Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

Auf die Dächer, fertig, Strom – Die Kieler Rats­versammlung hat am 17. Februar 2022 eine Förder­richtlinie für die Errichtung von Photovoltaik- und Solar­thermie­anlagen beschlossen. Aktuell wird die Richtlinie überarbeitet.

Seit 2022 stehen pro Jahr Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro für Kieler Bürger*innen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Institutionen zur Verfügung.

PV-Anlage auf einem Hausdach
Quelle: Simon Kraus / stock.adobe.com

Solar-Förderung als Beitrag zum klimaneutralen Kiel

Damit Kiel klimaneutral wird, strebt die Landeshauptstadt eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung des Stadtgebietes aus 100 Prozent erneuerbaren Energien an. Das Potential für eine lokale Energieerzeugung liegt vor allem auf den Kieler Dächern. Sonnenenergie kann hier über Photovoltaikanlagen in Strom oder über Solarthermieanlagen in Wärme umgewandelt werden.

Der Ausbau von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) soll bis zum Jahr 2035 auf 50 Megawatt erhöht werden. Aktuell sind etwa 34 Megawatt (Stand Juni 2024) in Kiel installiert. Bei konstanter Leistung könnten mit 50 Megawatt aus Solarenergie in einem Jahr 49.150.000 Kilowattstunden (kWh) produziert werden.

Zum Vergleich: Damit können in Kiel circa 24.500 2-Personenhaushalte mit einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von circa 2.000 kWh versorgt werden.

„Entschieden haben wir uns für die Anlage, weil auch wir unseren Beitrag zur Klimaneutralität leisten wollen. Und natürlich auch, um unabhängig von den schwankenden Strompreisen zu sein. An den Sonnentagen leistet die Anlage so viel, dass wir unseren benötigten Strom komplett selbst produzieren, an den eher schattigen Tagen natürlich nicht. Der überschüssige Strom wird in das Netz eingespeist. 

Ziel von uns ist es, den zu viel produzierten Strom mittelfristig selber zu speichern. So können wir die Schwankungen selber ausgleichen und wären komplett klimaneutral.“

Geschäftsführer Kim Seidler, Adolf Richter - Stahl - Metalle - Kunststoffe GmbH

 

Mögliche Zuwendungsempfänger*innen

Mögliche Zuwendungsempfänger*innen sind juristische und natürliche Personen, die im Eigentum oder Besitz geeigneter Immobilien und/oder Liegenschaften auf Kieler Stadtgebiet sind und beabsichtigen, eine Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage auf/an ihrem Gebäude zu installieren oder eine Post-EEG-Anlage auf dem eigenen Gebäude auf Eigenverbrauch umzustellen.

Zu den Zuwendungsempfänger*innen zählen insbesondere:

  • Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen
  • Private Hauseigentümer*innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Unternehmen
  • Vereine und Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
  • Genossenschaften
  • Mieter*innen

Wird eine Maßnahme durch ein Drittunternehmen durchgeführt (Contracting- oder Pachtmodelle), kann auch hierfür eine Förderung gewährt werden. Auch hier muss der Antrag durch die Eigentümer*innen oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte des Wohngebäudes gestellt werden.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden im alleinigen Eigentum der Landeshauptstadt Kiel oder von Gesellschaften an denen die Landeshauptstadt Kiel beteiligt ist, des Landes Schleswig-Holstein oder der Bundesrepublik Deutschland.

Fördervoraussetzungen

Die Bewilligung einer Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie der Förderrichtlinie unter Punkt 4 entnehmen können. Bitte prüfen Sie vor einer Antragstellung, ob das geplante Vorhaben den Voraussetzungen für die Förderung entspricht.


Förderfähige Leistungen

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Besitzer*innen von Mehrfamilienhäusern, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine, Verbände etc. können sich eine Überprüfung der Eignung für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen auf ihren Gebäuden fördern lassen. Dabei prüfen Energieberater*innen, Architekt*innen oder Fachunternehmen, ob das Gebäude für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Dazu wird beispielsweise die Dachausrichtung, Neigung, Zustand oder Statik betrachtet. Außerdem werden die optimale Größe und der zu erwartende Ertrag der Anlage ermittelt.

Sofern das Gutachten der Voruntersuchung die Eignung sowie die Rentabilität des beabsichtigten Vorhabens belegt, willigen die Antragstellenden ein, die ermittelten Maßnahmen auch durchzuführen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung erst nach Abschluss des Gesamtvorhabens. Für das Vorhaben können weitere Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden.

Der Zuschuss zu einer Eignungsüberprüfung beträgt bis zu 800 Euro pro Antragstellenden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 4000 Euro.

