Jugend musiziert
Häufige Fragen & die Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Jugend musiziert.

 

Die bisherige Praxis, das Werk eines Komponisten, der nach 1880 geboren wurde, automatisch der Epoche "Zeitgenössisches Werk" zuzuordnen, wurde aufgegeben. Vielmehr wird es in Zukunft Aufgabe der Teilnehmer*innen mit ihren Lehrer*innen sein, das geforderte Werk kritisch daraufhin zu überprüfen, ob es die Bezeichnung "modern", "neue oder zeitgenössische Musik", "in der Tonsprache unserer Zeit" oder ähnliche wirklich verdient.

Der Epoche "f" werden Kompositionen ab 1910 zugeordnet, die in mindestens einer musikalischen Eigenschaft (beispielsweise tonal, thematisch, motivisch, metrisch, formal, spiel- oder gesangstechnisch oder in der Notation) von der Tradition deutlich abweichen, in anderen Worten "Neue Musik“. Tonal erweiterte Musik, z. B. formstrenge Musik des 20. Jahrhunderts, Klassische Moderne sowie Musik mit Jazz- oder Pop-Elementen fallen hingen in die Epoche "e".

Der langsame Satz soll eine in sich geschlossene Form haben. Eine Art Überleitung zwischen zwei schnellen Sätzen ist nicht damit gemeint. 

Nein. Lediglich die in der Ausschreibung genannten Instrumente dürfen gespielt werden. 

Es soll Originalliteratur gespielt werden, die an beide Partner vergleichbare Ansprüche stellt und in der beide Instrumente gleichberechtigte Stimmen zu spielen haben. 

Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet, Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorie-Anforderungen. Natürlich kann Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen. Bitte besprich diese Frage mit deiner Musiklehrkraft. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls darauf verzichten.

Ja. Bei einem Werk des Vorspielprogrammes darf ein "Nebeninstrument" gespielt werden.

Genauso schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: Lieber etwas leichter und hervorragend als zu schwer und mühsam. 

Ja, allerdings muss der Veranstalter der nächsten Wettbewerbsebene (also der jeweilige Landesausschuss für den Landeswettbewerb oder das Projektbüro des Bundeswettbewerbs) rechtzeitig schriftlich und vollständig darüber informiert werden. Die Fristen stehen im Ausschreibungstext unter Punkt VI.6.

Um Lehrkräfte und interessierte Jugendliche bei der Suche nach geeigneter Spielliteratur zu unterstützen, stellt Jugend musiziert Literatur-Empfehlungslisten zur Verfügung (nähere Infos unter Literaturlisten - Jugend musiziert (jugend-musiziert.org)). Die Werke in diesen Listen wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und weiteren Fachverbänden erstellt und sind nach Musikepochen ausgewiesen.

Für Kirchenorgeln und max. zwei Flügel/Klaviere sorgt die jeweilige Wettbewerbsleitung. Alle anderen Instrumente (also z. B. Harfe, Cembalo, Kontrabass, Schlagzeug oder Verstärker, ebenso elektronisches Equipment) müssen mitgebracht werden.

Alle Fragen zum Equipment müssen unbedingt vorab mit der Wettbewerbsorganisation abgestimmt werden. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter des Wettbewerbes. An zahlreichen Orten ist beispielsweise ein Cembalo vorhanden und darf auch benutzt werden. Hier ist unbedingt die Stimmung vorher abzuklären! Auch Perkussionsinstrumente können manchmal gestellt werden.

Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen und Gremien (Regionalausschuss, Landesausschuss und Projektbüro mit Projektbeirat auf Bundesebene) zusammengestellt, zum Teil auf der Basis von Vorschlägen aus den Fachverbänden.

Der Regionalausschuss des Hauptwohnsitzes. Ensembles, die sich aus Mitgliedern mehrerer Regionen oder Bundesländer zusammensetzen, können einen Regionalwettbewerb wählen, in dessen Einzugsbereich zumindest eines ihrer Mitglieder wohnt.

Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Wenn bei einzelnen Instrumenten oder Besetzungen die geforderte Epochenvielfalt mangels Kompositionen nicht erreicht werden kann (zum Beispiel Saxophon oder Tuba), dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden. Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorie-Anforderungen. 

Ja, wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt wird und die Vorspielzeit nicht überschritten wird.

Nur mit Einschränkungen: Aus den Epochen c bis e darf nur ein Konzert (beziehungsweise ein Satz daraus) im Programm enthalten sein.

Die neuen Kategorien "Alte Musik", "Neue Musik" und "Werke der Klassik, Romantik, Spätromantik und des Impressionismus" wurden eingerichtet, um den Teilnehmern von Jugend musiziert einen Raum für Beiträge zu schaffen, die bisher im Rahmen des Wettbewerbs nicht möglich waren.

