beendet werden kann.

Wichtigste Regeln:
  • Auf Gehwegen und am Straßenrand ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmende abstellen 
  • Gehwege nicht blockieren
  • Genug Breite beim Abstellen auf dem Gehweg übriglassen (2,5 m sind optimal)
  • kein Abstellen auf dem Radweg
  • kein Abstellen an Kreuzungen und Ampelübergängen
  • kein Abstellen auf rotmarkierten Flächen an Bushaltestellen
  • Gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller an den Kieler mobil.punkten sowie an anderen Stellen in Kiel nutzen!

Umgang mit E-Tretrollern in der Stadtverwaltung

E-Tretroller abgestellt im Sammelbereich am Stresemannplatz
E-Tretroller abgestellt im Sammelbereich am Stresemannplatz

Vor jeder Flotteneinführung sind die Unternehmen eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Kiel eingegangen, die unter anderem Themen wie das Abstellen und die Kontrolle der E-Tretroller regelt. Diese Vereinbarung ist in vielen Kommunen gängig, allerdings ist sie rechtlich nur eingeschränkt wirksam. 

Aus diesem Grund ist ein kooperativer Austausch zwischen der Stadtverwaltung und den E-Tretroller-Unternehmen notwendig. Seit Beginn der Einführung von E-Tretrollern steht die Verwaltung daher regelmäßig in Kommunikation mit den Unternehmen, um Probleme und Anregungen zu besprechen.

Ziel ist es, die E-Tretroller in Planungen zur Mobilität und Verkehr zu integrieren und das Falsch-Abstellen zu reduzieren. Hierzu hat die Politik die Verwaltung zur Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen aufgefordert: Drucksache 0285/2022

Im ersten Schritt wird die Verwaltung sich auf die sukzessive Schaffung von Abstellflächen für E-Tretroller fokussieren, sodass ein Mischsystem für die Nutzung entsteht. An prekären Standorten sollen nur die Abstellflächen für die Ausleihe und das Abstellen genutzt werden und an unproblematischen Stellen das Free-Floating weiterhin bestehen bleiben. Anschließend und begleitend werden – abhängig von verfügbaren personellen Kapazitäten – die weiteren Maßnahmen schrittweise umgesetzt. 


Kontakte zu den E-Tretroller-Unternehmen

Richten Sie Anfragen und Beschwerden zu einzelnen E-Tretrollern bitte direkt an die folgenden Kontaktdaten, da die Unternehmen für das Umstellen der E-Tretroller zuständig sind. Diese sind dazu verpflichtet, schnellstmöglich falsch abgestellte E-Tretroller umzustellen. 

Scooter-Melder.de

Kundendienst TIER:


Kundendienst Bolt:

+49 30 568 373 989
Online-Beschwerdeformular

Kundendienst Pferd:

+49176 83137040

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt
Mobilitätsmanagement
Fleethörn 9, 24103 Kiel