Fördermöglichkeiten
im Wohnungsbau

Für viele Neubau- und Modernisierungsvorhaben in Kiel gibt es Zuschüsse oder günstige Darlehen von der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Hier finden Sie Beispiele.

Die vermietete Immobilie modernisieren

Wer maximal einen Wohnungsbestand von 20 Mietwohnungen hat, kann eventuell für Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur Barrierefreiheit der Mietwohnungen einen Zuschuss bekommen.

Nähere Informationen zum Modernisierungs-Zuschussprogramm für private Vermieter*innen (Wohnungs- und Hausbesitzer) finden Sie auf der Seite der IB Schleswig-Holstein.


Die selbst genutzte Immobilie modernisieren

Eigentümer*innen von selbstgenutztem Wohnraum können bei der IB.SH einen Zuschuss bei energetischer Sanierung, sowie bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder zum Einbruchschutz, beantragen.

Genaue Informationen zum Modernisierungs-Zuschussprogramm für Selbstnutzer*innen (Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie) finden Sie  auf der Seite der IB Schleswig-Holstein.

 
Für den Antrag des Modernisierungszuschusses benötigen sowohl Vermieter*innen von Wohnraum in Kiel als auch Kieler Selbstnutzer*innen keine Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel, da die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen in Kiel auch ohne diese Stellungnahme erfüllt sind. 


In den Sozialen Wohnungsbau investieren

Über 40 Prozent der Kieler*innen dürften einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, beispielsweise Alleinerziehende, Studierende oder alleinstehende ältere Personen. Sie benötigen preisgünstigen Wohnraum.

Um Anreize für Investor*innen zu schaffen, gibt es die soziale Wohnraumförderung. Niedrige Zinsen, die Kombinierbarkeit mit günstigen KfW-Darlehen und eine nachrangige Absicherung im Grundbuch sind Ihre Vorteile. Im Gegenzug verpflichten Sie sich zu einer Miet- und Belegungsbindung. Mit wem Sie einen Mietvertrag abschließen, entscheiden Sie selbst.

Weitere Informationen zu Darlehen der sozialen Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen finden Sie auf der Seite der IB Schleswig-Holstein.   

Liegt Ihr Mietwohnungsgrundstück in Kiel, ist das Amt für Wohnen und Grundsicherung Ansprechpartner für weitere Fragen sowie für die erforderliche Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel