Wahlen & Abstimmungen
Bürger*innenentscheid am 19. April 2026 zur Frage der Bewerbung Kiels als Austragungsort der Olympischen und Paralympischen Spiele
Am 19. April 2026 entscheidet Kiel gemeinsam: Beim Bürger*innenentscheid geht es um die Frage, ob sich die Landeshauptstadt Kiel als Austragungsort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe – und möglicherweise weiterer Sportarten – bewerben soll. Ihre Stimme zählt!
„Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt Kiel an der Seite eines deutschen Hauptaustragungsortes um die Austragung Olympischer und Paralympischer Segelwettbewerbe sowie möglicher weiterer Sportarten (zum Beispiel Freiwasserschwimmen, Coastal Rowing (Küstenrudern), Handball und Rugby) für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewirbt?“
Damit die Abstimmung reibungslos verläuft, sind rund 1.050 ehrenamtliche Abstimmungshelfer*innen im Einsatz. Sie sorgen dafür, dass alle Bürger*innen ihre Stimme einfach und sicher abgeben können.
Abstimmungsberechtigt sind alle Kieler*innen, die am 19. April 2026
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- am Abstimmungstag seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Kiel gemeldet sind
und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sofort wählen? Gerne!
Am 20. November öffnen die drei Sofortwahlbüros wieder. Hier können Sie bis zum 5. Dezember, 12 Uhr Ihre Wahlunterlagen direkt beantragen und sofort Ihre Stimme abgeben - fertig. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Öffnungszeiten Sofortwahlbüro im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184:
- Montag 9 – 16 Uhr
- Dienstag 9 – 16 Uhr
- Mittwoch 9 – 12 Uhr
- Donnerstag 9 – 18 Uhr
- Freitag 9 – 12 Uhr
Öffnungszeiten Sofortwahlbüros in der Stadtteilbücherei Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23, und in Gaarden, Karlstal 32 (ehemaliges Förde-Radiologicum):
- Montag 10 – 14 Uhr
- Dienstag 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
- Freitag geschlossen, am 5. Dezember aber 9 – 12 Uhr geöffnet
Nächste Termine
- 19. April 2026:
Bürger*innenentscheid Olympiabewerbung - 18. April 2027: Landtagswahl
- 2028 Gemeindewahl
- 2029 Europawahl
So funktioniert die Stichwahl
- Es stehen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel.
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt.
- Bei exakt gleicher Stimmenzahl entscheidet ein Los – gezogen vom Wahlleiter.
Was muss ich beachten?
- Sie bekommen keine neue Wahlbenachrichtigung. Die Benachrichtigung zur Hauptwahl gilt auch für die Stichwahl.
- Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie - mit Personalausweis oder Pass - am 7. Dezember in Ihrem Wahllokal wählen.
- Vom 20. November bis 5. Dezember, 12 Uhr können Sie - mit Personalausweis oder Pass - auch direkt in den Sofortwahlbüros wählen.
- Auch Briefwahl ist wieder möglich. Die Unterlagen werden ab dem 20. November verschickt. Wenn Sie bereits beim 1. Wahlgang Briefwahl für beide Wahlgänge beantragt hatten, sind die neuen Unterlagen automatisch zugesandt worden.
- Neue Anträge auf Briefwahl / Sofortwahl waren bis zum 5. Dezember, 12 Uhr möglich.
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Onlineformular ist leider nicht mehr möglich.
Wenn Sie jetzt noch einen Wahlschein beantragen möchten, kommen Sie bitte bis einschließlich 14. November 2025, 12.00 Uhr, zu den Öffungszeiten in eines der Sofortwahlbüros. Dort können Sie sofort und direkt Ihre Stimme abgeben. Sie brauchen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Eine Beantragung schriftlich oder per E-Mail ist zwar weiterhin möglich, aber wegen der einzurechnenden Postlaufzeiten wird Ihr Wahlbrief mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr rechtzeitig ankommen.
Kontaktdaten für Rückfragen (bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung nicht möglich ist):
0431 901-3091 (ab 6 Wochen vor dem Wahltag)
briefwahl@kiel.de
Häufige Fragen FAQ zum Bürger*innenentscheid
Quorum
Damit ein Bürger*innenentscheid gültig ist, muss die Mehrheit der gültigen Stimmen auf „Ja“ oder „Nein“ entfallen und diese Mehrheit zugleich mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten betragen.