Einfamilienhäuser sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht förderfähig.

Unternehmen können sich eine Überprüfung der Eignung für Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäuden fördern lassen. Dabei prüfen Energieberater*innen, Architekt*innen oder Fachunternehmen, ob das Gebäude für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Dazu wird beispielsweise die Dachausrichtung, Neigung, Zustand oder die Statik betrachtet. Außerdem werden die optimale Größe und der zu erwartende Ertrag der Anlage ermittelt.

Sofern das Gutachten der Einstiegsberatung die Eignung sowie die Rentabilität des beabsichtigten Vorhabens belegt, willigen die Antragstellenden ein, die ermittelten Maßnahmen auch durchzuführen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung erst nach Abschluss des Gesamtvorhabens. Für das Vorhaben können weitere Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden.

Der Zuschuss zu einer Eignungsüberprüfung beträgt bis zu 2.500 Euro pro Antragsteller*in. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 12.500 Euro.

Diese Fördermaßnahme gilt nur für Unternehmen mit Liegenschaften auf dem Kieler Stadtgebiet. Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser und Gebäude von Vereinen, Verbänden etc. sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht förderfähig.

Zusätzlich zu der Voruntersuchung oder Einstiegsberatung können Antragstellende einen Förderzuschuss zu einzelnen Bau- und Installationsarbeiten für Photovoltaikanlagen erhalten. Dazu zählen die Ertüchtigung der elektrischen Installation (bspw. Schaltschränke), Gerüststellung, die Installation nötiger Zähl- und Messtechnik sowie Statikarbeiten.

Diese Maßnahmen können pro Antragsteller*in mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 25.000 Euro.

Einfamilienhäuser sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht förderfähig.


Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen

Gefördert wird die erstmalige Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern. Hierbei wird pro Antragsteller*in jedes kWp (Kilowatt-Peak) Photovoltaik-Leistung, die über eine Leistung von 5 kWp hinaus installiert wird, mit 300 Euro bezuschusst.

Die Förderung gilt bis zur Ausnutzung der maximalen Dachbelegung (Definition siehe Fördervoraussetzungen). Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro.

Gefördert wird die erstmalige Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Hierbei wird pro Gebäude bei maximaler Dachbelegung jedes kWp (Kilowatt-Peak) installierte Photovoltaik-Leistung mit 100 Euro bezuschusst.

Die Förderung gilt bis zur Ausnutzung der maximalen Dachbelegung (Definition siehe Fördervoraussetzungen).

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro.

Diese Fördermaßnahme ist nicht kombinierbar mit der Förderung von Mieter*innenstromanlagen (Abschnitt 5.8). Die Förderungen von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und Mieter*innenstromanlagen schließen sich gegenseitig aus. Die Antragstellenden sind angehalten, eigenständig den für sie wirtschaftlicheren Zuschuss zu beantragen.

Gefördert wird die erstmalige Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden oder Freiflächen. Hierbei wird pro Antragsteller*in bei maximaler Dachbelegung jedes kWp (Kilowatt-Peak) installierte Photovoltaik-Leistung mit 100 Euro bezuschusst. Pro Dach bzw. Freifläche beträgt der maximale Zuschuss 15.000 Euro.

Die Förderung gilt bis zur Ausnutzung der maximalen Dachbelegung (Definition siehe Fördervoraussetzungen) oder bis zu einer Dachbelegung bzw. Freiflächenleistung von 100 kWp (Kilowatt-Peak). Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 75.000 Euro.

Mit dieser Fördermaßnahme können innovative Ansätze zur erstmaligen Neuinstallation von Photovoltaikanlagen gefördert werden.

Dazu zählen:

  • Fassadenanlagen
  • Eine Kombination aus Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
  • Leichtbauweisen und Folientechnologie von Photovoltaikanlagen
  • Eine Überdachung von Freiflächen mit Photovoltaikanlagen
  • Dachintegrierte Anlagen
  • Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Hierbei können pro Antragsteller*in für jedes kWp (Kilowatt-Peak) bis zu zusätzlich 100 Euro bezuschusst werden.

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 5.000 Euro.

Der Innovationsbonus kann ausschließlich in Kombination mit den Fördermaßnahmen 5.4, 5.5 und 5.6 gewährt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen dieser Förderrichtlinie ist nicht zulässig. Die maximal mögliche Bezuschussung dieser Maßnahme erfolgt analog der maximalen Bezuschussung der Fördermaßnahmen 5.4, 5.5 und 5.6.

Photovoltaikanlagen an Fassaden dürfen eine Neigung von 70 Grad in der Regel nicht unterschreiten.

Bei Photovoltaik-Gründach-Kombinationen kann die Förderung nach dieser Richtlinie mit Fördermitteln nach der Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt Kiel kombiniert werden.

Mit dieser Fördermaßnahme wird die Umsetzung von Mieter*innenstromanlagen gefördert. Antragstellenden kann hierfür ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Anlage bewilligt werden. Dafür ist ein Nachweis entsprechender Mehrkosten vorzulegen.

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 50.000 Euro. Diese Fördermaßnahme ist nicht kombinierbar mit der Förderung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern (Abschnitt 5.5). Die Förderungen von Mieter*innenstromanlagen und auf Mehrfamilienhäusern schließen sich gegenseitig aus. Die Antragstellenden sind angehalten, eigenständig den für sie wirtschaftlicheren Zuschuss zu beantragen.

Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (auch genannt: Steckersolar, Balkonsolar, Balkonmodul, Stecker-Solarmodul). Darunter werden Solarmodule mit bis zu 600 Watt Einspeiseleistung des Wechselrichters verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Für die Förderung müssen alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Die Wechselrichter sollen den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Eine Auflistung steckerfertiger Photovoltaikanlagen, die diesen Normen entsprechen, sind in der Markübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. ( https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ ) mit „Grün“ gekennzeichnet.

Antragstellenden kann hierfür ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage bewilligt werden. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert.

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 2.000 Euro.


Weiterbetrieb von Bestandsanlagen

Nach dem Auslaufen der Förderung der Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können private Anlagenbetreiber*innen den von ihren Photovoltaikanlagen erzeugten Solarstrom künftig nach technischen Anpassungen an der Messeinrichtung der Photovoltaikanlage anteilig selbst verbrauchen.

Für die technische Umrüstung von diesen Post-EEG-Anlagen auf die Eigenversorgung kann Antragstellenden ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro umzurüstender Anlage bewilligt werden.

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 5.000 Euro.


Inbetriebnahme von Solarthermie-Anlagen

Mit dieser Fördermaßnahme wird die Installation von solarthermischen Anlagen, die alleinig zur Warmwasseraufbereitung dienen, gefördert.

Die Installation von solarthermischen Anlagen kann mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 700 Euro pro Gebäude gefördert werden.

Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden kann die Installation von solarthermischen Anlagen pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst werden. Hierbei werden Flachkollektoren mit 200 Euro pro Quadratmeter und Röhrenkollektoren mit 250 Euro pro Quadratmeter (Bruttokollektorfläche) bezuschusst. Pro Vorhaben kann bis zu einer Zuwendungssumme von maximal 2.000 Euro gefördert werden.

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 23.000 Euro.

Mit dieser Fördermaßnahme wird die Installation von solarthermischen Anlagen, die sowohl zur Warmwasseraufbereitung, als auch zur Unterstützung des Heizsystems dienen, gefördert.

Für Einfamilienhäuser kann die Stadt Kiel die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Gebäude fördern.

Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden kann die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst werden. Hierbei werden Flachkollektoren mit 200 Euro pro Quadratmeter und Röhrenkollektoren mit 250 Euro pro Quadratmeter (Bruttokollektorfläche) bezuschusst. Pro Vorhaben kann bis zu einer Zuwendungssumme von maximal 5.000 Euro gefördert werden.

Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 38.500 Euro.


Antrag stellen

Bitte stellen Sie den Antrag über das Online-Formular für eine schnelle und effiziente Bearbeitung:

Zum Online-Antrag

Alternativ können Sie auch den Förderantrag als PDF herunterladen, ausfüllen und uns per Post oder Fax schicken. Eine Antragstellung per Email ist leider nicht möglich!

Landeshauptstadt Kiel, Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz, Holstenstraße 104, 24103 Kiel.
Fax 0431 901-63780

Für Rückfragen schicken Sie uns gern eine Mail an oder rufen Sie uns an.

0431 901-5154 


Weitere Infos zum Thema Solarenergie

Auf unserer Seite kiel.de/solar haben wir weitere Infos zum Thema Solarenergie für Sie zusammengestellt. Sie finden dort unter anderem

  • Infos zum Thema Mieter*innenstrom,
  • Infos zum Solar-Check der Verbraucherzentrale,
  • ein unterstützendes Angebot der Kieler Stadtwerke AG für die Umsetzung von Solaranlagen sowie
  • das Kieler Solardachkataster.
     

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Kontakt

Helene Heinze (in Elternzeit)

Lisa Marie Wiemers 
Förderung Photovoltaik- und Solarthermieanlagen 
0431 901-5154 

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