E-Tretroller (E-Scooter)
Seit Juni 2019 sind die E-Tretroller (auch E-Scooter genannt) über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland zugelassen. In der Landeshauptstadt Kiel sind die E-Tretroller seit August 2020 im öffentlichen Raum zu finden.
Zurzeit bieten drei Unternehmen in Kiel ihre Fahrzeuge an, hierbei handelt es sich um Dott, Bolt und Voi. Die E-Tretroller werden im Free-Floating-System genutzt, sollen aber dort wo Stationen für E-Tretroller eingerichtet sind, auch den jeweiligen Standorten entliehen und abgestellt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie in den folgenden Abschnitten.
APP: Die App des E-Tretroller-Unternehmens im App- oder Playstore runterladen. Berechnet wird meist eine Startgebühr für das Entsperren des E-Tretrollers und ein Preis pro Minute, welche zwischen den Unternehmen variieren.
Geschäftsgebiete: Die Unternehmen bedienen unterschiedlich große Geschäftsgebiete, sodass das Angebot an E-Tretrollern von Standort zu Standort variiert.
Alter: Die Altersuntergrenze liegt bei 18 Jahren für die Registrierung in den Apps.
Führerschein: Es besteht keine Führerscheinpflicht.
Maximalgeschwindigkeit: E-Tretroller dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h fahren.
Radverkehrsflächen nutzen: E-Tretroller müssen auf Radverkehrsflächen (Radweg, Radfahrstreifen, Radschutzstreifen, Fahrradstraße) gefahren werden. Ist kein Radweg vorhanden, darf die Fahrbahn genutzt werden. Das Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
Einzelnutzung: Ein E-Tretroller darf nur von einer Person genutzt werden. Es ist nicht erlaubt einen E-Tretroller zu zweit zu fahren.
Alkohol: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar macht sich aber jede*r bereits bei 0,3-Promille, wenn eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
Grundlegend gilt: Beim Abstellen andere Verkehrsteilnehmende nicht einschränken!
Verbotszonen: In den Apps der E-Tretroller-Unternehmen sind Zonen markiert, in denen das Fahrzeug nicht abgestellt und der Leihvorgang nicht beendet werden kann.
E-Scooter-Stationen: An verschiedenen Standorten gibt es feste Abstellflächen für E-Tretroller. Diese Stationen sind durch Bügel mit der Aufschrift "e-scooter" zu erkennen. Ist eine Station in unmittelbarer Nähe vorhanden, müssen alle Fahrten mit E-Tretroller in der Station begonnen bzw. beendet werden.
Wichtigste Regeln:
- Auf Gehwegen und am Straßenrand ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmende abstellen
- Gehwege nicht blockieren
- Genug Breite beim Abstellen auf dem Gehweg übriglassen (2,5 m sind optimal)
- kein Abstellen auf dem Radweg
- kein Abstellen an Kreuzungen und Ampelübergängen
- kein Abstellen auf rotmarkierten Flächen an Bushaltestellen
- Gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller an den Kieler mobil.punkten sowie an anderen Stellen in Kiel nutzen!
Umgang mit E-Tretrollern in der Stadtverwaltung

Die Nutzung von E-Tretrollern ist bundesweit durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Dadurch gelten E-Tretroller rechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Aufgrund dieser bundeseinheitlichen Regelung können Städte und Kommunen das Angebot von E-Tretroller-Unternehmen nicht grundsätzlich untersagen. Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, über lokale Maßnahmen regulierend einzugreifen. Deshalb wird vor jeder Flotteneinführung mit dem jeweiligen Unternehmen eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Kiel eingegangen, die unter anderem Themen wie das Abstellen und die Kontrolle der E-Tretroller regelt. Diese Vereinbarung ist in vielen Kommunen gängig, allerdings ist sie rechtlich nur eingeschränkt wirksam.
Aus diesem Grund ist ein kooperativer Austausch zwischen der Stadtverwaltung und den E-Tretroller-Unternehmen notwendig. Seit Beginn der Einführung von E-Tretrollern steht die Verwaltung daher regelmäßig in Kommunikation mit den Unternehmen, um Probleme und Anregungen zu besprechen.
Ziel ist es, die E-Tretroller in Planungen zur Mobilität und Verkehr zu integrieren und das Falsch-Abstellen zu reduzieren. Hierzu hat die Politik die Verwaltung zur Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen aufgefordert: Drucksache 0285/2022.
Im ersten Schritt wird die Verwaltung sich auf die sukzessive Schaffung von Abstellflächen für E-Tretroller fokussieren, sodass ein Mischsystem für die Nutzung entsteht. An prekären Standorten sollen nur die Abstellflächen für die Ausleihe und das Abstellen genutzt werden und an unproblematischen Stellen das Free-Floating weiterhin bestehen bleiben. Anschließend und begleitend werden – abhängig von verfügbaren personellen Kapazitäten – die weiteren Maßnahmen schrittweise umgesetzt.
Kontakte zu den Anbietern
Richten Sie Anfragen und Beschwerden zu einzelnen E-Tretrollern bitte direkt an die Unternehmen, denn die sind verpflichtet, schnellstmöglich falsch abgestellte E-Tretroller umzustellen.
Scooter-Melder.de
Kundendienst TIER:
kiel@ridedott.com
Kundendienst Bolt:
germany-rentals@bolt.eu
+49 30 568 373 989
Online-Beschwerdeformular
Kundendienst Voi:
support@voi.com
+49 1573 5993270
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt
Mobilitätsmanagement
Fleethörn 9, 24103 Kiel