Wird das erforderliche Quorum nicht erreicht, ist der Bürger*innenentscheid rechtlich nicht bindend. In diesem Fall gilt er weder als Zustimmung noch als Ablehnung der Bewerbung. Die Ratsversammlung wäre dann nicht an das Abstimmungsergebnis gebunden.
Stimmberechtigung und Abstimmungsverzeichnis
Stimmberechtigt zum Bürger*innenentscheid in Kiel am 19. April 2026 sind alle Personen, die am Abstimmungstag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Kiel gemeldet und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zusätzlich gilt: Am Bürger*innenentscheid teilnehmen kann nur, wer im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Am Bürger*innenentscheid teilnehmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Im Abstimmungsverzeichnis für die Stimmbezirke der Landeshauptstadt Kiel kann jede stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person aufgeführten Daten prüfen.
Dazu wird das Abstimmungsverzeichnis im Sofortabstimmungsbüro im Rathaus vom 30. März - 2. April 2026 zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis muss spätestens bis 2. April 2026, 18 Uhr eingelegt werden.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen.
Telefon für Rückfragen 0431 901-3091 (ab 09.03.2026)
Die Abstimmungsbenachrichtigung erhalten Sie spätestens bis zum 28. März 2026. In der Abstimmungsbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Stimmbezirk, Wahlgebäude und Abstimmungsraum enthalten. In der Abstimmungsbenachrichtigung steht auch, ob der Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, aber meinen, stimmberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das
Sofortabstimmungsbüro
Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184
0431 901-3091 (ab 9. März 2026)
briefwahl@kiel.de
Ein Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis muss spätestens bis zum 2. April 2026, 18 Uhr eingelegt werden.
Bei An- oder Ummeldung in Kiel erhalten Sie von der Meldebehörde die zutreffenden Informationen.
Teilnahme am Abstimmungstag
Am Sonntag, 19. April 2026, sind die Abstimmungsräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes dennoch abstimmen.
Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist.
Sie dürfen nur einmal und nur persönlich abstimmen.
In der Kabine kennzeichnen Sie persönlich und allein Ihren Stimmzettel. Hierfür liegen in den Kabinen Kugelschreiber aus. Falten Sie den Stimmzettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Urne einwerfen.
Bitte beachten Sie: In die Kabine dürfen Kinder nicht mit hineingenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Babys. Bitte kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen der Abstimmungsvorstände nach. Hunde sind im Abstimmungslokal nicht zugelassen.
Die Abstimmungsräume sind auf der Abstimmungsbenachrichtigung angegeben.
Haben Sie die Abstimmungsbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Abstimmungsraum unter 0431 901-2371 erfragen oder im Wahllokalfinder im Online-Stadtplan selbst nachsehen.
Sie können in Ihrem zuständigen Stimmbezirk auch ohne Abstimmungsbenachrichtigung abstimmen. In diesem Falle müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wer am Abstimmungstag erkrankt, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, den Abstimmungsschein sowie die Briefabstimmungsunterlagen im Rathaus, Raum 184, Fleethörn 9, 24103 Kiel, abzuholen. Dies ist bis 15 Uhr möglich.
Briefabstimmung & Sofortabstimmung
Die Sofortabstimmung ist eine besondere Form der Briefabstimmung - nur einfacher und flexibler direkt vor Ort.
Am 9. März 2026 öffnen die Sofortabstimmungsbüros im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184 sowie in Gaarden, Vinetazentrum, Elisabethstraße 64, und in der Stadtteilbücherei Pries/Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23. Die Sofortabstimmungsbüros Rathaus und Vinetazentrum sind barrierefrei erreichbar über einen Aufzug. Das Sofortabstimmungsbüro Pries/Friedrichsort ist barrierefrei.
