Einleitung und weiterführende Links

Im Alltag begegnen wir vielen Bakterien, Viren und Pilzen. Wenn die Abwehrkräfte des Körpers überwunden werden, kommt es zu einer Infektion.

Durch Maßnahmen des Infektionsschutzes können die Weiterverbreitung von Infektionserregern reduziert und Menschen vor Infektionen geschützt werden.  Die Abteilung Infektionsschutz des Kieler Amtes für Gesundheit informiert und unterstützt bei der Etablierung von Präventionsmaßnahmen. 

Kontake zum Fachpersonal finden Sie in den jeweiligen Aufgabenbereichen.

 


Aufgabenbereiche der Abteilung Infektionsschutz

Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, übertragbare Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zuverlässige Kenntnisse über das Vorkommen übertragbarer Erkrankungen sind eine Voraussetzung für ihre Verhütung und Bekämpfung.

Das IfSG unterscheidet namentliche und nicht-namentliche Meldungen. Namentliche Meldungen werden von Ärzten und Laboren an das zuständige Gesundheitsamt gesendet, das dann Ermittlungen über Ursache und Ansteckungsquelle anstellt, zu Infektionen und deren Prävention berät und gezielte Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für Dritte ergreift.

Medizinische Einrichtungen gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und nicht-medizinische Einrichtungen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen bestimmte Anforderungen an die Hygiene erfüllen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt (Krankenhäuser, Dialysen, ambulanten OP-Einrichtungen, Rettungsdienste) bzw. können infektionshygienisch überwacht (Arzt- und Zahnarztpraxen, Tattoostudios) werden.

Im Rahmen der Überwachung wird die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene überprüft und zu Fragen der Hygiene beraten.

Einrichtungen der Pflege gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen bestimmte Anforderungen an die Hygiene erfüllen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt (Altenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenunterkünfte)

Im Rahmen der Überwachung wird die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene überprüft und zu Fragen der Hygiene beraten.

  • Impfsprechstunden im Amt für Gesundheit, zusätzlich Impfaktionen und aufsuchende Impfangebote, u.a. in Bildungseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
  • Beratung und Untersuchungen zu sexuell übertragbaren Krankheiten durch die die Beratungsstelle sexuelle Gesundheit.
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Erstbelehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben

 

Schnell gefunden

Informationen zu übertragbaren Krankheiten beim Menschen, Infektionserregern und Schutzmöglichkeiten finden Sie auf der Infektionsschutz-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dort finden Sie auch Merkblätter in mehreren Sprachen.

Zur Seite der BzGA

Hygiene im Alltag

Egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs - eine gute Hygiene schützt uns und unsere Mitmenschen vor der Verbreitung von Krankheiten.

Auf diese Aspekte sollten Sie besonders achten: 

  • Infektionen vermeiden durch Hygiene und Impfungen
  • Desinfektionsmaßnahmen im Privathaushalt
  • Anwendungszeiten von Lappen, Handtüchern etc. begrenzen
  • Wäsche bei hohen Temperaturen waschen, auf „Hygienespüler“ verzichten
  • Bei Lebensmitteln Trennung reiner und unreiner Arbeiten, Lagerungstemperaturen beachten
  • Risikolebensmittel kennen
  • Richtiges Lüftungsverhalten sorgt für angenehmes und risikoarmes Raumklima
  • Impfschutz überprüfen (lassen) und vervollständigen
Hygiene-Tipps zum Herunterladen
 

Informationen zu Schädlingen

Schädlinge sind mehr als nur eine lästige Plage. Sie können erhebliche Schäden in Haushalten und Gärten sowie für Ihre Gesundheit verursachen.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Schädlingen, Lästlingen und Nützlingen, ihrem Aussehen und Lebensraum sowie zur Vorbeugung und Bekämpfung finden sich beim Umweltbundesamt. Darunter auch die beim Menschen bedeutsamen Parasiten Kopflaus, Krätzmilbe, Bettwanze und Flöhe.

Zum Umweltbundesamt