Leitlinie für Mitwirkung
Die Öffentlichkeit wird in Kiel bereits bei vielen Planungen einbezogen. Durch die Leitlinie für Mitwirkung will die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Ratspolitik die Öffentlichkeitsbeteiligung an Planungsprozessen noch weiter verankern.
Evaluation der Leitlinie
Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung stärkt die Partizipation in Kiel seit 2018. Sie ist für Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung ein verlässlicher Rahmen für freiwillige Bürger*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt. 2022 wurde dieses Regelwerk für freiwillige Partizipation evaluiert. Gemeinsamt mit Vertreter*innen aus der Politik und der Verwaltung wurden die bisherigen Regelungen reflektiert, Veränderungsbedarfe identifiziert und inhaltliche Neuerungen formuliert. Anschließend hatte das Beteiligungsgremium (jetzt Gremium für Mitwirkung) die Möglichkeit, sich mit den vorgeschlagenen Änderungen zu befassen. Für dieses Gremium hatte die Evaluierung auch Änderungsbedarf ergeben. 2024 wurde die Geschäftsordnung des Beteiligungsgremiums angepasst und eine gemeinsame Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung im Dezember 2024 beschlossen.
Nach Einarbeitung aller Änderungsvorschläge durch die Koordinierungsstelle, hat die Ratsversammlung am 9. Juni 2022 die überarbeitete Leitlinie beschlossen.
Hier kommen Sie zu der Beschlussvorlage.
Im Zuge der Überarbeitung wurde die Leitlinie zudem umbenannt in "Leitlinie für Mitwirkung". Mit dieser Umbenennung wird die gendergerechte Sprache umgesetzt. Auch wenn sich der Begriff "Bürgerbeteiligung" lange etabliert hat, setzt die Landeshauptstadt Kiel mit der Bezeichnung "Mitwirkung" ein deutliches Zeichen, dass alle in Kiel lebenden Menschen mitgedacht und mitgemeint sind, sich an städtischen Planungen und Projekten einzubringen.
Hier geht es zur Leitlinie für Mitwirkung
Beschluss der Leitlinie
In neun Arbeitsgruppensitzungen entwickelte die Arbeitsgruppe die Leitlinie. Auch die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen und des Online-Dialoges sind in die Leitlinie für Bürgerbeteiligung eingeflossen. Weitere Informationen über den Leitlinienprozess und die Arbeitsgruppe erhalten Sie hier. Im Januar 2018 wurde der Leitlinienentwurf dem Hauptausschuss und anschließend der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt (Drucksache 1270/2017).
Am 18. Januar hat die Ratsversammlung der Leitlinie für Bürgerbeteiligung einstimmig zugestimmt.
Den Beschluss der Leitlinie in der Ratsversammlung am 18. Januar können Sie sich im Video ansehen.
Vorhabenliste
Auf einer Vorhabenliste können sich alle frühzeitig über laufende und geplante Vorhaben der Landeshauptstadt Kiel informieren. Vorhaben sind Projekte, Verfahren oder Pläne, die für Kiel geplant sind oder bereits umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel öffentliche Bauvorhaben, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die Planung und Schließung öffentlicher Einrichtungen, die Erstellung von Konzepten oder eine Leitbildentwicklung. Liste anschauen
Sie möchten zu einem Vorhaben oder einem Projekt, das nicht auf der Vorhabenliste zu finden ist, eine Beteiligung anregen? Erfahren Sie hier, wie das geht.
Bisherige Anregungen
Alle bisherigen Anregungen für Beteiligung finden Sie hier. Das Gremium für Mitwirkung wird einberufen, wenn die Anregung einer Beteiligung für ein Vorhaben, bei dem grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum vorhanden ist, vom Fachamt abgelehnt wird. Das Gremium berät über die Anregung und gibt eine Stellungnahme ab. Wenn das Gremium die Anregung ebenso wie das Fachamt ablehnt, findet keine Beteiligung statt und das Verfahren ist an dieser Stelle beendet. Nähere Informationen zum Gremium für Mitwirkung Regelmäßig wird ein Gesamtbericht über Beteiligungsverfahren der Stadt erstellt. Die Leitlinie wird außerdem in regelmäßigen Abständen evaluiert. Die erste Überarbeitung der Leitlinie wurde vom Rat im Juni 2022 beschlossen.
Gremium für Mitwirkung
Evaluation von Beteiligungen
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Kontakt
Koordinierungsstelle für Mitwirkung
Fleethörn 9
24103 Kiel