Hier können Sie direkt ohne Termin die Abstimmungsunterlagen erhalten und auch sofort vor Ort abstimmen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Öffnungszeiten der Sofortabstimmungsbüros vom 9. März – 17. April 2026
Im Rathaus, Raum 184:
- Montag: 9 – 16 Uhr
- Dienstag: 9 – 16 Uhr
- Mittwoch: 9 – 12 Uhr
- Donnerstag: 9 – 18 Uhr
- Freitag: 9 – 12 Uhr
In der Stadtteilbücherei Pries/Friedrichsort:
- Montag: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Im Vinetazentrum Gaarden:
- Dienstag: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Mittwoch: 9 - 12 Uhr
Sie können sich die Abstimmungsunterlagen zuschicken lassen und Ihre Stimme per Brief abgeben. Den Antrag auf einen Abstimmungsschein können Sie schriftlich (online, per Post, per E-Mail, persönlich) stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die beantragten Abstimmungsscheine werden ab 9. März 2026 verschickt.
Bitte beachten Sie: Wegen der Postlaufzeiten ist der Postweg auch in der Woche vor dem Abstimmungstag zwar noch möglich, aber es nicht sicher, dass dann der Abstimmungsbrief rechtzeitig ankommt. Stattdessen empfehlen wir: Kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten bis einschließlich 17. April in eines der Sofortabstimmungsbüros ins Rathaus, nach Gaarden oder Pries/Friedrichsort. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt Ihre Stimme abgeben.
Der Rückversand der roten Abstimmungsbriefe ist portofrei. Die per Post versandten Abstimmungsbriefe müssen der Abstimmungsleiterin vor dem Abstimmungstag zugestellt werden, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Alternativ können diese am Abstimmungstag bis 18 Uhr in einem der Wahlgebäude in Kiel abgegeben werden.
Mit einem Abstimmungsschein können Sie auch am Abstimmungstag, Sonntag, 19. April 2026 , in einem anderen als dem eigenen Stimmbezirk innerhalb Kiels wählen.
Der Abstimmungsbrief ist der Abstimmungsleiterin so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am Abstimmungstag bis 18 Uhr eingehen kann.
Wer den Abstimmungsbrief erst am Abstimmungstag überreichen möchte, muss dafür sorgen, dass der Abstimmungsbrief bis 18 Uhr einem Abstimmungsvorstand in Kiel zugeht.
Barrierefreiheit und Unterstützung
Auskünfte zu barrierefreien Abstimmungsräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0431 901-2371, auf Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung und online im Wahllokalfinder.
Weitere Fragen
Zu Wahlen und Abstimmungen werben Parteien auch mit persönlich adressierten Postsendungen. Das Melderecht legt fest, dass sie die Adressen dafür - nach Altersgruppen - von den Meldebehörden der Kommunen bekommen.
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Kieler Adresse für Wahlwerbung herausgegeben wird, erklären Sie gegenüber der Kieler Meldebehörde ihren Widerspruch. Dies können Sie zum Beispiel schon bei einer Anmeldung in Kiel tun, oder jederzeit in einem kurzen Schreiben an die Meldebehörde.
Die entsprechenden Stellen und weitere Infos zur Auskunftssperre finden Sie im Zuständigkeitsfinder.
Eine Begründung ist nicht erforderlich, und der Vorgang ist gebührenfrei. Der Widerspruch gilt für alle künftigen Wahlen und Abstimmungen. Wenn Sie schon bei einer früheren Wahl oder unabhängig davon in Kiel Widerspruch gegen die Adressweitergabe an Parteien eingelegt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Eine repräsentative Wahlstatistik ist bei der Wahl eines Oberbürgermeisters*einer Oberbürgermeisterin für Kiel nicht vorgesehen.
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Stimmbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse aus Kiel sehen Sie fortlaufend am Abstimmungsabend hier auf www.kiel.de/wahlen und unter www.wahlen-sh.de.
Am 23. April 2026 um 13 Uhr tagt öffentlich der Abstimmungsausschuss im Ratsherrenzimmer des Rathauses, Fleethörn 9, 24103 Kiel, um das endgültige amtliche Ergebnis festzustellen. Alle haben zu dieser Sitzung Zutritt.
Den statistischen Bericht finden Sie später unter www.kiel.de/statistik.
Wenden Sie sich gerne an das Büro der Abstimmungsleiterin: wahlen@kiel.de oder 0431 901-2335.
Für Fragen rund um die Briefabstimmung und das Abstimmungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an das Briefabstimmungsbüro: briefwahl@kiel.de oder 0431 901-5012.