Die Komponisten verwenden in ihren Werken häufig ungewöhnliche Instrumentenkombinationen, die bisher zum Wettbewerb nicht angemeldet werden konnten, weil es für diese Besetzungen keine Werke aus anderen Epochen gibt. Im Rahmen dieser Wertungskategorie sind nunmehr ungewöhnliche Besetzungen willkommen. Es sind nur Besetzungen mit bis zu 13 Spielenden zugelassen, die in keiner anderen Kategorie des Wettbewerbsturnus teilnehmen können. Bei Werken mit 10 bis 13 Spielenden ist der Einsatz einer Dirigentin*eines Dirigenten (ggf. als vierzehntes Ensemblemitglied) erlaubt, wenn er*sie den Teilnahmebedingungen entspricht.

Gelegentlich überschreiten die Werke in diesen Kategorien die Grenze zu anderen künstlerischen Disziplinen und beziehen Elemente etwa aus Literatur, Film oder Tanz mit ein. Auch solche Beiträge sind in dieser Wettbewerbskategorie möglich. Im Bereich der zeitgenössischen Musik können vielfach sogar elektronische Hilfsmittel zur Klangerzeugung, Klangverstärkung und Klangveränderung verwendet werden (vom Tonband mit Echowirkung über Klangverzerrer bis hin zu computergesteuerten elektronischen Klangeffekten). Allerdings muss bei allen Darbietungen in jedem Fall ein live dargebotener musikalische Anteil dominieren.

Alle Besonderen Besetzungen, gleichgültig in welcher Zusammensetzung, treten in einer Kategorie an. 

Die Besetzung der Jurys wird sich an den in der jeweiligen Ausschreibung formulierten Erwartungen orientieren. Die Juror*innen werden im Prinzip die gleichen Wertungskriterien anwenden wie in den traditionellen Kategorien:

Dazu gehören zum Beispiel die künstlerische Gestaltung, die Auseinandersetzung mit dem dargebotenen Werk, das technisch-musikalische Können, die Qualität des Zusammenspiels und die Bühnenwirksamkeit.

Die Jury wird nicht in erster Linie die jeweilige Qualität der beiden Instrumentalist*innen bewerten, sondern großes Gewicht auf die gemeinschaftliche Interpretation und den lebendigen Dialog beider Partner*innen legen.

Die Grundidee ist seit Jahren die gleiche: Jugend Musiziert will das Ensemblespiel fördern und den Pianist*innen die Möglichkeit geben, nicht nur im Solowettbewerb oder als Begleiter*in anzutreten, sondern als gleichberechtigte Partner*innen. In diesem Sinne wurden die Kategorien "Klavier und ein Streichinstrument" sowie "Klavier und ein Blasinstrument" nun um die Kategorie "Klavier und eine Singstimme" erweitert.

Inhaltlich geht es um die Beschäftigung mit einem Kunstlied, einer Sparte, in der es eine Fülle von überragender Literatur gibt, die aber bisher bei Jugend Musiziert nur ein Schattendasein führen konnte.

Weil die Darstellung eines Kunstliedes von beiden Partnern erhebliche musikalische Qualitäten und auch eine gewisse Reife voraussetzt, hat man sich entschlossen, diesen Wettbewerb mit der Altersstufe IV zu beginnen und - wie auch sonst in den sängerischen Kategorien - bis zur Altersstufe VII fortzuführen.

Das Wertungsprogramm besteht aus mindestens drei Songs aus stilistisch unterschiedlichen Bühnen-Stücken. Hierbei wird empfohlen, die Performance in Form einer zusammenhängenden Geschichte zu präsentieren und unter ein Motto zu stellen. Es müssen nicht nur sängerische, sondern auch tänzerische und schauspielerische Qualitäten gezeigt werden.

Mindestens ein Song soll mit einem gesprochenen Text verbunden werden. Die Wahl des Sprechtextes / der Sprechtexte steht den Teilnehmenden frei (der Text darf selbst formuliert sein oder aus der Literatur kommen). So ist z. B. auch eine Mischung aus eigenen und fremden Texten möglich.
Mindestens ein Song soll in eine Tanzchoreografie eingebunden werden.

Bedeutend ist auch der bewusste Umgang mit dem Bühnenraum. Die für die Performance zur Verfügung stehende Fläche hängt vom Austragungsort ab. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem veranstaltenden Ausschuss wird empfohlen.

Zwar können nicht vorhandene Instrumente durch verwandte Instrumente ersetzt werden, elektronisches / digitales Instrumentarium sind dabei aber nicht zugelassen. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung des erforderlichen Instrumentariums durch den Veranstalter. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme beim Veranstalter wird empfohlen.
Die Forderung nach Epochenvielfalt wird in der Wertung Schlagzeug-Ensemble durch Instrumentenvielfalt ersetzt.

Die Instrumentalgruppen sind: 

  • Pauke
  • Kleine Trommel
  • Mallets
  • Set-up / Drum-Set
  • Folklore-Instrumente

Ab Altersstufe III müssen mindestens zwei Instrumentengruppen im Vorspielprogramm vertreten sein, davon mindestens in einem Werk ein Mallet-Instrument (Vibraphon, Marimbaphon, Glockenspiel, Xylophon oder ähnliche).

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